Richtlinien

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die den Anwendungsbereich und die Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) abändert. Während der NFRD nur Leitlinien für ESG-Reporting enthielt, wird die CSRD verbindliche Berichtsstandards einführen.
Informationsblatt herunterladen

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

  • Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 ein ehrgeiziges und umfassendes Paket zur nachhaltigen Finanzierung verabschiedet, um die Kapitalströme für nachhaltige Aktivitäten in der Europäischen Union zu verbessern. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen innerhalb des Pakets ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).
  • Die Unternehmerische Nachhaltigkeit Melderichtlinie (CSRD) wurde offiziell vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und tritt am 5. Januar 2023 in Kraft.
  • Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert den Anwendungsbereich und die Berichtspflichten der bestehenden Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Dieser Rechtsrahmen schreibt vor, dass große Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 2018 über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten müssen.
  • Mit ihren neuen Anforderungen soll die CSRD sicherstellen, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen berichten, damit Investor:innen ihre Kapitalinvestitionen auf nachhaltigere Technologien und Branchen ausrichten können.

Welche Unternehmen müssen die CSRD beachten?

  • Während die NFRD nur Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten, müssen nach der CSRD alle großen Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit berichten.
  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.
  • Sowie alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) müssen der Richtlinie nachkommen.
  • Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, werden fast 50.000 Unternehmen in der EU detaillierte EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befolgen müssen - das entspricht 75 % des Umsatzes aller EU-Unternehmen.
  • Auch außereuropäische Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften mit einem Nettoumsatz von 150 Mio. EUR in der EU werden später berichten müssen.

Was wird künftig offengelegt werden müssen?

Zusätzlich zu den NFRD-Angaben muss ein Unternehmen folgende Angaben machen:

  • Umweltschutz: Die Unternehmen müssen ihre spezifischen Initiativen zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks offenlegen, einschließlich Strategien zur Ressourcenschonung und Vermeidung von Umweltverschmutzung.
  • Soziale Verantwortung und Behandlung der Mitarbeiter: Dies umfasst alles, von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen für Mitarbeiter bis hin zu Sozialleistungen und Unternehmenskultur.
  • Achtung der Menschenrechte: Die Unternehmen müssen über ihre Politik in Bezug auf die Menschenrechte sprechen und darüber, wie sie sicherstellen, dass diese Rechte im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nicht verletzt werden.
  • Maßnahmen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung: Unternehmen müssen ihre Strategien zur Verhinderung von Korruption und Bestechung erläutern, einschließlich Maßnahmen zur Unternehmensführung und Ethikschulungsprogramme.
  • Vielfalt in den Vorständen von Unternehmen: Die CSRD verlangt von den Unternehmen eine detaillierte Aufschlüsselung der Vielfalt ihrer Vorstandsmitglieder, wobei Aspekte wie Geschlecht, Alter und Nationalität im Vordergrund stehen.

Die Unternehmen werden auch darüber berichten müssen, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken auf ihre Leistung auswirken könnten.

  • Während die EU freiwillige Reportingrichtlinien für NFRD-Reportings vorgibt, führt die CSRD detailliertere Reportinganforderungen und eine Verpflichtung zum Reporting gemäß den EU-Standards für Nachhaltigkeitsreporting ein.
  • Die CSRD-Berichterstattung wird mit der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und der EU-Taxonomie in Einklang gebracht.  

Was sind die nächsten Schritte?

Am 28. November 2022 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) endgültig gebilligt. Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hat, wurde der CSRD-Gesetzgebungsakt angenommen. Nach seiner Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die neuen Regeln müssen von den Mitgliedsstaaten 18 Monate später umgesetzt werden.

  • Ende 2023: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
  • 1. Januar 2024: Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSRD fallen und derzeit im Rahmen der NFRD berichten, sind verpflichtet, ihre Daten für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 zu melden. Ab Anfang 2024 sind alle anderen großen EU-Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSRD fallen, zum Reporting verpflichtet.
  • 1. Januar 2025: Bereits von der NFRD betroffene Unternehmen müssen das Reporting für das Geschäftsjahr 2024 beginnen.‍
  • 1. Januar 2026: KMU, die an einem geregelten Markt notiert sind (keine Kleinstunternehmen), sind verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2025 zu berichten (allerdings unter weniger strengen Reportinganforderungen).
  • 1. Januar 2028: Kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine und nicht-komplexe Finanzinstitute und firmeneigene Versicherungsgesellschaften müssen das Reporting mit dem Geschäftsjahr 2027 beginnen – mit einer weiteren Möglichkeit zum freiwilligen Opt-out bis 2028. Die Reportingstandards für KMU werden lockerer sein.‍
  • 1. Januar 2029: Nichteuropäische Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU und einem Nettoumsatz von 150 Mio. EUR in der EU müssen mit dem Reporting beginnen.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die CSRD vor

Die Auswirkungen der CSRD auf Unternehmen sind immens und betreffen alle Bereiche, vom operativen Geschäft bis zur strategischen Planung. Angesichts der kurzen Zeitspanne ist es für Unternehmen entscheidend, sich auf diese neue Richtlinie vorzubereiten. Indem sie frühzeitig mit der Datenerfassung beginnen, können Unternehmen sicherstellen, dass sie bereit sind, diese neuen Anforderungen zu erfüllen, wenn es soweit ist.

Angesichts des umfassenden Charakters der CSRD sollten Unternehmen erwägen, sich von Experten beraten zu lassen. Diese Experten können wertvolle Einblicke in die Bedeutung der CSRD für Ihr Unternehmen geben und Ihnen helfen, eine effektive Strategie für die Einhaltung der Vorschriften zu entwickeln.

Verschaffen Sie sich einen Vorsprung auf Ihrer Unternehmerische Nachhaltigkeit Reise, indem Sie Ihr Unternehmen auf die CSRD ausrichten und proaktive Maßnahmen ergreifen, um über Klima Risiken und Nachhaltigkeit zu berichten. Zögern Sie nicht zögern Sie nicht, sich an unsere Experten zu wenden um mehr über Lösungen zu erfahren, die auf Ihre Bedürfnisse bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugeschnitten sind.

Weitere Policen anzeigen

Möchten Sie mehr erfahren?

Nehmen Sie Kontakt mit unserem Team auf
Kontakt aufnehmen