Glossar

Verarbeitung der Emissionen verkaufter Produkte (Scope 3 Kategorie 10)

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Zusammenfassung
Die Berechnung der Emissionen von verkauften Produkten (Scope 3, Kategorie 10) umfasst die Treibhausgase, die bei der Weiterverarbeitung eines von einem Unternehmen verkauften Produkts durch ein anderes Unternehmen ausgestoßen werden.

Die Verarbeitung von Emissionen verkaufter Produkte, definiert als Scope 3 Kategorie 10 im GHG-Protokoll, bezieht sich auf indirekte Treibhausgasemissionen (THG), die auftreten, wenn ein verkauftes Produkt eine weitere Verarbeitung oder Umwandlung durch einen Dritten erfährt, bevor es den Endverbraucher erreicht. 

Diese Kategorie erfasst Emissionen, die während der Verarbeitung von Zwischenprodukten entstehen, die vom berichtenden Unternehmen an ein anderes Unternehmen verkauft werden, das sie weiterverarbeitet. Diese Emissionen werden oft mit Branchen in Verbindung gebracht, in denen Zwischenprodukte ein wesentlicher Bestandteil im Herstellungsprozess eines anderen Produkts sind.

Verarbeitung von Emissionen verkaufter Produkte, definiert als Scope 3 Kategorie 10 im GHG-Protokoll, bezieht sich auf indirekte Treibhausgas (THG)-Emissionen, die entstehen, wenn ein verkauftes Produkt von einem Dritten weiterverarbeitet oder umgewandelt wird, bevor es den Endverbraucher erreicht

Diese Kategorie erfasst Emissionen, die während der Verarbeitung von Zwischenprodukten entstehen, die vom berichtenden Unternehmen an ein anderes Unternehmen verkauft werden und dort weiterverarbeitet werden. Diese Emissionen sind häufig mit Industrien verbunden, in denen Zwischenprodukte ein wesentlicher Bestandteil des Herstellungsprozesses eines anderen Produkts sind.

Die kritischen Punkte für diese Kategorie umfassen:

  1. Verarbeitung von Zwischenprodukten: Emissionen, die entstehen, wenn die von der Firma verkauften Produkte von einer anderen Einheit transformiert oder modifiziert werden. Zum Beispiel verkauft ein Stahlhersteller Stahlcoils an einen Automobilhersteller, welche dann für die Verarbeitung zu Autoteilen verwendet werden.
  2. Emissionen von Drittverarbeitern: Beinhaltet alle Treibhausgasemissionen, die durch den Energieverbrauch während der Verarbeitungsprozesse in den Einrichtungen von Drittanbietern entstehen, sei es durch direkte Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen oder indirekte Emissionen aus zugekauftem Strom.
  3. Wertschöpfungsketten-Erweiterungen: Die Emissionen in dieser Kategorie setzen oft die Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens fort und verbinden vorgelagerte Produzenten mit nachgelagerten Verarbeitern und Herstellern.

Diese Kategorie umfasst nicht Emissionen, die mit der Herstellung der Produkte durch das berichtende Unternehmen verbunden sind, da diese typischerweise in den Scope 1- und Scope 2-Emissionen berücksichtigt werden. Der Fokus liegt nur auf der zusätzlichen Verarbeitung, die von anderen Einheiten außerhalb der direkten Kontrolle des berichtenden Unternehmens durchgeführt wird.

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