Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertrag. Es wird auf das beiliegende Angebot, den Dienstleistungsvertrag oder jede andere Vereinbarung verwiesen (der "Vertrag"), die in schriftlicher Form zwischen dem Kunden und Plan A (jeweils "Kunde" und "Plan A"; jeweils eine "Partei" und zusammen die "Parteien"), jeweils wie darin beschrieben, abgeschlossen wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") gelten als durch Bezugnahme in den Vertrag aufgenommen und können durch Bezugnahme in alle zukünftigen Dienstleistungsvereinbarungen mit dem Kunden aufgenommen werden; jede Dienstleistungsvereinbarung stellt zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen separaten Vertrag dar. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen einem Vertrag und diesen AGBs hat der Vertrag Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den allgemeinen Einkaufsbedingungen und/oder jedem anderen Dokument, wie es vom Kunden zur Verfügung gestellt werden könnte oder auf das verwiesen wird, haben die Bestimmungen dieser AGB Vorrang. Ausnahmen hiervon bedürfen eines gesonderten schriftlichen Vertrages zwischen den Parteien. Plan A behält sich das Recht vor, die AGB aus sachlichen Gründen (z.B. Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder des Geschäftsmodells) zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Bekanntgabe schriftlich, so gelten die Änderungen als angenommen.
Dienstleistungen. Plan A bietet Unternehmen die Erfassung, Management und Reduktionsplanung von Kohlendioxidemissionen sowie unterstützende Dienstleistungen (die "Dienstleistungen") an, um Kunden bei der Reduzierung ihrer Emissionen und der Berichterstattung über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen zu unterstützen. Zu diesem Zweck hat Plan A eine bestimmte Software (die "Software") entwickelt, die den Kunden auf der Plattform www.plana.earth (die "Plattform") zur Verfügung steht. Das gesamte Angebot von Plan A richtet sich ausdrücklich an Geschäftskunden, d.h. an juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln; ein Angebot an Verbraucher ist ausdrücklich ausgeschlossen. Plan A erbringt für den Kunden die im jeweiligen Vertrag festgelegten Leistungen. Die Leistungen umfassen Daten, Informationen, Berichte und Analysen sowie die dazugehörigen Zugangs- und Softwaretools. Die Dienste können von Zeit zu Zeit umbenannt, aktualisiert oder geändert werden, wie es Plan A im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit festlegen kann. Plan A garantiert, dass i) die Dienste in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Standards der Branche erbracht werden, ii) Plan A die Dienste in wesentlicher Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen erbringt und iii) die Dienste in der von Plan A erbrachten Form nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, iv) Plan A alle Lizenzen, Zustimmungen und/oder Genehmigungen einholt, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind. Die Dienstleistungen werden ohne Mängelgewähr und unter dem Vorbehalt erbracht, dass Plan A in der Lage ist, die relevanten Quelleninformationen zu sammeln. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Dienstleistungen beratenden Charakter haben und dass alle Handlungen und Beurteilungen, die der Kunde in Verbindung mit den Dienstleistungen vornimmt, in seiner alleinigen Verantwortung liegen. Keine der Parteien übernimmt eine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der Informationen, die aus den Dienstleistungen abgeleitet werden können. Plan A garantiert nicht, dass der Zugang zur Plattform oder zu den Diensten ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Plan A ist berechtigt, für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienste Datensätze Dritter aus verschiedenen Quellen einzubeziehen. Der Zugang zur Software und zu den Diensten wird dem Kunden gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vertrags gewährt.
Entlohnung und Zahlung. Plan A schuldet die Dienstleistungen und erhält als Gegenleistung die im Vertrag vorgesehene Vergütung (die "Vergütung") vom Kunden. Der Kunde zahlt für die Dienstleistungen gemäß dem im Vertrag festgelegten Gebühren- und Abrechnungsschema. Die Vergütung ist bei Unterzeichnung des Vertrages fällig. Die Entgelte gelten für die Dauer des Vertrages, wobei Plan A Änderungen der Entgelte mit Wirkung für die Zeit danach vorher schriftlich ankündigt. Plan A wird den Kunden schriftlich (E-Mail ist ausreichend) über die Honoraränderungen, deren Berechnung sowie über ein dem Kunden zustehendes Kündigungsrecht informieren. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach schriftlicher Benachrichtigung über die Nichtzahlung werden Verzugszinsen (soweit sie nicht vernünftig bestritten werden können) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung in Höhe von 1,50 % pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlich zulässigen Höchstbetrag fällig. Die Nichtbezahlung einer Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum führt nach dem Ermessen von Plan A zur Aussetzung der Dienstleistungen. Die Honorare verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, wobei der anwendbare Mehrwertsteuerbetrag zusätzlich berechnet und in der Rechnung ausgewiesen wird. Weitere Gebühren und sonstige Kosten sind vom Kunden zu tragen. Zusätzliche Auslagen, die den Mitarbeitern von Plan A im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstehen, wie z.B. Reisekosten, werden dem Kunden von Plan A in Absprache mit dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und gemäß den im Vertrag genannten Standardzahlungsbedingungen bezahlt. Die Vergütung kann für die gesamte Vertragslaufzeit oder auf jährlicher Basis im Voraus gezahlt werden. Spezifische Vergütungsbedingungen können von den Parteien im Vertrag anders vereinbart werden. Plan A ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen sowie Teilzahlungen entsprechend der erbrachten Leistung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Plan A die Leistungen zurückhalten oder die weitere Nutzung der Leistungen untersagen. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein gegenseitiger Anspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Zustandekommen von Verträgen; Zusammenarbeit. Die Parteien erörtern nach bestem Wissen und Gewissen den inhaltlichen und zeitlichen Bedarf des Kunden sowie die Realisierbarkeit durch die Dienstleistung von Plan A und legen einen Plan für die Durchführung fest. Auf dieser Grundlage erstellt Plan A ein verbindliches Angebot (das "Angebot") und übermittelt es dem Kunden schriftlich. Das Angebot kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden zustande. Plan A schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich und schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurden. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen in dem sich ergebenden Vertrag (die "Änderungen") können von den Parteien jederzeit besprochen und vereinbart werden. Die Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien. Plan A ist allein verantwortlich für die Art und Weise, wie der Dienst erbracht wird, und kann daher den Dienst so erbringen, wie es durch Plan A als für angemessen erachtet wird; Plan A wird jedoch die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden so weit wie möglich berücksichtigen. Die Parteien werden in dieser Hinsicht aktiv zusammenarbeiten, um eine reibungslose Erbringung des Dienstes zu gewährleisten. Die Parteien erörtern in guter Absicht alle Probleme, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung ergeben können, und arbeiten zusammen, um solche Probleme so schnell wie praktisch möglich zu beheben. Plan A bestimmt den Einsatz seiner Mitarbeiter nach Maßgabe der Verfügbarkeit und ist berechtigt, einen Teil seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag an Dritte weiterzuvergeben.
Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, i) Plan A rechtzeitig alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen; ii) Plan A die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Rechte und Zugänge zu gewähren; iii) und alle sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, nach bestem Wissen und Gewissen und unentgeltlich zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Bilder, Pläne und ggf. den Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter. Erforderliche Unterlagen sind Plan A in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zu übermitteln oder, falls von Plan A vorgegeben, in ein digitales Format einzugeben. Der Kunde sichert zu, dass er zur umfassenden Nutzung der Plan A zur Verfügung gestellten Unterlagen berechtigt ist und stellt Plan A insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde wird alle Unterlagen vor der Übergabe an Plan A sichern, um im Falle eines Verlustes eine Wiederherstellung zu ermöglichen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht an den Leistungen und haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Plan A ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden gemachten Angaben zu überprüfen. Haben unrichtige, unvollständige, berichtigte oder fehlende Angaben des Auftraggebers Einfluss auf die Arbeit von Plan A, so dass Arbeiten ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder sich verzögern, so trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten. Unterlässt der Auftraggeber die Mitwirkung oder verzögert sich die Leistung von Plan A aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist Plan A berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
Fristen; Verzug. Soweit Termine und Fristen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, sind sie als unverbindliche Richtwerte zu verstehen, die Plan A nach bestem Wissen und Gewissen einhalten wird. Sofern Plan A verbindliche Fristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist Plan A berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte, unbestrittene Gegenleistung des Kunden wird erstattet.
Bedingungen der Nutzung. Plan A gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung des Dienstes für die Dauer des Vertrages, für das im Vertrag angegebene Gebiet, für interne Geschäftszwecke und für externe Geschäftszwecke, wie in diesem Abschnitt weiter gestattet. Der Kunde darf nur begrenzte Auszüge der Dienste von Plan A in seinen Berichten und anderen externen Mitteilungen wiedergeben und diese nur in dem Umfang an Dritte weitergeben, der vernünftigerweise notwendig ist, um die Bemühungen des Kunden zu unterstützen, seine Maßnahmen zur Reduzierung und zum Management von Kohlendioxidemissionen zu vermarkten, vorausgesetzt jedoch, dass diese Auszüge nach angemessener Meinung von Plan A nicht von solcher Quantität oder Qualität sind, dass sie vom Kunden separat vermarktet werden müssen. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 11 dieser Vereinbarung dürfen Daten von Plan A oder Produktinformationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Screenshots usw.) in keinem Fall ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Plan A öffentlich verbreitet werden, z. B. in Pressemitteilungen, in den Medien oder an die Medien, im Internet oder in der Werbung. Der Kunde darf in keinem Fall Daten oder Dienstleistungen von Plan A oder davon abgeleitete Werke weiterverkaufen oder Daten von Plan A in einer Weise offenlegen oder nutzen, die mit den Dienstleistungen von Plan A konkurriert (einschließlich an oder mit einem Wettbewerber von Plan A). Jegliche Nutzung oder Offenlegung von Daten und Diensten von Plan A, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag und/oder in der Vereinbarung festgelegt ist, ist verboten. Der Kunde verpflichtet sich, i) keine Tools zu kopieren, zu modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zurückzuentwickeln, ii) sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die von Plan A zur Verfügung gestellten Passwörter nicht an Unbefugte weitergeben, und iii) Plan A unverzüglich zu informieren, wenn Mitarbeiter des Kunden nicht mehr zur Nutzung der Dienste berechtigt sind. Die in diesem Abschnitt gewährte Lizenz unterliegt allen anderen Einschränkungen, die in einem Vertrag festgelegt sind. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde das einfache Nutzungsrecht. Die Leistungen von Plan A dürfen nur für die erforderliche oder vereinbarte Nutzungsart, Zweck und Umfang genutzt werden. Jede andere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Plan A und ist gesondert zu vergüten. Dies schließt eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Plan A aus. Plan A ist Urheber des Dienstes und ist in allen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Dienst als solcher zu benennen.
Intellectual Property Rights; Use of the Software. Except for otherwise stated in these GTCs and/or the Agreement, nothing shall be construed as granting to any party any right under any patent, intellectual property right, copyright or trademark, nor shall affect the right of any Party to challenge the scope, validity or alleged infringement of any patent, intellectual property right, copyright or trademark. For the purposes of this section, “Intellectual Property” shall have the meaning of any video, audio, or audiovisual content, images, written or other materials, technology, application, tool, process, code, source code, know-how, methodology, work, business plan, customer list, data base, design, software, computer programs, inventions, and anything else that is or may be protected by any Intellectual Property Right. Plan A agrees to i) grant to Client a license to use the Software, and ii) provide other services necessary for the productive use of such Software under the terms of the Agreement. The license is granted for the version of the Software available at the time of the signature of the Agreement. During the term of the Agreement, Plan A grants to Client a renewable, personal, non-exclusive global right for Client's employees, contractors, or agents to access and use the Software for the purpose of Client’s business and as further described herein and/or in the Agreement. As between the Parties, Plan A (or its licensor(s), as the case may be) holds and retains all the intellectual property rights on the Software and all the exploitation rights enabling it to sell, install, modify and interface the Software and to grant licenses to its clients, including to Client, including all associated intellectual property and other proprietary rights, and all rights not expressly granted to Client in an Agreement are reserved by Plan A and its licensors. Accordingly, any unauthorised use of the Software by Client, is prohibited. The features described in the Agreement shall be deemed to be the scope of the Software. Plan A may modify the features from time to time, including adding or changing features and functionality, to enhance Client's use. Client may subscribe to additional features or enhanced services in the form of Amendment and Agreement renewals, in which case any payments already made will be offset against the new scope of services. All Services are copyrighted and may be reproduced only as may expressly be stated in the Agreement. Any Client-owned intellectual or other property provided to Plan A in connection with the provision of the Services will remain owned solely by Client. Upon termination of the Agreement, Client will not receive updated data from Plan A in respect of the period after the effective date of any such termination, however Client will retain a perpetual right to use the data received during the Term (defined below) as permitted by the Agreement.
Haftung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen AGB und/oder des Vertrages haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für indirekte oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch diese AGB und/oder einen Vertrag entstanden sind oder darauf zurückzuführen sind. Keine Bestimmung des Vertrages hat den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung einer der Vertragsparteien zur Folge, die sich aus i) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ii) der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, iii) Tod oder Körperverletzung, iv) durch Betrug oder arglistige Täuschung verursachten Verlusten und v) jeglichen Verlusten ergibt, die nach dem Gesetz nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können. Mit Ausnahme der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung oder wie anderweitig im Vertrag festgelegt, muss die gesamte finanzielle Haftung jeder Partei, wie auch immer sie sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung für Vertragsbruch, falsche Darstellung (ob unerlaubt oder gesetzlich), unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Haftung im Rahmen von Entschädigungen oder anderweitig, i) ausreichend sein, um die Art der vorhersehbaren Schäden (Schäden, die als typisch für den Vertrag erwartet werden) abzudecken, und ii) darf den niedrigeren Betrag von entweder dem Gesamtwert des Vertrags oder einer Million Euro (€ 1.000.000,00) nicht überschreiten. Plan A verpflichtet sich, die Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch und in der Höhe auf eigene Kosten ausreichend zu versichern. Keine Klage aus dem Vertrag (mit Ausnahme einer Klage auf vom Kunden geschuldete Gebühren oder Auslagen) kann später als ein Jahr nach dem Datum, an dem der Klagegrund entstanden ist, erhoben werden.
Entschädigung. Jede Partei (eine "freistellende Partei") wird die andere Partei und die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Partner und Lieferanten der anderen Partei (jeweils eine "freigestellte Partei") von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden und Kosten Dritter (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten), die sich ergeben aus i) wenn der Kunde die freistellende Partei ist, einem Verstoß des Kunden gegen die Abschnitte 7 und 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ii) wenn Plan A die freistellende Partei ist, einem Anspruch, dass die Dienstleistungen in der von Plan A bereitgestellten Form die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
Vermarktung. Plan A hat das Recht, alle von ihm erstellten, gestalteten oder konzipierten Leistungen zur Eigenwerbung im Rahmen seines Internetauftritts (einschließlich sozialer Netzwerke) und auf von ihm erstellten Datenträgern oder Druckerzeugnissen zur Eigenwerbung zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, direkt oder indirekt zu erscheinen in Werbung, Pressemitteilungen oder Publikationen von Plan A direkt oder indirekt zu erscheinen, ohne jedoch Einzelheiten des Vertrages preiszugeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Plan A das Logo des Kunden auf digitalen Plattformen und auf der Website von Plan A sowie in Werbematerialien verwenden darf. Zu diesem Zweck wird der Kunde Plan A in angemessenem Umfang mit Werbematerialien (digitale Informationen, Logos etc.) unterstützen. Die Werbemittel verbleiben im Eigentum der jeweiligen Partei. Die Parteien gewähren sich hiermit gegenseitig eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unentgeltliche, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Marken und Logos (zusammenfassend die "Marken"), vorausgesetzt, dass diese Marken in unveränderter Form und ausschließlich in Verbindung mit der Förderung und Vermarktung der Produkte und/oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Anforderungen (z. B. Markenverwendungsrichtlinien) verwendet werden, die von einer Partei der anderen von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden. Die Warenzeichen jeder Partei bleiben Eigentum der jeweiligen Partei.
Vertraulichkeit. Im Sinne dieses Abschnitts bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" alle vertraulichen und geschützten Informationen der die Informationen offenlegenden Vertragspartei ("offenlegende Vertragspartei") oder ihres Geschäfts, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach vernünftigem Ermessen als vertraulich oder geschützt erscheinen, und die der Vertragspartei, die die Informationen erhält ("Empfänger"). Der Kunde erkennt an, dass Plan A viel Zeit, Mühe und Geld aufwendet, um die Dienste zu entwickeln, zu verbessern und aufrechtzuerhalten, und dass alle diese Dienste, unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt vom Kunden erworben wurden, die vertraulichen Informationen von Plan A und sein wertvolles geistiges Eigentum darstellen. Der Empfänger wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich behandeln und diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben oder für Zwecke verwenden, die nicht ausdrücklich im Rahmen eines Vertrages erlaubt sind. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die i) vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei öffentlich bekannt waren; ii) nach der Offenlegung durch die offenlegende Partei an den Empfänger ohne Zutun des Empfängers öffentlich bekannt werden (und im Falle von i) und ii) obenstehend weiß der Empfänger nicht oder hat keinen Grund zu wissen, dass diese Informationen durch eine unbefugte Offenlegung öffentlich bekannt sind); iii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits bekannt sind; iv) vom Empfänger von einem Dritten erlangt wurden, ohne dass dem Empfänger eine Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Dritten bekannt war; v) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet wurden; oder vi) vom Empfänger aufgrund von Gesetzen oder Gerichtsverfahren offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass der Empfänger die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung unverzüglich schriftlich über diese Anforderung informiert und der offenlegenden Partei im Rahmen des Möglichen angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung bietet. Ungeachtet des Vorstehenden hat Plan A das Recht, die auf der Plattform verwendeten Geschäftsdaten in zusammengefasster und anonymer Form ausschließlich zum Zweck der Erstellung von Statistiken und Leistungsdaten oder zur Verbesserung der Vorhersagefähigkeit in Verbindung mit der Bereitstellung und dem Betrieb der Dienste zu verwenden, und kann diese Informationen öffentlich zugänglich machen, sofern diese Informationen keine vertraulichen Informationen enthalten. Plan A behält alle geistigen Eigentumsrechte an solchen statistischen Informationen. Plan A darf den Namen des Kunden in einer Auflistung seiner Kunden nennen.
Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, beträgt die Laufzeit des Vertrages ein (1) Jahr. Die Verträge verlängern sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr (die "Verlängerungslaufzeit"), wobei jede Partei das Recht hat, den Vertrag spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich zu kündigen (eine E-Mail ist ausreichend). Eine solche Kündigung wird zu dem Datum wirksam, das der erste Tag der nächsten Verlängerungsperiode gewesen wäre. Verstößt eine der Vertragsparteien erheblich gegen ihre Pflichten oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag und wird dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes behoben oder bemüht sich die verletzende Vertragspartei nicht sorgfältig um eine Behebung des Verstoßes, so kann die nicht verletzende Vertragspartei den Vertrag aus wichtigem Grund zu einem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt kündigen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde Plan A alle unbestrittenen, fälligen und zahlbaren Beträge aus dem Vertrag zu zahlen.
Schlussbestimmungen. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Plan A in Berlin. Plan A ist jedoch auch berechtigt, am Ort der vertragsgemäßen Leistungserbringung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.