1. Vereinbarung
Es wird auf das beigefügte Angebot, den Dienstleistungsvertrag oder andere schriftlich zwischen dem Kunden und Plan A geschlossene Vereinbarungen (die „Vereinbarung“) verwiesen, wobei diese dort genannt sind (jeweils „Kunde“ und „Plan A“; jeweils eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) werden als in die Vereinbarung aufgenommen betrachtet und können in zukünftige Dienstleistungsverträge mit dem Kunden aufgenommen werden; jeder Dienstleistungsvertrag stellt zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine separate Vereinbarung dar.
Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen einem Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) haben die Vertragsbestimmungen Vorrang. Bei Konflikten zwischen den Bestimmungen dieser AGBs und den allgemeinen Einkaufsbedingungen und/oder anderen Dokumenten, die vom Kunden bereitgestellt oder erwähnt werden könnten, haben die Bestimmungen dieser AGBs Vorrang. Ausnahmen hiervon bedürfen einer separaten, schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet wird. Plan A behält sich das Recht vor, die AGBs aus sachlichen Gründen zu ändern (z. B. Änderung von Gesetzen oder Gerichtsbarkeiten, Änderung der wirtschaftlichen Umstände oder des Geschäftsmodells). Entsprechende Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Wenn der Kunde innerhalb von zehn (10) Tagen nach Benachrichtigung nicht schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert.
2. Dienstleistungen
Plan A bietet Unternehmen Dienstleistungen zur CO₂-Bilanzierung, -reduzierung und -management (die " Dienstleistungen") an, um den Kunden zu helfen, ihre Emissionen zu reduzieren und über ihre Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsleistung (ESG) zu berichten. Zu diesem Zweck hat Plan A bestimmte Software (die "Software") entwickelt, die den Kunden auf der Plattform https://app.plana.earth/ (der "Plattform") zur Verfügung steht.
Das gesamte Angebot von Plan A richtet sich ausdrücklich an Geschäftskunden, d.h. juristische Personen oder Partnerschaften mit Rechtsfähigkeit, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts im Rahmen ihrer gewerblichen beruflichen Tätigkeit handeln. Angebote an Verbraucher sind ausdrücklich ausgeschlossen. Plan A wird dem Kunden die spezifischen Dienstleistungen gemäß der entsprechenden Vereinbarung bereitstellen. Zu den Dienstleistungen gehören Daten, Informationen, Berichte und Analysen sowie die damit verbundenen Zugänge und Software-Tools.
Die Dienstleistungen können von Zeit zu Zeit umbenannt, aktualisiert oder geändert werden, wie Plan A im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs beschließen kann. Plan A garantiert, dass:
- Die Dienstleistungen werden gemäß allgemein anerkannten Standards der Branche erbracht.
- Plan A wird die Dienstleistungen in wesentlichem Einklang mit den geltenden Gesetzen bereitstellen.
- Die Dienstleistungen, in der von Plan A bereitgestellten Form, werden die geistigen Eigentumsrechte Dritter nicht verletzen.
- Es sind alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und/oder Autorisierungen zu beschaffen, die notwendig sind, damit Plan A seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen kann.
Die Dienstleistungen werden "wie sie sind" erbracht und unterliegen der Fähigkeit von Plan A, die relevanten Quelleinformationen zu sammeln. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Dienstleistungen beratender Natur sind und alle Handlungen und Entscheidungen, die der Kunde im Zusammenhang mit den Dienstleistungen trifft, die alleinige Verantwortung des Kunden sind. Keine der Parteien gibt Zusicherungen bezüglich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der Informationen, die aus den Dienstleistungen abgeleitet werden sollen. Plan A garantiert nicht, dass der Zugang zur Plattform oder zu den Dienstleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird. Plan A ist berechtigt, Datensätze Dritter aus verschiedenen Quellen für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen einzubeziehen. Der Zugang zur Software und zu den Dienstleistungen wird dem Kunden gemäß den Bedingungen des entsprechenden Vertrags gewährt. Sofern die Dienstleistungen die Nutzung der API von Plan A umfassen, erkennt der Kunde hiermit an, dass jede Nutzung davon von der Akzeptanz der Nutzungsbedingungen der API von Plan A abhängig ist, die unter https://plana.earth/api-terms verfügbar sind.
3. Vergütung und Zahlung
Plan A erbringt die Dienstleistungen und erhält dafür die Vergütung (die „Vergütung“) vom Kunden, wie im Vertrag festgelegt. Der Kunde zahlt für die Dienstleistungen gemäß den im Vertrag angegebenen Gebühren und dem Rechnungsstellungszeitplan. Die Vergütung ist bei Unterzeichnung des Vertrags fällig. Die Gebühren gelten für die Dauer des Vertrags, und Plan A wird dem Kunden im Voraus schriftlich über eventuelle Änderungen der Gebühren, die danach wirksam werden, informieren. Plan A muss den Kunden schriftlich (eine E-Mail ist ausreichend) über die Änderungen der Gebühren, deren Berechnung sowie über etwaige Kündigungsrechte, auf die der Kunde Anspruch haben könnte, informieren.
Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, sind die Gebühren vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Innerhalb von 5 Geschäftstagen nach schriftlicher Mitteilung über die Nichtzahlung wird auf verspätete Zahlungen (soweit diese nicht vernünftigen Streitigkeiten unterliegen) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung Zinsen in Höhe von maximal 1,50 % pro Monat oder dem gesetzlichen Höchstbetrag fällig. Eine solche Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum führt, nach Ermessen von Plan A, zur Aussetzung der Dienstleistungen. Die Gebühren werden netto zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben, wobei der anfallende Mehrwertsteuerbetrag zusätzlich berechnet und in der Rechnung ausgewiesen wird. Weitere Gebühren und andere Kosten trägt der Kunde. Zusätzliche Kosten, die durch Mitarbeiter von Plan A im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags entstehen, wie z. B. Reisekosten, werden von Plan A an den Kunden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und gemäß den im Vertrag angegebenen allgemeinen Zahlungsbedingungen bezahlt.
Die Vergütung kann für die gesamte Dauer der Vereinbarung oder jährlich im Voraus ausgezahlt werden. Spezifische Vergütungsbedingungen können von den Parteien in der Vereinbarung anders vereinbart werden. Plan A hat das Recht, Anzahlungen oder Vorauszahlungen sowie Teilzahlungen gemäß den erbrachten Dienstleistungen zu verlangen. Plan A kann Dienstleistungen zurückhalten oder die weitere Nutzung von Dienstleistungen untersagen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist. Der Kunde hat nur dann das Recht auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wenn sein wechselseitiger Anspruch anerkannt oder rechtlich festgestellt ist.
4. Bildung von Vereinbarungen; Kooperation
Die Parteien werden in gutem Glauben die Inhalte und Zeitbedarfe des Kunden sowie die Machbarkeit der Umsetzung durch die Dienstleistungen von Plan A erörtern und einen Fahrplan für die Leistungserbringung definieren. Auf dieser Grundlage wird Plan A ein Angebot erstellen, das erst mit der Unterzeichnung durch beide Parteien verbindlich wird. Plan A ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurden. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen im resulting Agreement (die "Änderungen") können von den Parteien jederzeit besprochen und vereinbart werden. Die Änderungen müssen schriftlich erfolgen und bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Plan A ist allein verantwortlich für die Art und Weise, wie die Dienstleistung erbracht wird, und kann die Dienstleistung nach eigenem Ermessen bereitstellen; Plan A wird jedoch die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden so weit wie möglich berücksichtigen. Die Parteien werden in dieser Hinsicht aktiv zusammenarbeiten, um eine reibungslose Erbringung der Dienstleistung sicherzustellen. Die Parteien werden in gutem Glauben alle Probleme besprechen, die sich aus der Erbringung der Dienstleistung ergeben können oder damit zusammenhängen, und werden zusammenarbeiten, um solche Probleme so schnell wie praktisch möglich zu beheben. Plan A bestimmt den Einsatz seiner Mitarbeiter je nach Verfügbarkeit und ist berechtigt, einen Teil seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag an Dritte zu vergeben.
5. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zu:
- Stellen Sie Plan A rechtzeitig alle Informationen und Dokumente zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
- Gewähren Sie Plan A die erforderlichen Rechte und Zugänge zur Erbringung der Dienstleistung.
- Alle weiteren Kooperationshandlungen zeitnah, in gutem Glauben und unentgeltlich durchführen.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bereitstellung der Informationen, Daten, Bilder, Pläne und, falls erforderlich, den Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind. Die erforderlichen Dokumente sind in einem gängigen, direkt verwendbaren Format an Plan A zu übermitteln oder, falls von Plan A angegeben, in ein digitales Format zu übertragen. Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, die Plan A zur Verfügung gestellten Dokumente umfassend zu nutzen, und stellt Plan A insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat alle Dokumente vor der Übergabe an Plan A zu sichern, um eine Wiederherstellung im Falle eines Verlusts zu ermöglichen. Vorschläge und Anweisungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht an den Dienstleistungen und haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Plan A ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen zu überprüfen. Wenn falsch, unvollständig, korrigiert oder fehlende Informationen des Kunden einen Einfluss auf die Arbeiten von Plan A haben, sodass diese ganz oder teilweise wiederholt oder verzögert werden müssen, trägt der Kunde die daraus resultierenden Kosten. Sollte der Kunde nicht kooperieren oder sollte sich die Leistung von Plan A aus anderen Gründen, für die der Kunde verantwortlich ist, verzögern, ist Plan A berechtigt, Schadensersatz für die daraus resultierenden Schäden, einschließlich zusätzlicher Kosten, zu verlangen.
6. Fristen; Verzögerung
Wenn Termine und Fristen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, sind sie als unverbindliche Richtlinien zu verstehen, an die sich Plan A nach bestem Vermögen halten wird. Sollte Plan A aus Gründen, für die es nicht verantwortlich ist (z. B. Nichterreichbarkeit der Dienstleistung), verbindliche Fristen nicht einhalten können, wird es den Kunden unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Termin mitteilen. Ist die Dienstleistung auch innerhalb des neuen Lieferzeitraums nicht verfügbar, ist Plan A berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten; es wird bereits gezahlte, unbestrittene Beträge an den Kunden zurückerstatten.
7. Nutzungsbedingungen
Plan A gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung des Dienstes für die Dauer des Vertrags, für das im Vertrag angegebene Gebiet, zu internen Geschäftszwecken sowie zu externen Geschäftszwecken, wie in diesem Abschnitt weiter erlaubt. Der Kunde darf nur begrenzte Auszüge der Plan A-Dienste in den Berichten und anderen externen Mitteilungen des Kunden reproduzieren und diese nur insoweit Dritten offenlegen, wie es vernünftigerweise notwendig ist, um die Bemühungen des Kunden zur Vermarktung seiner Maßnahmen zur Reduzierung und Verwaltung seiner CO₂-Emissionen zu unterstützen, vorausgesetzt, dass solche Auszüge nach vernünftigem Ermessen von Plan A nicht in so großer Anzahl oder Qualität vorliegen dürfen, dass sie separat vermarktbar sind. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 11 dieses Dokuments dürfen in keinem Fall Plan A-Daten oder Produktinformationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Screenshots usw.) öffentlich verbreitet werden, beispielsweise in Pressemitteilungen, in oder an die Medien, im Internet oder in Werbeanzeigen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Plan A. In keinem Fall darf der Kunde Plan A-Daten oder -Dienste oder abgeleitete Werke davon weiterverkaufen oder Plan A-Daten in einer Weise offenlegen oder verwenden, die mit den Diensten von Plan A konkurriert (einschließlich an oder mit einem Wettbewerber von Plan A). Jegliche Nutzung oder Offenlegung von Plan A-Daten und -Diensten, die nicht ausdrücklich hierin und/oder im Vertrag festgelegt ist, ist untersagt. Der Kunde wird keine Dienstleistungen in Verletzung eines Gesetzes oder einer regulatorischen Anforderung nutzen und wird keine proprietären, vertraulichen oder urheberrechtlichen Hinweise von Plan A entfernen oder anderweitig beeinträchtigen. Der Kunde stimmt zu, dass er:
- Werkzeuge nicht kopieren, modifizieren, zerlegen, dekompilieren oder anderweitig zurückentwickeln.
- Stellen Sie sicher, dass das Personal keine von Plan A bereitgestellten Passwörter mit unbefugten Personen teilt.
- Benachrichtigen Sie Plan A umgehend, wenn Mitarbeiter des Kunden nicht mehr autorisiert sind, die Dienstleistungen zu nutzen.
Die in diesem Abschnitt erteilte Lizenz unterliegt allen anderen Einschränkungen, die in einer Vereinbarung festgelegt sein können. Sofern in der Vereinbarung nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde das einfache Nutzungsrecht. Die Dienstleistungen von Plan A dürfen nur für die erforderliche oder vereinbarte Art der Nutzung, den Zweck und den Umfang verwendet werden. Eine andere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Plan A und ist gesondert zu vergüten. Dies schließt die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Plan A aus. Plan A ist der Urheber der Dienstleistungen und muss in allen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Dienstleistung korrekt als solcher genannt werden.
8. Urheberrechte; Nutzung der Software
Sofern in diesen AGB und/oder im Vertrag nicht anders angegeben, wird nichts so ausgelegt, dass einer Partei irgendwelche Rechte an Patenten, geistigem Eigentum, Urheberrechten oder Marken eingeräumt werden. Ebenso wird dadurch das Recht einer Partei nicht beeinträchtigt, den Umfang, die Gültigkeit oder die angebliche Verletzung eines Patents, geistigen Eigentums, Urheberrechts oder einer Marke anzufechten. Für diesen Abschnitt bedeutet „Geistiges Eigentum“ alle Video-, Audio- oder audiovisuellen Inhalte, Bilder, schriftliche oder andere Materialien, Technologien, Anwendungen, Werkzeuge, Prozesse, Codes, Quellcodes, Know-how, Methoden, Werke, Geschäftspläne, Kundenlisten, Datenbanken, Designs, Software, Computerprogramme, Erfindungen und alles andere, das durch irgendein Recht an geistigem Eigentum geschützt ist oder geschützt sein könnte. Plan A verpflichtet sich zu:
- Gewähren Sie dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Software.
- Bieten Sie weitere Dienstleistungen an, die für die produktive Nutzung der Software gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung erforderlich sind.
Die Lizenz wird für die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags verfügbare Version der Software erteilt. Während der Laufzeit des Vertrags gewährt Plan A dem Kunden ein erneuerbares, persönliches, nicht exklusives, globales Recht für die Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden, auf die Software zuzugreifen und sie zu nutzen, um die Geschäftsziele des Kunden zu verfolgen und wie hierin und/oder im Vertrag weiter beschrieben. Zwischen den Parteien hält und behält Plan A (oder dessen Lizenzgeber, je nach Fall) alle immateriellen Rechte an der Software sowie alle Ausbeutungsrechte, die es ihm ermöglichen, die Software zu verkaufen, zu installieren, zu modifizieren, zu integrieren und Lizenzen an seine Kunden, einschließlich des Kunden, zu vergeben. Alle damit verbundenen geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte sowie alle Rechte, die dem Kunden in einem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben von Plan A und seinen Lizenzgebern vorbehalten. Daher ist jede unautorisierte Nutzung der Software durch den Kunden untersagt. Die im Vertrag beschriebenen Funktionen gelten als der Umfang der Software. Plan A kann die Funktionen von Zeit zu Zeit ändern, einschließlich der Hinzufügung oder Änderung von Funktionen und Funktionalitäten, um die Nutzung durch den Kunden zu verbessern. Der Kunde kann zusätzliche Funktionen oder erweiterte Dienstleistungen in Form von Änderungen und Vertragsverlängerungen abonnieren, wobei bereits geleistete Zahlungen mit dem neuen Leistungsumfang verrechnet werden. Alle Dienstleistungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt reproduziert werden. Jegliches geistige Eigentum oder sonstige im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen an Plan A bereitgestellte Vermögen des Kunden bleibt ausschließlich im Eigentum des Kunden. Bei Beendigung des Vertrags erhält der Kunde keine aktualisierten Daten von Plan A bezüglich des Zeitraums nach dem Wirksamkeitsdatum einer solchen Kündigung. Der Kunde behält jedoch ein unbefristetes Nutzungsrecht an den während der Laufzeit (nachfolgend definiert) erhaltenen Daten, wie im Vertrag gestattet. Um Missverständnisse zu vermeiden, sind die für den Kunden auf der Plattform generierten oder zum Download bereitgestellten Ergebnisse das geistige Eigentum des Kunden.
9. Haftung
UNGEACHTET ETWAS IN DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND/ODER DER VEREINBARUNG IM GEGENTEIL, HAFTET KEINE DER PARTEIEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND/ODER DER VEREINBARUNG RESULTIEREN, DARAUF BEZIEHEN ODER DIREKT ODER INDIREKT VERURSACHT WERDEN.
Nichts in der Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass die Haftung einer der Parteien, die sich aus folgender ergibt, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird:
- Böswillige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.
- Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter.
- Tod oder Personenschaden.
- Verlust, der durch Betrug oder betrügerische Falschdarstellung verursacht wird.
- Verlust durch Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen.
- Jegliche Verluste, die laut Gesetz nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
Außer der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung oder sofern im Vertrag anderweitig angegeben, haftet jede Partei insgesamt und aggregiert finanziell, unabhängig davon, wie die Haftung im Rahmen oder in Bezug auf den Vertrag entsteht, einschließlich der Haftung wegen Vertragsverletzung, falscher Darstellung (ob deliktisch oder gesetzlich), unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Haftung aus Entschädigungen oder auf andere Weise.
- Soll ausreichen, um die Art der vorhersehbaren Schäden abzudecken (Schäden, die typischerweise für den Vertrag erwartet werden).
- Darf den geringeren Betrag des Gesamtnutzens des Vertrags oder einer Million Euro (€1.000.000) nicht überschreiten.
Plan A verpflichtet sich, die Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen in ausreichendem Maße und auf eigene Kosten zu versichern. Keine aus dem Vertrag resultierende Klage (außer einer Klage auf Honorare oder Aufwendungen, die vom Kunden geschuldet werden) darf mehr als ein Jahr nach dem Datum erhoben werden, an dem der Klagegrund entstanden ist.
10. Entschädigung
Jede Partei (eine „indemnifizierende Partei“) stellt die andere Partei sowie die Beauftragten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertretungen, verbundenen Unternehmen, Partner und Lieferanten dieser anderen Partei (jeweils eine „indemnifizierte Partei“) von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden und Kosten Dritter (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Auslagen) schadlos, verteidigt und hält sie von diesen frei, die sich ergeben aus:
- Wenn der Kunde die Partei ist, die Schadensersatz leistet, stellt jeder Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 7 und 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Verstoß dar.
- Falls Plan A die schadlos haltende Partei ist, gilt jede Behauptung, dass die von Plan A bereitgestellten Dienstleistungen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
11. Marketing
Plan A hat das Recht, alle von ihm erstellten, gestalteten oder konzipierten Dienstleistungen für die Selbstvermarktung im Rahmen seiner Internetpräsenz (einschließlich sozialer Netzwerke) sowie auf von ihm erstellten Datenträgern oder Druckprodukten ohne zeitliche oder räumliche Beschränkungen zu nutzen. Der Kunde stimmt zu, direkt oder indirekt in Werbungen, Pressemitteilungen oder Publikationen von Plan A aufzutreten, ohne jedoch Einzelheiten über die Vereinbarung offenzulegen, es sei denn, dies ist zur Durchführung der Vereinbarung erforderlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Plan A das Logo des Kunden auf digitalen Plattformen sowie auf der Website von Plan A und in Werbematerialien verwenden darf. Zu diesem Zweck wird der Kunde Plan A in angemessenem Rahmen mit Werbematerialien (digitale Informationen, Logos usw.) unterstützen. Die Werbematerialien bleiben Eigentum der jeweiligen Partei. Die Parteien gewähren sich gegenseitig eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, lizenzgebührenfreie, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der von der anderen Partei bereitgestellten Marken und Logos (gesamt als „Marken“ bezeichnet), vorausgesetzt, dass diese Marken ohne Modifikation ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewerbung und Vermarktung der hier vorgesehenen Produkte und/oder Dienstleistungen verwendet werden und ansonsten in Übereinstimmung mit etwaigen von einer Partei der anderen gelegentlich mitgeteilten Richtlinien und Anforderungen (z. B. Richtlinien zur Markennutzung) genutzt werden. Die Marken jeder Partei bleiben Eigentum dieser Partei.
12. Vertraulichkeit
Wie in diesem Abschnitt verwendet, bezeichnet „Vertrauliche Informationen“ alle vertraulichen und proprietären Informationen der Partei, die die Informationen offenlegt („offenlegende Partei“), oder die Geschäftstätigkeiten dieser offenlegenden Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise vertraulich oder proprietär erscheinen, und die der Partei, die die Informationen erhält („Empfänger“), in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder anderer Form offengelegt werden. Dazu gehören auch die Bedingungen aller Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Plan A. Der Kunde erkennt an, dass Plan A erheblichen Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand betreibt, um die Dienstleistungen zu entwickeln, zu verbessern und aufrechtzuerhalten, und dass alle diese Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt vom Kunden erworben werden, die vertraulichen Informationen von Plan A und dessen wertvolles geistiges Eigentum darstellen. Der Empfänger wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei strikt vertraulich behandeln und wird diese vertraulichen Informationen weder an Dritte weitergeben noch für Zwecke nutzen, die nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung erlaubt sind. Zu den vertraulichen Informationen zählen nicht die Informationen, die:
- War im öffentlichen Bereich vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei.
- Kommt in den öffentlichen Bereich, nachdem die offenbarende Partei Informationen an den Empfänger weitergegeben hat, ohne dass der Empfänger dafür aktiv geworden ist (und im Falle der Punkte 1 und 2 oben ist dem Empfänger nicht bekannt oder hat keinen Grund zu wissen, dass solche Informationen durch eine unbefugte Offenlegung im öffentlichen Bereich sind).
- Ist dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits bekannt.
- Wird vom Empfänger von einer dritten Partei erhalten, ohne dass dem Empfänger ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser dritten Partei bekannt ist.
- Wird unabhängig vom Empfänger entwickelt, ohne dabei auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zuzugreifen.
- Muss gesetzlich oder durch einen rechtlichen Prozess vom Empfänger offengelegt werden, vorausgesetzt, der Empfänger gibt der Offenlegenden Partei umgehend schriftliche Mitteilung über diese Anforderung vor der Offenlegung und leistet, soweit dies angemessen möglich ist, angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung der Offenlegenden Partei.
Ungeachtet des Vorstehenden hat Plan A das Recht, Geschäftsinformationen, die auf der Plattform verwendet werden, in aggregierter und anonymer Form ausschließlich zu dem Zweck zu nutzen, statistische und Leistungsinformationen zu erstellen oder die Prognosefähigkeit im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Betrieb der Dienstleistungen zu verbessern. Diese Informationen dürfen öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt, dass sie keine vertraulichen Informationen enthalten. Plan A behält alle geistigen Eigentumsrechte an diesen statistischen Informationen. Plan A kann den Namen des Kunden in einer Liste seiner Kunden angeben.
13. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, beträgt die Laufzeit des Vertrags ein (1) Jahr. Verträge verlängern sich automatisch um einen weiteren Zeitraum von ein (1) Jahr (der „Verlängerungszeitraum“), vorbehaltlich des Rechts jeder Partei, den Vertrag spätestens drei (3) Monate vor Ende der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich zu kündigen (eine E-Mail ist ausreichend). Eine solche Kündigung tritt mit dem Datum in Kraft, das der erste Tag des nächsten Verlängerungszeitraums gewesen wäre. Sollte eine der Parteien wesentliche Pflichten oder Verpflichtungen hierunter verletzen und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung der Verletzung behoben werden oder die verletzende Partei nicht aktiv an einer Behebung arbeitet, kann die nicht verletzende Partei den Vertrag aus wichtigem Grund zu einem im entsprechenden Schreiben angegebenen Datum kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder physischem Postweg erfolgen. Kündigungen, die vom Kunden per E-Mail erfolgen, sind an [email protected] zu richten. Bei Beendigung des Vertrags hat der Kunde alle unbestrittenen Beträge, die gemäß diesem Vertrag fällig sind, an Plan A zu zahlen.
14. Schlussbestimmungen
Wenn eine der Bestimmungen dieser AGB insgesamt oder teilweise ungültig ist, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine gültige Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck, den die Parteien beabsichtigt haben, so nahe wie möglich kommt. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag entstehen, ist der Sitz von Plan A in Berlin. Plan A ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungen gemäß dem Vertrag oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Übergeordnete gesetzliche Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.