Die Securities and Exchange Commission der USA (SEC) hat neue Regeln vorgeschlagen, nach denen SEC-Registrant:innen künftig in ihrem Antrag auf Börsenzulassung sowie ihrer regelmäßigen Berichterstattung klimabezogene Angaben machen müssen. Dank dieser Änderung sollen Investor:innen künftig einheitliche, vergleichbare und entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung stehen, um informierte Investmententscheidungen treffen zu können. In diesem Artikel erörtern wir, was Unternehmen künftig in diesem Zusammenhang offenlegen müssen, wer den SEC-Offenlegungsvorschriften unterliegt und ab wann Unternehmen entsprechende Berichterstattungen einreichen müssen.
Am 21. März 2022 schlug die SEC Regeländerungen vor, die Unternehmen, welche entsprechende Kriterien erfüllen, künftig dazu anhalten soll, Informationen über klimabezogenen Risiken einzureichen, die bedeutenden Einfluss auf ihr Geschäft, Geschäftsresultat oder ihre finanzielle Situation haben könnten. Dazu wurden bestimmte klimabezogene Bilanzkennzahlen vorgegeben. Die vorgeschlagenen Angaben ähneln jenen, die viele Unternehmen bereits im Rahmen allgemein akzeptierter Offenlegungsvorschriften wie denen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures und dem Greenhouse Gas Protocol regelmäßig tätigen.
Unternehmen werden künftig folgende Angaben treffen müssen:
Die klimabezogenen Offenlegungsregeln der SEC gelten für alle SEC-Registrant:innen. In den Vereinigten Staaten sind etwa 12.000 Unternehmen beim SEC registriert, die wahrscheinlich alle einer Auskunftspflicht nachkommen werden müssen.
Hinweis: Als Registrant:in gilt jedes Unternehmen, das Dokumente bei der Securities and Exchange Commission (SEC) hinterlegt. Der Begriff findet auf Unternehmen Anwendung, die Börsengänge (initial public offerings-IPO) tätigen sowie Unternehmen, die periodische Berichte einreichen.
Die vorgeschlagenen Regeln wurden noch nicht endgültig beschlossen oder umgesetzt. Nachdem die SEC ihren Vorschlag am 15. März 2021 veröffentlicht hatte, stellte sie ihn der Öffentlichkeit für Kommentare und Anregungen zur Disposition. Die Kommentierungszeitraum endete am 24. Juni 2021. Aufgrund der großen Menge an Kommentaren und Anregungen aus der Öffentlichkeit, sah sich die SEC gezwungen, ihren ursprünglich geplanten Einführungszeitraum abzuändern, der 2024 für das Geschäftsjahr 2023 für die Kategorie „large accelerated filers“ begonnen hätte. Die SEC hat bisher noch keine Frist genannt, wann die endgültigen Regeln veröffentlicht oder wirksam werden.
Die von der SEC vorgeschlagenen klimabezogenen Offenlegungen sollen Investor:innen grundlegende Informationen zur Verfügung stellen, mit denen sie fundierte Investmententscheidungen treffen können. Unternehmen sollten sich auf diese Änderungen vorbereiten, indem sie sich etwa mit den geplanten Offenlegungen vertraut machen und ihre derzeitigen Reporting-Praktiken überprüfen, um bereit zu sein, wenn die endgültigen Vorschriften umgesetzt werden.
Für weitere Informationen rufen Sie den offiziellen Vorschlag der SEC und das Factsheet der SEC.
Die vorgeschlagenen klimabezogenen Offenlegungsvorschriften der SEC haben das Potenzial, das Reporting zu klimabezogenen Risiken und Chancen grundlegend zu verändern. Investor:innen werden dadurch von einheitlicheren, vergleichbaren und entscheidungsrelevanten Informationen profitieren, um fundiertere Investmententscheidungen zu treffen. Während die vorgeschlagenen Regeln noch auf ihre endgültige Form und Umsetzung warten, sollten Unternehmen bereits jetzt beginnen, ihre derzeitigen klimabezogenen Angaben zu beurteilen und über die potenziellen Auswirkungen der neuen Anforderungen nachzudenken.
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