Seit Januar 2024 bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Mit dieser Änderung wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die ersten 12 europäischen ESRS durchsetzt, in Kraft gesetzt und zielt darauf ab, die Berichterstattung über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) auf dem gesamten Kontinent zu standardisieren und die Transparenz zu erhöhen.
Diese wegweisende Initiative zielt darauf ab, die Genauigkeit und Transparenz der nicht-finanziellen Berichterstattung auf das Niveau der finanziellen Berichterstattung zu heben und verlangt von Unternehmen im Geltungsbereich der CSRD, diese Standards zu übernehmen. Das ESRS-Rahmenwerk strebt danach, eine transparente, genaue und vergleichbare Sicht auf die ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen eines Unternehmens zu bieten. Dies ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern ein Schritt hin zur Integration von Nachhaltigkeit in den Kern der Unternehmensberichterstattung und spiegelt das Engagement der Europäischen Union für eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft wider.
Durch die Forderung nach detaillierter Offenlegung treiben die ESRS Unternehmen in Europa und darüber hinaus dazu an, ihre Nachhaltigkeitspraktiken neu zu bewerten und sie an globalen Best Practices auszurichten. Dadurch wird ein neuer Maßstab für Unternehmensverantwortung und Transparenz gesetzt und ein informierterer und nachhaltigerer Markt für alle Stakeholder gefördert.
Der Übergang zur ESRS-Berichterstattung gemäß CSRD stellt sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für Unternehmen dar. Durch eine proaktive Herangehensweise an das Verständnis und die Umsetzung der ESRS-Anforderungen können Unternehmen die Einhaltung sicherstellen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken stärken, ihre Unternehmenstransparenz verbessern und positiv zur globalen Nachhaltigkeitsagenda beitragen.
Für eine erfolgreiche Berichterstattung gemäß ESRS müssen Unternehmen sich frühzeitig auf die Vorbereitung und strategische Planung einlassen. Dieser Prozess beinhaltet eine umfassende Vertrautheit mit dem umfangreichen Anwendungsbereich des ESRS, die Identifizierung von Lücken in vorhandenen Daten- und Berichtsprozessen sowie die Planung zur Bestimmung der erforderlichen Informationen und Arbeitsabläufe für eine konforme Berichterstattung. Eine frühzeitige und effiziente Planung ist entscheidend, um den strengen Anforderungen des ESRS gerecht zu werden und diese Gelegenheit zu nutzen, um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen und Führungsqualitäten im Bereich Nachhaltigkeit zu demonstrieren.
Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung auf die ESRS-Berichterstattung, indem er einen Überblick über die Standards bietet und praktische Schritte aufzeigt, die Ihr Unternehmen mit Plan A zur Einhaltung unternehmen kann. Durch Befolgung der aufgeführten Schritte können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle Berichtspflichten gemäß der CSRD erfüllen.
Die ESRS wurde von der European Financial Advisory Group (EFRAG) entwickelt und am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt übernommen. Die Entwicklung der ESRS basiert auf zwei Elementen:
Die ESRS nehmen eine "doppelte Wesentlichkeit" Perspektive ein, was bedeutet, dass die Standards Unternehmen dazu verpflichten, ihre Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt zu berichten und wie soziale und Umweltfragen finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen schaffen.
Eine doppelte Materialitätsbewertung hilft dabei, zu identifizieren, welche Nachhaltigkeitsthemen und ESRS für eine Organisation und ihre Stakeholder am relevantesten (material) sind.
Alle Standards innerhalb des ESRS, mit Ausnahme von ESRS 2 "Allgemeine Offenlegungen", unterliegen einer Materiellkeitsbewertung.
Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) dienen als Grundlage für die Einhaltung der CSRD und bieten Unternehmen einen strukturierten Ansatz, um ihre Nachhaltigkeitsinitiativen und -auswirkungen zu kommunizieren. Eine vereinfachte Darstellung der ESRS in verständlicheren Begriffen ist entscheidend für ein besseres Verständnis und eine bessere Anwendung.
Im Kern sind die ESRS in zwei Hauptkategorien unterteilt:
Diese Standards sind für alle Organisationen, die auf CSRD-Vorbereitung abzielen, unerlässlich. In dieser Gruppe gibt es zwei Standards:
- ESRS 1 klärt die grundlegenden Anforderungen für die Einhaltung der CSRD und stellt sicher, dass Unternehmen den wesentlichen Standards für nachhaltige Berichterstattung entsprechen.
- ESRS 2 erweitert dies, indem es allgemein gültige Offenlegungsanforderungen detailliert beschreibt, unabhängig vom spezifischen Nachhaltigkeitsthema.
Dieser Standard (ESRS 2) geht auf drei entscheidende Bereiche ein:
Diese übergreifenden Standards fungieren als Kompass und geben Organisationen Anleitung, wie sie ihre Offenlegungen strukturieren können, um Klarheit, Relevanz und Konsistenz sicherzustellen.
Neben den grundlegenden Anforderungen bieten die ESRS zehn nicht verbindliche themenspezifische Standards. Dabei handelt es sich um spezialisierte Rahmenwerke, die sich mit den Details von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) befassen. Sie sind darauf ausgerichtet, themenspezifische Offenlegungen zu erleichtern und Unternehmen einen detaillierteren Einblick in ihre Nachhaltigkeitsleistung zu ermöglichen. Obwohl sie nicht verpflichtend sind, sind diese themenspezifischen Standards für Organisationen entscheidend, um ihre Nachhaltigkeitspraktiken und Auswirkungen in spezifischen ESG-Bereichen umfassend offenzulegen.
Angesichts der vielfältigen Natur der Industrien wird sich die ESRS weiterentwickeln, um branchenspezifische Standards einzubeziehen. Diese sollen voraussichtlich bis Juni 2026 von der Europäischen Kommission abgeschlossen und übernommen werden. Diese Standards zielen darauf ab, die einzigartigen Nachhaltigkeitsaspekte und Berichtsanforderungen, die in verschiedenen Branchen vorhanden sind, anzugehen und sicherzustellen, dass die Berichterstattung so relevant und aufschlussreich wie möglich ist.
Im Wesentlichen soll das ESRS einen klaren und umfassenden Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten. Es handelt sich nicht nur um eine Checkliste, sondern um einen transformationalen Ansatz, um Nachhaltigkeit in die Grundlage der Unternehmensstrategie und -kommunikation zu integrieren. Diese systematische Kategorisierung und die bevorstehenden sektorspezifischen Standards unterstreichen das Engagement der EU für maßgeschneiderte, transparente und transformative Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Erfüllt Ihr Unternehmen die Schwellenanforderungen der CSRD? Seien Sie jetzt einen Schritt voraus mit Plan A, um sich auf die Berichterstattung gemäß ESRS vorzubereiten.
Der Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den neuen Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) kann herausfordernd erscheinen. Mit der richtigen Anleitung und strategischen Planung kann Ihr Unternehmen jedoch reibungslos und effizient übergehen. So kann Plan A Ihre Compliance-Reise in fünf einfachen Schritten erleichtern:
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