REGULATION ZENTRUM

Erfahren Sie mehr über die für Ihr Unternehmen relevantesten ESG-Vorschriften

Verstehen Sie die Offenlegung des Unternehmensklimas. Beginnen Sie mit der Berichterstattung über Klimarisiken und nicht-finanzielle Daten. Alle Klima- und ESG-Berichterstattungsvorschriften werden abgedeckt
Die Bedeutung der Einhaltung von Richtlinien
Entwickeln Sie einen zukunftssicheren Fahrplan für Ihre Betriebsabläufe, um den aktuellen und zukünftigen Klimavorschriften zu entsprechen
Fördern und richten Sie die Klimaverantwortung  in Ihrer gesamten Organisation ein.
Vermeiden Sie behördliche Strafen.
Erhalten Sie Zugang zu fortschrittlichen Finanzressourcen wie grünen Unternehmensanleihen (Green Bonds).
Bleiben Sie der Konkurrenz voraus, indem Sie die ESG-Vorschriften einhalten. Unabhängig von Ihrer Branche oder Unternehmensgröße sind Sie immer einen Schritt voraus
Verschiedene Arten von Vorschriften
1. Berichterstattung
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Unternehmen der Offenlegung von Klimarisiken und der ESG-Berichterstattung gewidmet. Unternehmen, die Transparenz schaffen, indem sie ihre Umweltauswirkungen und -risiken offenlegen, verbessern die Kapitalströme in Richtung nachhaltige Technologien und Unternehmen.
1a. Berichterstattung über die Auswirkungen der Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung legt neben den positiven Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft auch die negativen Auswirkungen einer Organisation offen.

Die wichtigsten Vorschriften, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorschreiben, sind:
- EU CSRD*
- EU Taxonomy
- EU SFDR
- EU NFRD
- UK SECR.
1b. Offenlegung des Klimarisikos
Durch die Offenlegung des Klimarisikos legen Unternehmen offen, wie sich Nachhaltigkeitsfaktoren finanziell oder strategisch auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken könnten.

Die wichtigsten Vorschriften, die die Offenlegung von Klimarisiken vorschreiben, sind:
- TCFD
- EU SFDR
- EU CSRD*
- US SEC Klimabezogene Offenlegungen*
2. Für ein schnelles Handeln im Klimaschutz
Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung erwägen die Aufsichtsbehörden zunehmend, Unternehmen zu verpflichten, ihre ESG-Leistung zu verbessern. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen von Unternehmen zu verringern und eine entkarbonisierte Wirtschaft aufzubauen. 

Beispiele hierfür sind:
- DE Lieferkettengesetz
- EU CSDDD*
- UK Obligatorischer Netto-Null-Umstellungsplan*.

*Verordnung wird noch ausgearbeitet
*Verordnung wird noch ausgearbeitet
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Fünf einfache Schritte zur Vorbereitung auf die ESRS, den Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD
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Die SDR ist ein umfassendes regulatorisches Rahmenwerk, das Unternehmen und Finanzinstitute dazu verpflichtet, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft, sowohl positiv als auch negativ, offenzulegen
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Der CBAM ist eine Umweltpolitik, die darauf abzielt, den importierten Produkten dieselben Kohlenstoffkosten aufzuerlegen, wie sie von Anlagen in der EU verursacht würden
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Die SFDR ist eine europäische Verordnung, die ESG-Offenlegungen im Finanzwesen standardisiert. Sie zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und Greenwashing zu verhindern. Seit ihrer Einführung im Jahr 2021 stellt sie eine einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung sicher und unterstützt fundierte Anlageentscheidungen.
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Die von der Europäischen Union eingeführte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und Lieferketten auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, zu mindern und zu berichten. Diese verbindliche Gesetzgebung, die ab 2025 oder 2026 in Kraft treten soll, gilt sowohl für Unternehmen innerhalb der EU als auch für nichteuropäische Unternehmen, die in der EU tätig sind, und richtet sich hauptsächlich an Unternehmen in Hochrisikobranchen.
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Die US-Bundesregelung zu Klima-Risiken und Resilienz für Lieferanten erhöht die Klimaresilienz von Bundeslieferketten. Lieferanten müssen klimaabhängige Risiken für ihre Geschäftstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen bewerten, offenlegen und mindern.
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Am 6. März 2024 hat die United States Securities and Exchange Commission (SEC) die endgültigen Regeln verabschiedet, die erstmals im März 2022 vorgeschlagen wurden und klimabezogene Offenlegungen vorschreiben. Diese zielen darauf ab, die Transparenz zu verbessern, indem von SEC-Registranten verlangt wird, klimabezogene Informationen in ihre Registrierungserklärungen und regelmäßigen Berichte aufzunehmen.
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Der UK Disclosure Framework for Net Zero Transition Plans ist ein freiwilliger Rahmen, den Unternehmen nutzen können, um über ihre Übergangspläne zu Netto-Null-Emissionen zu berichten und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen.
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Die Streamlined Energy and Carbon Reporting (SECR) ist eine UK-Verordnung, die Unternehmen in ihrem Geltungsbereich dazu anhält, ihre Emissionen und ihren Energieverbrauch offenzulegen.
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Im Januar 2024 wurde die NFRD offiziell durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Die CSRD hat den Anwendungsbereich und die Berichtspflichten der NFRD erweitert. 
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Die TCFD Task Force wurde offiziell aufgelöst und wird im Juli 2024 durch die Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (SDS) ersetzt, mit einigen Änderungen beim GHG-Reporting. Die TCFD wurde vom internationalen Finanzstabilitätsrat (FSB) ins Leben gerufen, um konsistente klimabezogene finanzielle Risikoberichterstattung für Unternehmen, Banken und Investoren zu entwickeln und Stakeholdern Informationen bereitzustellen.
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Das Fit-für-55-Paket der Europäischen Union zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu reduzieren. Das „Fit-für-55“-Paket wurde im Oktober 2023 formell verabschiedet und seine Umsetzung hat in den Mitgliedsstaaten begonnen.
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Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das im Europäischen Grünen Deal (European Green Deal) gesetzte Ziel, dass die europäische Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 klimaneutral wird, gesetzlich verankert. Das Gesetz legt auch das Zwischenziel fest, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum Wert im Jahr 1990 zu reduzieren.
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CDP ist eine gemeinnützige Organisation, die im Jahr 2000 gegründet wurde und das globale Umweltberichterstattungssystem für Unternehmen, Städte und Regierungen betreibt. CDP hat einen internationalen Standard für die Berichterstattung über Klimawandel, Wasser, Wälder und Kunststoffe geschaffen.
Lesen Sie das Grundsatzpapier
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Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um eine Klassifizierung, die Kriterien festlegt, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftsaktivität wesentlich zu den sechs in der Verordnung festgelegten Umweltzielen beiträgt. Sie ist ein Instrument, das Unternehmen und Investor:innen dabei hilft, nachhaltige Investitionsentscheidungen zu treffen. Die Angaben zur EU-Taxonomie müssen im Rahmen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD)/Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)- und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)-Reportingpflichten gemacht werden.
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Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die den Anwendungsbereich und die Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) abändert. Während der NFRD nur Leitlinien für ESG-Reporting enthielt, wird die CSRD verbindliche Berichtsstandards einführen.
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Nachhaltige Finanzen in der EU werden als Finanzen verstanden, die das Wirtschaftswachstum unterstützen und dabei Umwelt-, Soziale und Unternehmensführungsgrundsätze (ESG) berücksichtigen. Am 6. Juli 2021 hat die Europäische Kommission mehrere Maßnahmen verabschiedet, um ihre Ambitionen im Bereich nachhaltiger Finanzen zu erhöhen.
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Im Mai 2024 hat der deutsche Bundesrat (Federal Council) das neue Bundes-Klimaschutzgesetz (Bundes-Klimaschutzgesetz) verabschiedet, das sicherstellen soll, dass Deutschland seine Ziele einer Reduktion der Emissionen um 65% bis 2030, 88% bis 2040 und Klimaneutralität bis 2045 erreicht.
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