Die Europäische Union (EU) war schon immer ein Vorreiter bei der Förderung von Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit. Um diesen Trend fortzusetzen, hat die EU im März 2021 die RichtlinieUnternehmerische Nachhaltigkeit Due Diligence Directive (CSDDD) eingeführt. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Menschenrechte zu respektieren und die Umweltauswirkungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu mindern.
Die CSDD-Richtlinie ist eine Verordnung, die die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in der gesamten Lieferkette von Unternehmen stärken möchte. Auch wenn zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene Sorgfaltspflichtengesetze eingeführt haben, sind diese Verordnungen doch typischerweise freiwilliger Natur und oft branchenspezifisch abgefasst bzw. betreffen nur einzelne Aspekte, wie Kinderarbeit. Die CSDD-Richtlinie verfolgt einen umfassenderen und verpflichtenderen Ansatz zu unternehmerischer Nachhaltigkeit auf EU-Gebiet.
Die CSDD findet direkte Anwendung auf EU- und Nicht-EU-Unternehmen.
Für EU-basierte Unternehmen gilt die Richtlinie für Organisationen mit über 500 Angestellten und Umsatzerlösen von über 150 Mio. EUR. Alternativ fallen aber auch Unternehmen mit über 250 Angestellten und einem Umsatz ab 40 Mio. EUR unter die Richtlinie, sofern 50 % ihrer Erlöse aus Hochrisikobranchen wie Mode, Mineralindustrie oder Landwirtschaft stammen.
Nicht-EU-Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, fallen ebenfalls in den Geltungsbereich der CSDD. Dazu gehören in der EU aktive Unternehmen aus Drittländern, die die Umsatzschwellen der obig aufgeführten Gruppen erfüllen, wobei dieser Umsatz in der EU generiert werden muss, ungeachtet der Tatsache, ob diese Organisationen Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in der Region unterhalten.
The European Union (EU) expects the Directive to directly impact around 13,000 companies within the EU and approximately 4,000 outside the EU.
Die CSDD-Richtlinie schreibt vor, dass unter ihren Geltungsbereich fallende Unternehmen:
Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf unternehmerische Nachhaltigkeit verabschiedet. Der Vorschlag wartet derzeit auf die Annahme durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, seine endgültige Verabschiedung wird noch 2023 erwartet. Gewinnt die Richtlinie Gesetzeskraft, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDD in inländisches Recht umzusetzen. Dabei wurde bereits vorweggenommen, dass Unternehmen 2025 oder 2026 damit beginnen müssen, die Anforderungen der Richtlinie anzuwenden.
Um mehr über diese Richtlinie zu erfahren, können Sie den Vorschlag der EU-Kommission lesen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence einen wichtigen Schritt zu nachhaltigeren und ethischeren Geschäftspraktiken im EU-Gebiet markiert. Unter den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallende Unternehmen sollten sich schon jetzt auf diese Änderungen vorbereiten, um ihre Compliance zu gewährleisten.
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