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Die Europäische Union (EU) hat mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einen entscheidenden Schritt unternommen, um Kohlenstofflecks zu verhindern und das Spielfeld im globalen Markt auszugleichen. Für Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind oder Handel mit ihr betreiben möchten, ist das Verständnis des CBAMs für die Offenlegung von Klimadaten unerlässlich

Was ist das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in der EU?

Das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) ist eine innovative umweltpolitische Initiative, die von der Europäischen Union (EU) vorangetrieben wird. Es handelt sich um einen Mechanismus, der darauf abzielt, die CO₂-Kosten für Produkte zu vereinheitlichen, unabhängig davon, ob sie innerhalb der EU hergestellt oder von außerhalb importiert werden. Dadurch stellt es sicher, dass faire Wettbewerbsbedingungen bestehen, während es konsequent die übergeordneten Umweltziele der EU fördert.

Die Einführung des Europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) hat ihre Wurzeln im "Fit for 55-Paket" der EU, einer ehrgeizigen Strategie der Europäischen Kommission. Dieses Paket zielt darauf ab, die europäische Wirtschaft zu transformieren, um ihre Klimaziele zu erreichen. Konkret strebt es an, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um beträchtliche 55% zu reduzieren, mit einer langfristigen Vision, bis 2050 Klimaneutralität für die gesamte EU zu erreichen.

Die Ziele des CBAM

  1. Bekämpfung des CO₂-Leakage: CO₂-Leakage ist ein Phänomen, bei dem Unternehmen zur Vermeidung strenger Umweltvorschriften oder Kosten ihre Tätigkeiten in Regionen mit laxen oder nicht vorhandenen CO₂-Emissionsbestimmungen verlagern. Dies untergräbt nicht nur die grünen Ziele der EU, sondern setzt auch Unternehmen, die sich an diese Umweltstandards halten, einem unlauteren Wettbewerb aus. Das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem, Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), dient als Gegenmaßnahme hierzu, indem sichergestellt wird, dass Waren, die in die EU importiert werden, die gleichen CO₂-Kosten tragen wie jene, die innerhalb der EU produziert werden.
  2. Sicherung eines fairen Wettbewerbs: Im Kern ist das CBAM ein Ausdruck von Fairness im Handel. Durch die Ausgleichung der CO₂-Kosten stellt es sicher, dass europäische Unternehmen aufgrund der fortschrittlichen CO₂-Politik der EU nicht gegenüber externen Wettbewerbern benachteiligt werden.
  3. Betriebsmechanismus: Das Europäisches CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) funktioniert, indem es europäische Unternehmen dazu verpflichtet, Steuern auf bestimmte kohlenstoffintensive Waren zu zahlen, die sie importieren. Der Kernpunkt hierbei ist die Preisgestaltung – die Zölle sind sorgfältig mit dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) verknüpft. Dieses System setzt den Maßstab für die CO₂-Preisgestaltung innerhalb der EU. Durch die Angleichung der Tarife an das ETS stellt das CBAM sicher, dass der CO₂-Preis sowohl für heimische Produkte als auch für Importe synchron bleibt.

Kurz gesagt, das CBAM ist ein Zeugnis für das Engagement der EU für ökologische Nachhaltigkeit. Für Unternehmen ist es nicht nur eine Richtlinie, die verstanden und eingehalten werden muss, sondern auch ein Einblick in die zukünftige Entwicklung des globalen Handels, bei der ökologische Verantwortung und Geschäft Hand in Hand gehen.

Quel est le calendrier du mécanisme d'ajustement carbone aux frontières (CBAM) ?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein integraler Bestandteil der robusten Umweltstrategie der Europäischen Union. Angesichts seiner Bedeutung ist es für Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind oder mit ihr handeln, entscheidend, den Zeitplan für seine schrittweise Umsetzung zu verstehen. Hier finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung:

17. Mai 2023 - Offizielles Inkrafttreten der CBAM-Regelungen: dies stellt einen entscheidenden Schritt in der Verpflichtung der EU für Umweltstrategien und gerechte CO₂-Kosten dar.

Oktober 2023 - Dezember 2025: Übergangsphase: Diese dreijährige Übergangszeit ermöglicht es Unternehmen, sich an die Protokolle des CBAM zu gewöhnen. Es ist eine Phase des Lernens, Anpassens und Ausrichtens der Betriebsabläufe an die vom CBAM festgelegten Richtlinien.

Oktober 2023 - Datenerfassung beginnt und Importeure müssen handeln: Unternehmen, die unter das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) fallen, sind verpflichtet, detaillierte Daten über die eingebetteten Emissionen ihrer jeweiligen Produkte zu sammeln. Diese sorgfältige Erfassung gewährleistet die Bereitschaft für die nachfolgende Berichtsphase.

Ende Januar 2024 – Berichterstattung beginnt: Bis zu diesem Datum wird von den Unternehmen erwartet, dass sie beginnen, ihre gesammelten Daten zu berichten und damit den Grundstein für die zukünftigen Phasen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) legen.

2026 - Volle Implementierung des CBAM: Wenn die Übergangsphase endet, werden die Richtlinien des CBAM ab diesem Jahr vollständig wirksam. Unternehmen müssen die Vorgaben des Mechanismus vollständig einhalten.

Ab 2026 (bis 2034) - Stufenweise Einführung von Zöllen: Nach Abschluss der Übergangsphase im Jahr 2025 beginnt die schrittweise Einführung von CO₂-bezogenen Zöllen. Diese Zölle werden bis 2034 vollständig wirksam sein.

2034 - Erweiterung des CBAM-Umfangs: Bis zu diesem Jahr wird das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) auf nahezu jedes Produkt ausgedehnt, das vom EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) abgedeckt wird.

Angesichts der bewussten und strukturierten Einführung des CBAM haben Unternehmen die Möglichkeit, sich in jeder Phase anzupassen und vorzubereiten. Die Kenntnis dieses Zeitplans ist entscheidend, um die Einhaltung sicherzustellen und die Geschäftsabläufe angesichts dieser sich entwickelnden Umweltpolitik zu optimieren

Wer fällt in den Anwendungsbereich des CBAM?

Der CBAM betrifft in erster Linie EU-Importeure von Produkten aus bestimmten kohlenstoffintensiven Branchen. Wenn Sie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff in die Europäische Union importieren, sollten Sie mit den CBAM-Vorschriften vertraut sein

Zielgerichtete Sektoren

CBAM richtet sich zunächst an bestimmte kohlenstoffintensive Sektoren, die ein höheres Risiko für CO₂-Verlagerung aufweisen. Die EU-Kommission hat diese Sektoren wegen ihrer erheblichen Kohlenstoffemissionen und der Möglichkeit identifiziert, dass Unternehmen in Regionen mit laxeren Umweltstandards abwandern. Hier sind die fünf zentralen Sektoren, die im Fokus des CBAM stehen:

  1. Eisen und Stahl: Schlüsselmaterialien in zahlreichen Branchen mit besonders hohen CO₂-Emissionen während der Produktion.
  2. Zement: Ein bedeutender Akteur im Bauwesen mit einem erheblichen CO₂-Fußabdruck im Produktionsprozess.
  3. Aluminium: Das weit verbreitete Material wird in verschiedenen Branchen genutzt, seine Herstellung erfordert jedoch viel Energie und stößt erheblich CO₂ aus.
  4. Düngemittel: Obwohl sie für die Landwirtschaft unverzichtbar sind, führt ihr Produktionsprozess zu erheblichen Treibhausgasemissionen.
  5. Stromerzeugung: Angesichts des Schwerpunkts auf sauberer Energie stehen die CO₂-Emissionen dieses Sektors unter genauer Beobachtung.

Kriterien für ausländische Unternehmen

‍Die CBAM-Abgabe richtet sich insbesondere an ausländische Unternehmen, die keine CO₂-Preise angenommen haben, die vergleichbar mit denen ihrer EU-Gegenstücke sind. Einfach ausgedrückt: Wenn ein Unternehmen außerhalb der EU in einer Region tätig ist, die keine ähnlichen CO₂-Kosten wie die EU hat, könnte es bei der Einfuhr in die EU mit CBAM-Zöllen konfrontiert werden.

Ausnahmen und Befreiungen:

  • Geographische Ausschlüsse: Obwohl das CBAM im Allgemeinen Importe aus allen Nicht-EU-Ländern umfasst, gibt es Ausnahmen. Länder, die am EU-Emissionshandelssystem (ETS) teilnehmen oder ein mit dem EU-Emissionshandelssystem verbundenes Emissionshandelssystem haben, sind ausgenommen. Dazu gehören Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz.
  • Besondere Bestimmungen für Strom: Für Länder, die beabsichtigen, ihre Strommärkte mit der EU zu integrieren, gilt das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) für ihren Strom, bis der Integrationsprozess abgeschlossen ist. Bei vollständiger Integration können diese Nationen unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung erhalten. Die Europäische Union wird solche Befreiungen jedoch im Jahr 2030 überprüfen. Bis dahin sollten diese Länder die Dekarbonisierungsstrategien, zu denen sie sich verpflichtet haben, umgesetzt haben und ein Emissionshandelssystem gemäß den EU-Standards eingerichtet haben.

Für Unternehmen und Industrien, die mit dem EU-Markt interagieren, ist ein klares Verständnis von CBAM und dessen Umfang unerlässlich, um sich in der sich ändernden Handels- und Regulierungslandschaft zurechtzufinden

Auf welche Produkte wird das CBAM angewendet?

Ursprünglich wird das CBAM auf Importe bestimmter Waren und ausgewählter Vorläufer angewendet, deren Produktion kohlenstoffintensiv ist und das größte Risiko für Kohlenstofflecks darstellt. Dazu gehören Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Die Liste der Produkte wird voraussichtlich erweitert, wobei die Europäische Kommission beauftragt ist zu prüfen, ob andere Produkte wie organische Chemikalien und Polymere vor dem Ende der Übergangszeit in das voll funktionsfähige CBAM aufgenommen werden sollten

Wie funktioniert das Berichtssystem des CBAM?

Der CBAM ist so strukturiert, dass er die Funktionsweise des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) widerspiegelt. Im Wesentlichen basiert er auf einem Kohlenstoffgutschriftensystem, das sowohl direkte als auch indirekte Emissionen im Zusammenhang mit Produkten berücksichtigt

Kohlenstoffgutschriftssystem im Rahmen des CBAM

  • Ziel: Die zentrale Idee des CBAM-CO₂-Grenzausgleichssystems besteht darin, die Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf CO₂-Kosten anzugleichen. Es soll den CO₂-Preis standardisieren, den EU-Produkte zahlen, die innerhalb des EU-ETS – dem primären CO₂-Preismechanismus der EU basierend auf dem "Cap-and-Trade"-Prinzip – tätig sind.
  • Mechanismus: Das Europäisches CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) führt eine präzise Methodik ein, um die in importierten Waren enthaltenen CO₂-Emissionen zu bestimmen. Folglich werden Unternehmen verpflichtet sein, CO₂-Zertifikate zu kaufen, die den Preisen entsprechen, die EU-Industrien im Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) zahlen.
  • Relevanz: Die Begründung hinter diesem System ist klar: Fairness fördern und CO₂-Leckagen eindämmen. Indem sichergestellt wird, dass Importeure den gleichen CO₂-Preis zahlen wie ihre inländischen EU-Pendants, fördert das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem, Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) die Gleichbehandlung und verhindert unfaire Wettbewerbsvorteile, die aus Unterschieden bei den Kohlenstoffkosten resultieren.

Vier Schritte für CBAM-Berichtspflichten

  • Bewertung der CO₂-Auswirkungen: Der erste Schritt besteht darin, festzustellen, welche Produkte unter das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) fallen. Dies erfordert eine Abschätzung des in Importen enthaltenen CO₂-Gehalts, der von den während ihrer Produktion freigesetzten Treibhausgasen (THG) bestimmt wird.
  • Festsetzung des CO₂-Preises im CBAM: Jede Emission, die mit den festgelegten Produkten verbunden ist, wird einen zugeordneten CO₂-Preis haben. Dieser wird aus dem wöchentlichen Durchschnittspreis der Versteigerung von EU-ETS-Zertifikaten abgeleitet und in € pro Tonne ausgestoßenem CO2 ausgedrückt.
  • Emissionen und die Rolle von CBAM-Zertifikaten:
  • Importeure müssen sich entweder direkt oder über Vertreter bei den nationalen Behörden registrieren lassen und anschließend CBAM-Zertifikate erwerben
  • Diese Zertifikate sind entscheidend. Sie authentifizieren nicht nur den Import von CBAM-regulierten Waren, sondern überprüfen auch, ob die damit verbundenen Kohlenstoffemissionen zum definierten Kohlenstoffpreis berücksichtigt und ausgeglichen wurden
  • Nationale Behörden spielen eine zentrale Rolle in diesem Prozess. Sie sind für die Registrierung, Ausstellung von Zertifikaten und Überprüfung von Erklärungen zuständig
  • Grenzausgleich: Bei der Einfuhr von Waren wird deren CO₂-Preis validiert. Auf Basis der vorgekauften CBAM-Zertifikate wird die entsprechende CO₂-Steuer erhoben.

Kategorisierung von Emissionen

  • Direkte Emissionen: Dies sind Emissionen, die direkt aus Produktionsprozessen entstehen, über die der Produzent direkte Aufsicht hat. Dies umfasst Emissionen, die während der Erzeugung von Heiz- und Kühlenergie während der Produktion entstehen.
  • Indirekte Emissionen: Emissionen aus dem Stromverbrauch während der Herstellung von importierten Produkten, unabhängig davon, wo dieser Prozess stattfindet.
  • Eingebettete Emissionen: Dies ist eine umfassende Berechnung. Sie berücksichtigt sowohl direkte als auch indirekte Emissionen und erfasst auch Emissionen aus wichtigen Materialien oder "Vorläufern", die für den Produktionsprozess erforderlich sind.

Abschließend ist der CBAM ein strategisches Instrument der EU, um eine gerechte CO₂-Preisgestaltung sowohl für inländische Produkte als auch für Importe zu gewährleisten. Indem Unternehmen das komplexe Zusammenspiel des CBAM verstehen, können sie sich besser in dieser regulatorischen Landschaft zurechtfinden, die Einhaltung sicherstellen und ihre Geschäftsstrategien optimieren

Was ist das EU-ETS und wie steht es im Zusammenhang mit dem CBAM?

Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) gilt als weltweit führender Kohlenstoffmarkt und wurde 2005 ins Leben gerufen, um der Herausforderung steigender Treibhausgasemissionen in der EU entgegenzuwirken. Das System basiert auf dem Prinzip von "Cap and Trade" und funktioniert folgendermaßen:

  • Obergrenze: Es wird eine Beschränkung für die Gesamtmenge bestimmter Treibhausgase festgelegt, die von unter dieses System fallenden Einrichtungen ausgestoßen werden dürfen.
  • Handel: Innerhalb dieses Rahmens erhalten oder kaufen Betreiber Emissionsberechtigungen. Die Knappheit dieser Berechtigungen verleiht ihnen einen finanziellen Wert, der ihren Handel zwischen den Unternehmen erleichtert.

Die strategische Reduzierung der Obergrenze im Laufe der Zeit garantiert eine systematische Verringerung der Gesamtemissionen. Das Vorhandensein eines Preissignals für Emissionen stimuliert Reduzierungen und fördert Investitionen in kohlenstoffarme und innovative Technologien. Das Design dieses Systems fördert Emissionsreduzierungen an den wirtschaftlich effizientesten Stellen

Der CBAM ist eng mit dem EU-ETS verbunden. Als ergänzende Maßnahme behebt der CBAM die Unterschiede bei der CO₂-Preisgestaltung zwischen inländischen und importierten Waren. Konkret:

  • CBAM erhebt Gebühren für den eingebetteten Kohlenstoff in bestimmten Importen und stellt sicher, dass sie einen ähnlichen CO₂-Preis tragen wie inländisch hergestellte Produkte im Rahmen des EU-ETS
  • CBAM passt seine Gebühren basierend auf dem CO₂-Preis des Exportlandes an und gewährleistet so eine ausgewogene CO₂-Kostenbelastung für Produkte, die in die EU eingeführt werden

Was ist der Unterschied zwischen dem CBAM und dem ETS?

Während sowohl das CBAM als auch das EU-ETS darauf ausgelegt sind, die CO₂-Emissionen zu reduzieren, erfüllen sie unterschiedliche Zwecke und funktionieren auf unterschiedliche Weise:

  • EU ETS ist ein Mechanismus, der die Kohlenstoffemissionen innerhalb der EU begrenzt und bepreist und einen Markt für Emissionszertifikate schafft
  • CBAM gleicht die Kosten für den Kohlenstoffausstoß bei importierten Gütern aus. Durch die Einführung von Kohlenstoffabgaben auf bestimmte Importe stellt CBAM sicher, dass sowohl inländisch produzierte als auch importierte Produkte vergleichbare Kohlenstoffkosten tragen

Wird CBAM das ETS ersetzen?

Nein, das CBAM wird das EU-ETS nicht ersetzen. Sie sind darauf ausgelegt, parallel zu funktionieren. Das EU-ETS bleibt weiterhin bestrebt, die Emissionen innerhalb der EU zu verringern. Im Gegensatz dazu soll das CBAM sicherstellen, dass Importe genauso wie inländische Produkte ähnliche Kohlenstoffkosten tragen. Obwohl das CBAM das gesamte EU-ETS nicht ersetzt, hebt es die kostenlosen EU-ETS-Zuteilungen auf, die zuvor EU-Produzenten zugeordnet wurden, bei denen ein erhöhtes Risiko für Kohlenstofflecks vermutet wurde

Was ist das UK CBAM?

Im Dezember 2023 wurde bekannt gegeben, dass die britische Regierung bis 2027 ein UK Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einführen wird. Weitere Einzelheiten werden derzeit erörtert. 

Von der UK CBAM betroffene Sektoren: Die UK CBAM wird einen CO₂-Preis auf einige der emissionsintensivsten Industrieprodukte erheben, die in das Vereinigte Königreich importiert werden. Dies betrifft die Sektoren Aluminium, Zement, Keramik, Düngemittel, Glas, Wasserstoff, Eisen und Stahl. 

Geltungsbereich der Emissionen unter UK CBAM: Der UK CBAM wird Scope 1-Emissionen aus direkten Aktivitäten eines Betreibers, Scope 2-Emissionen aus dem Verbrauch von eingekaufter Elektrizität, Wärme, Dampf, Kühlung durch einen Betreiber und Emissionen aus ausgewählten Vorprodukten (Rohstoffen), die in CBAM-Waren enthalten sind, umfassen.

Nächste Schritte: Die Gestaltung und Umsetzung des CBAM wird 2024 einer weiteren Konsultation unterzogen, einschließlich der genauen Liste der betroffenen Produkte.

Gehört CBAM zum Green Deal?

Ja, CBAM ist Teil des Europäischen Green Deals, der das Ziel der EU ist, bis 2050 klimaneutral zu sein. Der Plan zur Einführung von CBAM wurde erstmals im Dezember 2019 von der EU als wichtiger Bestandteil der europäischen Klimapolitik angekündigt, zusammen mit der parallelen Reform des EU-ETS

Die Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) markiert einen entscheidenden Schritt im Bekenntnis der Europäischen Union zur Umweltverantwortung und stellt sicher, dass sowohl inländische als auch importierte Produkte eine vergleichbare CO₂-Kostenlast tragen. In Kombination mit dem EU ETS ist der CBAM ein Zeugnis für den innovativen Ansatz der EU im Kampf gegen den Klimawandel, der Ausbalancierung globaler Handelsdynamiken und der Förderung einer weltweiten Harmonisierung der CO₂-Preisgestaltung

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