Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertrag. Es wird auf das beiliegende Angebot, den Dienstleistungsvertrag oder einen anderen schriftlich abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Kunden und Plan A (der "Vertrag") verwiesen, jeweils wie darin angegeben (jeweils "Kunde" und "Plan A"; jeweils eine "Partei" und zusammen die "Parteien"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") gelten als durch Bezugnahme in den Vertrag aufgenommen und können durch Bezugnahme in alle zukünftigen Dienstleistungsvereinbarungen mit dem Kunden aufgenommen werden; jede Dienstleistungsvereinbarung stellt zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine separate Vereinbarung dar. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen einer Vereinbarung und diesen AGB hat die Vereinbarung Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den allgemeinen Einkaufsbedingungen und/oder jedem anderen Dokument, wie es vom Kunden zur Verfügung gestellt werden könnte oder auf das verwiesen wird, haben die Bestimmungen dieser AGB Vorrang. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Plan A behält sich das Recht vor, die AGB aus sachlichen Gründen (z.B. Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder des Geschäftsmodells) zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Bekanntgabe schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen.
Dienstleistungen. Plan A bietet Unternehmen Dienstleistungen zur Bilanzierung, Reduzierung und Verwaltung von Kohlendioxidemissionen sowie begleitende Dienstleistungen (die "Dienstleistungen") an, um Kunden dabei zu helfen, ihre Emissionen zu reduzieren und über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen zu berichten. Zu diesem Zweck hat Plan A eine bestimmte Software (die "Software") entwickelt, die den Kunden auf der Plattform https://app.plana.earth/ (die "Plattform") zur Verfügung steht. Das gesamte Angebot von Plan A richtet sich ausdrücklich an Geschäftskunden, d.h. an juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln, wobei ein Angebot an Verbraucher ausdrücklich ausgeschlossen ist. Plan A erbringt für den Kunden die im jeweiligen Vertrag festgelegten Leistungen. Die Leistungen umfassen Daten, Informationen, Berichte und Analysen sowie die dazugehörigen Zugangs- und Softwaretools. Die Dienste können von Zeit zu Zeit umbenannt, aktualisiert oder geändert werden, wie es Plan A im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit festlegen kann. Plan A garantiert, dass i) die Dienste in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Standards der Branche erbracht werden, ii) Plan A die Dienste in wesentlicher Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erbringt und iii) die Dienste in der von Plan A erbrachten Form nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, iv) Plan A alle Lizenzen, Zustimmungen und/oder Genehmigungen einholt, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind. Die Dienstleistungen werden ohne Mängelgewähr und unter dem Vorbehalt erbracht, dass Plan A in der Lage ist, die relevanten Quellinformationen zu sammeln. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienstleistungen beratenden Charakter haben und dass alle Handlungen und Beurteilungen, die der Kunde im Zusammenhang mit den Dienstleistungen vornimmt, in seiner alleinigen Verantwortung liegen. Keine der Parteien übernimmt eine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der Informationen, die aus den Dienstleistungen abgeleitet werden können. Plan A garantiert nicht, dass der Zugang zur Plattform oder zu den Diensten ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Plan A ist berechtigt, für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienste Datensätze Dritter aus verschiedenen Quellen einzubeziehen. Der Zugang zur Software und zu den Diensten wird dem Kunden in Übereinstimmung mit den Bedingungen der jeweiligen Vereinbarung gewährt. Für den Fall, dass die Dienste die Nutzung der API von Plan A beinhalten, erkennt der Kunde hiermit an, dass jede Nutzung dieser API von der Annahme der API-Nutzungsbedingungen von Plan A abhängig ist, die unter https://plana.earth/api-terms abrufbar sind.
Vergütung und Zahlung. Plan A schuldet die Dienstleistungen und erhält als Gegenleistung die im Vertrag vorgesehene Vergütung (die "Vergütung") vom Kunden. Der Kunde zahlt für die Dienstleistungen gemäß dem im Vertrag festgelegten Gebühren- und Abrechnungsschema. Die Vergütung ist bei Unterzeichnung des Vertrages fällig. Die Entgelte gelten für die Dauer des Vertrages, wobei Plan A Änderungen der Entgelte mit Wirkung für die Zeit danach vorher schriftlich ankündigt. Plan A wird den Kunden schriftlich (E-Mail ist ausreichend) über die Honoraränderungen, deren Berechnung und ein dem Kunden zustehendes Kündigungsrecht informieren. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach schriftlicher Benachrichtigung über die Nichtzahlung werden auf verspätete Zahlungen (soweit nicht angemessen bestritten) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 1,50 % pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlich zulässigen Höchstbetrag fällig. Die Nichtbezahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum führt nach Ermessen von Plan A zur Aussetzung der Dienstleistungen. Die Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, wobei der entsprechende Mehrwertsteuerbetrag zusätzlich berechnet und in der Rechnung ausgewiesen wird. Weitere Gebühren und sonstige Kosten sind vom Kunden zu tragen. Zusätzliche Auslagen, die den Mitarbeitern von Plan A im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstehen, wie z.B. Reisekosten, werden dem Kunden von Plan A zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und gemäß den im Vertrag genannten Standardzahlungsbedingungen bezahlt. Die Vergütung kann für die gesamte Vertragslaufzeit oder auf jährlicher Basis im Voraus gezahlt werden. Spezifische Vergütungsbedingungen können von den Parteien im Vertrag anders vereinbart werden. Plan A ist berechtigt, Abschlags- oder Vorauszahlungen sowie Teilzahlungen nach Maßgabe der erbrachten Leistung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Plan A die Leistungen zurückhalten oder die weitere Nutzung der Leistungen untersagen. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine gegenseitige Forderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Zustandekommen von Vereinbarungen; Zusammenarbeit. Die Parteien erörtern nach Treu und Glauben den inhaltlichen und zeitlichen Bedarf des Kunden und die Realisierbarkeit durch den Service von Plan A und legen einen Fahrplan für die Durchführung fest. Auf dieser Grundlage erstellt Plan A ein Angebot, das erst mit Unterzeichnung durch beide Parteien verbindlich wird. Plan A schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich und schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurden. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen in der sich ergebenden Vereinbarung (die "Änderungen") können von den Parteien jederzeit besprochen und vereinbart werden. Die Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien. Plan A ist allein verantwortlich für die Art und Weise, wie der Dienst erbracht wird, und kann daher den Dienst so erbringen, wie sie es für angemessen halten; Plan A wird jedoch die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden so weit wie möglich berücksichtigen. Die Parteien werden in dieser Hinsicht aktiv zusammenarbeiten, um eine reibungslose Erbringung des Dienstes zu gewährleisten. Die Parteien erörtern nach Treu und Glauben alle Probleme, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung ergeben können, und arbeiten zusammen, um solche Probleme so schnell wie praktisch möglich zu beheben. Plan A bestimmt den Einsatz seiner Mitarbeiter nach Maßgabe der Verfügbarkeit und ist berechtigt, einen Teil seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen.
Die Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, i) Plan A rechtzeitig alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen; ii) Plan A die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Rechte und Zugänge zu gewähren; iii) und alle sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, redlich und unentgeltlich zu erbringen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Bilder, Pläne und ggf. der Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter. Erforderliche Unterlagen sind Plan A in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zu übermitteln oder, falls von Plan A vorgegeben, in ein digitales Format einzugeben. Der Kunde sichert zu, dass er zur umfassenden Nutzung der Plan A zur Verfügung gestellten Unterlagen berechtigt ist und stellt Plan A insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde wird alle Unterlagen vor der Übergabe an Plan A sichern, um im Falle des Verlustes eine Wiederherstellung zu ermöglichen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht an den Leistungen und haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Plan A ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden gemachten Angaben zu überprüfen. Haben unrichtige, unvollständige, berichtigte oder fehlende Angaben des Auftraggebers Einfluss auf die Arbeit von Plan A, so dass Arbeiten ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder sich verzögern, so trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten. Unterlässt der Auftraggeber die Mitwirkung oder verzögert sich die Leistung von Plan A aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist Plan A berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
Fristen; Verzug. Soweit Termine und Fristen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, verstehen sie sich als unverbindliche Richtwerte, die Plan A nach bestem Wissen und Gewissen einhalten wird. Sofern Plan A verbindliche Fristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist Plan A berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte, unbestrittene Gegenleistung des Kunden wird erstattet.
Bedingungen der Nutzung. Plan A gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung des Dienstes für die Dauer des Vertrages, für das im Vertrag angegebene Gebiet, für interne Geschäftszwecke und für externe Geschäftszwecke, wie in diesem Abschnitt weiter gestattet. Der Kunde darf nur begrenzte Auszüge der Dienste von Plan A in seinen Berichten und anderen externen Mitteilungen wiedergeben und diese nur in dem Umfang an Dritte weitergeben, der vernünftigerweise notwendig ist, um die Bemühungen des Kunden um die Vermarktung seiner Maßnahmen zur Reduzierung und zum Management von Kohlendioxidemissionen zu unterstützen, vorausgesetzt, dass diese Auszüge nach angemessener Meinung von Plan A nicht von solcher Quantität oder Qualität sind, dass sie vom Kunden separat vermarktet werden können. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 11 dieser Vereinbarung dürfen Daten oder Produktinformationen von Plan A (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Screenshots usw.) in keinem Fall öffentlich verbreitet werden, z. B. in Pressemitteilungen, in den Medien oder an die Medien, im Internet oder in Anzeigen, ohne die vorherige Zustimmung von Plan A. In keinem Fall darf der Kunde Daten oder Dienste von Plan A oder davon abgeleitete Werke weiterverkaufen oder Daten von Plan A in einer Weise offenlegen oder nutzen, die mit den Diensten von Plan A konkurriert (einschließlich an oder mit einem Wettbewerber von Plan A). Jegliche Nutzung oder Offenlegung von Daten und Diensten von Plan A, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag und/oder in der Vereinbarung festgelegt ist, ist verboten. Der Kunde verpflichtet sich, i) keine Tools zu kopieren, zu modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zurückzuentwickeln, ii) sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die von Plan A zur Verfügung gestellten Passwörter nicht an Unbefugte weitergeben, und iii) Plan A unverzüglich zu informieren, wenn Mitarbeiter des Kunden nicht mehr zur Nutzung der Dienste berechtigt sind. Die in diesem Abschnitt gewährte Lizenz unterliegt allen anderen Einschränkungen, die in einem Vertrag festgelegt werden können. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde das einfache Nutzungsrecht. Die Leistungen von Plan A dürfen nur für die geforderte oder vereinbarte Nutzungsart, den Zweck und den Umfang genutzt werden. Jede andere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Plan A und ist gesondert zu vergüten. Dies schließt eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Plan A aus. Plan A ist Urheber der Dienste und wird in allen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Dienst ordnungsgemäß als solcher genannt.
Geistige Eigentumsrechte; Nutzung der Software. Sofern in diesen AGB und/oder dem Vertrag nicht anders angegeben, ist nichts so auszulegen, dass einer Partei ein Recht aus einem Patent, einem Recht an geistigem Eigentum, einem Urheberrecht oder einer Marke eingeräumt wird, noch wird das Recht einer Partei beeinträchtigt, den Umfang, die Gültigkeit oder die angebliche Verletzung eines Patents, eines Rechts an geistigem Eigentum, eines Urheberrechts oder einer Marke anzufechten. Im Sinne dieses Abschnitts bezeichnet "geistiges Eigentum" alle Video-, Audio- oder audiovisuellen Inhalte, Bilder, schriftlichen oder sonstigen Materialien, Technologien, Anwendungen, Werkzeuge, Verfahren, Codes, Quellcodes, Know-how, Methoden, Arbeiten, Geschäftspläne, Kundenlisten, Datenbanken, Designs, Software, Computerprogramme, Erfindungen und alles andere, das durch ein geistiges Eigentumsrecht geschützt ist oder geschützt werden kann. Plan A verpflichtet sich, i) dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Software zu gewähren und ii) andere Dienstleistungen zu erbringen, die für die produktive Nutzung dieser Software gemäß den Bedingungen des Vertrags erforderlich sind. Die Lizenz wird für die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages verfügbare Version der Software erteilt. Während der Laufzeit des Vertrages gewährt Plan A dem Kunden ein verlängerbares, persönliches, nicht-exklusives, weltweites Recht für die Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Beauftragten des Kunden, auf die Software zuzugreifen und sie für die Zwecke der Geschäftstätigkeit des Kunden und wie hierin und/oder im Vertrag näher beschrieben zu nutzen. Im Verhältnis zwischen den Parteien besitzt und behält Plan A (bzw. sein(e) Lizenzgeber) alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und alle Nutzungsrechte, die es ihm ermöglichen, die Software zu verkaufen, zu installieren, zu modifizieren und Schnittstellen einzurichten und Lizenzen an seine Kunden, einschließlich des Kunden, zu vergeben, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte und anderer Eigentumsrechte, und alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich in einem Vertrag gewährt werden, sind Plan A und seinen Lizenzgebern vorbehalten. Dementsprechend ist jede unbefugte Nutzung der Software durch den Kunden untersagt. Die im Vertrag beschriebenen Funktionen stellen den Umfang der Software dar. Plan A ist berechtigt, die Funktionen von Zeit zu Zeit zu modifizieren, einschließlich der Hinzufügung oder Änderung von Funktionen und Funktionalitäten, um die Nutzung durch den Kunden zu verbessern. Der Kunde kann zusätzliche Funktionen oder erweiterte Dienste in Form von Ergänzungen und Vertragsverlängerungen abonnieren, wobei bereits geleistete Zahlungen auf den neuen Leistungsumfang angerechnet werden. Alle Dienste sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur wie im Vertrag ausdrücklich angegeben vervielfältigt werden. Jegliches geistige oder sonstige Eigentum des Kunden, das Plan A im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, bleibt alleiniges Eigentum des Kunden. Bei Beendigung des Vertrages erhält der Kunde von Plan A keine aktualisierten Daten für den Zeitraum nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Der Kunde behält jedoch das unbefristete Recht, die während der Vertragslaufzeit (siehe unten) erhaltenen Daten im Rahmen des Vertrags zu nutzen. Um jeden Zweifel auszuschließen, sind die für den Kunden auf der Plattform erstellten oder zum Herunterladen bereitgestellten Ergebnisse das geistige Eigentum des Kunden.
Haftung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen AGB und/oder der Vereinbarung haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für indirekte oder Folgeschäden, die sich aus diesen AGB und/oder der Vereinbarung ergeben, damit in Zusammenhang stehen oder direkt oder indirekt dadurch verursacht werden. Keine Bestimmung des Vertrages hat den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung einer der Vertragsparteien zur Folge, die sich ergibt aus: i) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; ii) Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter; iii) Tod oder Körperverletzung; iv) Verlust aufgrund von Betrug oder arglistiger Täuschung; v) Verlust aufgrund der Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen vi) und jeglichem Verlust, der von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Mit Ausnahme der Verpflichtung des Kunden, die Vergütung zu zahlen, oder wie anderweitig im Vertrag angegeben, ist die gesamte finanzielle Haftung jeder Partei, wie auch immer sie sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung für Vertragsbruch, falsche Angaben (unabhängig davon, ob es sich um eine unerlaubte oder gesetzliche Handlung handelt), unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), die Haftung aus Schadensersatz oder anderweitig, i) muss ausreichend sein, um die Art der vorhersehbaren Schäden (Schäden, die als typisch für den Vertrag erwartet werden) abzudecken, und ii) darf den niedrigeren Betrag von entweder dem Gesamtwert des Vertrags oder einer Million Euro (€ 1.000.000) nicht überschreiten. Plan A verpflichtet sich, die Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch und in der Höhe auf eigene Kosten ausreichend zu versichern. Keine Klage, die sich aus dem Vertrag ergibt (mit Ausnahme einer Klage auf vom Kunden geschuldete Gebühren oder Auslagen), kann später als ein Jahr nach dem Datum, an dem der Klagegrund entstanden ist, erhoben werden.
Entschädigung. Jede Partei (eine "freistellende Partei") wird die andere Partei und deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, verbundene Unternehmen, Partner und Lieferanten (jeweils eine "freigestellte Partei") von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden und Ausgaben Dritter (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten) freizustellen, die sich ergeben aus: i) wenn der Kunde die freistellende Partei ist, aus einer Verletzung der Abschnitte 7 und 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, und ii) wenn Plan A die freistellende Partei ist, aus der Behauptung, dass die Dienstleistungen in der von Plan A bereitgestellten Form die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
Marketing. Plan A hat das Recht, alle von ihm erstellten, gestalteten oder konzipierten Leistungen zur Eigenwerbung im Rahmen seines Internetauftritts (einschließlich sozialer Netzwerke) und auf von ihm erstellten Datenträgern oder Druckerzeugnissen zur Eigenwerbung zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, direkt oder indirekt in Werbung, Pressemitteilungen oder Publikationen von Plan A zu erscheinen, ohne jedoch Einzelheiten über den Vertrag preiszugeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Plan A das Logo des Kunden auf digitalen Plattformen und auf der Website von Plan A sowie in Werbematerialien verwenden darf. Zu diesem Zweck wird der Kunde Plan A in angemessenem Umfang mit Werbematerialien (digitale Informationen, Logos etc.) unterstützen. Die Werbemittel verbleiben im Eigentum der jeweiligen Partei. Die Parteien gewähren sich hiermit gegenseitig eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unentgeltliche eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Marken und Logos (zusammenfassend die "Marken"), sofern diese Marken in unveränderter Form ausschließlich im Zusammenhang mit der Förderung und Vermarktung der Produkte und/oder Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Anforderungen (z.B. Markenverwendungsrichtlinien) verwendet werden, die eine Partei der anderen von Zeit zu Zeit mitteilt. Die Warenzeichen jeder Partei bleiben Eigentum der jeweiligen Partei.
Vertraulichkeit. Im Sinne dieses Abschnitts bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" alle vertraulichen und geschützten Informationen der die Informationen preisgebenden Partei ("preisgebende Partei") oder des Geschäfts der preisgebenden Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise den Anschein erwecken, vertraulich oder geschützt zu sein, und die der Partei, die die Informationen erhält ("Empfänger"), schriftlich, mündlich, elektronisch oder in anderer Form offengelegt werden, und umfasst auch die Bedingungen aller Verträge zwischen dem Kunden und Plan A. Der Kunde erkennt an, dass Plan A viel Zeit, Mühe und Geld aufwendet, um die Dienste zu entwickeln, zu verbessern und zu pflegen, und dass alle diese Dienste, ob direkt oder indirekt vom Kunden erworben, die vertraulichen Informationen von Plan A und sein wertvolles geistiges Eigentum darstellen. Der Empfänger wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich behandeln und diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben oder für Zwecke verwenden, die nicht ausdrücklich im Rahmen des Vertrages erlaubt sind. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die i) vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei öffentlich bekannt waren; ii) nach der Offenlegung durch die offenlegende Partei an den Empfänger ohne Zutun des Empfängers öffentlich bekannt werden (und im Falle von i) und ii) oben weiß der Empfänger nicht oder hat keinen Grund zu wissen, dass diese Informationen durch eine unbefugte Offenlegung öffentlich bekannt sind); iii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits bekannt sind; iv) vom Empfänger von einem Dritten erlangt wurden, ohne dass dem Empfänger eine Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Dritten bekannt war; v) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet wurden; oder vi) vom Empfänger aufgrund von Gesetzen oder Gerichtsverfahren offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass der Empfänger die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung unverzüglich schriftlich über diese Anforderung informiert und der offenlegenden Partei, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist, angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung bietet. Ungeachtet des Vorstehenden hat Plan A das Recht, die auf der Plattform verwendeten Geschäftsinformationen in zusammengefasster und anonymer Form ausschließlich zum Zweck der Erstellung von Statistiken und Leistungsdaten oder zur Verbesserung der Vorhersagefähigkeit in Verbindung mit der Bereitstellung und dem Betrieb der Dienste zu verwenden, und kann diese Informationen öffentlich zugänglich machen, sofern diese Informationen keine vertraulichen Informationen enthalten. Plan A behält alle geistigen Eigentumsrechte an solchen statistischen Informationen. Plan A darf den Namen des Kunden in einer Auflistung seiner Kunden nennen.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags.Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, beträgt die Laufzeit des Vertrags ein (1) Jahr. Verträge verlängern sich automatisch um einen weiteren Zeitraum von einem (1) Jahr (die „Verlängerungsperiode“), vorbehaltlich des Rechts jeder Partei, den Vertrag spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich zu kündigen (eine E-Mail ist ausreichend). Eine solche Kündigung wird wirksam zum Datum, das der erste Tag der nächsten Verlängerungsperiode gewesen wäre. Wenn eine Partei ihre Pflichten oder Verpflichtungen hierunter erheblich verletzt und dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes geheilt wird oder die verletzende Partei nicht aktiv eine Heilung verfolgt, kann die nicht verletzende Partei den Vertrag aus wichtigem Grund zu einem in dieser Mitteilung angegebenen Datum kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder physischer Post erfolgen. Kündigungen per E-Mail durch den Kunden sind an [email protected] zu richten. Nach Beendigung des Vertrags muss der Kunde an Plan A alle unbestrittenen fälligen Beträge zahlen.
Schlussbestimmungen. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Plan A in Berlin. Plan A ist jedoch auch berechtigt, am Ort der vertragsgemäßen Leistungserbringung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.