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Was ist das deutsche Bundes-Klimaschutzgesetz?

  • Am 24. Juni wird der Deutsche Bundestag über die vorgeschlagene Reform des deutschen Klimaschutzgesetzes entscheiden.
  • Die Bundesregierung hat einen neuen Entwurf des bestehenden Klimaschutzgesetzes (in Kraft getreten am 12. Dezember 2019) vorgelegt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im März 2021 festgestellt hatte, dass es teilweise verfassungswidrig ist Das Gericht fordert strengere Klimaschutzmaßnahmen zum Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte für die Zeit nach 2030.
  • Wenn der Bundestag das Gesetz beschließt, kann der Bundesrat immer noch Einspruch erheben und einen Vermittlungsausschuss einberufen. Es ist noch nicht bekannt, wann das Gesetz auf der Tagesordnung des Rates stehen wird. Die Entscheidung des Parlaments wird noch in den Medien behandelt werden.

Klimaschutzgesetz - Was ist neu?

  • Zur Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils werden mit der Klimaschutzgesetzreform neue nationale Klimaschutzziele festgelegt.
  • Für 2030 wird ein neues Zwischenziel von 65 % (statt bisher 55 %) Treibhausgasminderung gegenüber 1990 festgelegt. 
  • Bis 2040 soll die Minderung 88 % betragen. Bis 2045 müssen die Treibhausgasemissionen gemindert werden, um die Treibhausgasneutralität zu erreichen. 
  • Nach 2050 müssen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
  • Für die Jahre 2030, 2040 und 2045 wird zudem festgelegt, welche Beiträge in den Sektoren der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft erreicht werden sollen.
  • Im Jahr 2032 wird die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag vorlegen, um unterschiedliche jährliche Minderungsziele bis zur Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 gesetzlich festzulegen.
  • Die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) werden neu definiert, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Die Energiewirtschaft ist mit den strengsten Auflagen konfrontiert - sie muss ihre jährlichen Emissionen von 280 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent aus dem Jahr 2020 auf 108 Millionen Tonnen im Jahr 2030 mindern.
  • Jährliche Minderungsziele werden für alle Sektoren für den Zeitraum 2031 bis 2040 festgelegt. Wie diese auf die Sektoren aufgeteilt werden, wird im Jahr 2024 entschieden.

Kritische Anmerkungen

  • „Es ist nicht definiert, wie/mit welchen Instrumenten diese Ziele erreicht werden sollen.“
  • „Der Entwurf bestimmt keine ausreichenden Ziele und legt kein CO₂-Budget fest.“
  • „Er ist überstürzt, nicht durchdacht und nur ein Wahlkampfmanöver.“
  • "Es wird nicht berücksichtigt, wie mit den Wettbewerbsnachteilen umgegangen werden soll, die für Unternehmen und Industrien durch diese Änderungen entstehen werden."

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