Die Europäische Union (EU) war schon immer führend bei der Förderung von Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit. In Fortsetzung dieses Trends verabschiedete das EU-Parlament am 24. April 2024 die Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Die Richtlinie stellt sicher, dass Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Menschenrechte zu respektieren und Umweltbelastungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu mindern.
Die CSDD-Richtlinie oder CSDDD ist eine Vorschrift, die den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der gesamten Lieferkette von Unternehmen sicherstellen soll. Obwohl mehrere EU-Mitgliedstaaten bereits Sorgfaltspflichtgesetze haben, sind diese Gesetze typischerweise freiwillig, oft sektorspezifisch oder behandeln nur einzelne Aspekte wie Kinderarbeit. Die CSDD-Richtlinie zielt darauf ab, einen umfassenderen und verpflichtenden Ansatz für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu etablieren.
Der Finanzsektor wurde von der CSDDD ausgeschlossen (zumindest vorerst), obwohl er in den bestehenden sektoralen OECD-Richtlinien enthalten ist. Die CSDDD wird sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Unternehmen direkt gelten.
Die Richtlinie gilt für in der EU ansässige Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Mio. €. Alternativfallen auch Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von 40 Mio. € unter die Richtlinie, sofern 50 % ihres Umsatzes aus Hochrisikoindustrien wie Mode, Mineralien oder Landwirtschaft stammen.
Nicht-EU-Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich der CSDDD. Dies umfasst Drittstaatenunternehmen, die in der EU tätig sind und die Umsatzschwellen erreichen, die mit den oben genannten Gruppen übereinstimmen, wobei die Einnahmen in der EU generiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der Region haben.
Der Finanzsektor wurde von der CSDDD ausgeschlossen (zumindest vorerst), obwohl er in der bestehenden sektoralen OECD-Leitlinie enthalten ist.
Die EU erwartet, dass die Richtlinie etwa 13.000 Unternehmen innerhalb der EU und ungefähr 4.000 außerhalb der EU direkt beeinflussen wird.
Die CSDD-Richtlinie schreibt vor, dass unter ihren Geltungsbereich fallende Unternehmen:
Die EU-Mitgliedstaaten haben die CSDDD am 24. Mai 2024 genehmigt.
Dieser Abstimmungsschluss markiert den Abschluss eines vierjährigen Prozesses von Verhandlungen und Debatten, und stellt einen wichtigen politischen Durchbruch und einen Wendepunkt für Menschenrechte und ökologische Sorgfaltspflichten dar.
Sobald sie formell angenommen wurde, wird die CSDDD zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bereit sein, und die Mitgliedstaaten werden dann zwei Jahre Zeit haben, die CSDDD in nationales Recht umzusetzen. Zuvor wurde erwartet, dass die Anforderungen ab 2027 für die bekanntesten Unternehmen gelten und in den folgenden zwei Jahren (2028 & 2029) schrittweise auf zusätzliche Unternehmen ausgeweitet werden. Allerdings werden die Abstimmungsverzögerungen diesen Zeitplan wahrscheinlich verlängern.
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