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Der TCFD wurde offiziell aufgelöst und wird im Juli 2024 durch die Sustainability Disclosure Standards (SDS) ersetzt, mit einigen Änderungen in der Treibhausgasberichterstattung. Diese Standards werden den Richtlinien der International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation und dem International Sustainability Standards Board (ISSB) folgen. 

Die SDS wird einen neuen, detaillierteren Rahmen für die internationale ESG-Berichterstattung, das Risikomanagement und klimabezogene finanzielle Offenlegungen bieten.

Der IFRS wird ab 2024 die Überwachung der klimabezogenen Offenlegungen von Unternehmen übernehmen. Die IFRS-Initiative wird den Empfehlungen und Standards der TCFD Taskforce weitgehend ähneln, mit einigen Änderungen und Einflüssen des ISSB, das nach mehr Detailreichtum und Transparenz bei der Offenlegung von Risiken für verschiedene klimabezogene Szenarien verlangt.

Was ist die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)?

Die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) wurde 2015 vom internationalen Financial Stability Board (FSB) gegründet, um einheitliche klimabezogene Risiken offenzulegen, die von Unternehmen, Banken und Investoren genutzt werden können. Ziel ist es, weltweit finanzielle Stabilität zu gewährleisten, da der Klimawandel unsere Wirtschaft negativ beeinflussen wird.

Das Hauptziel der Berichterstattung nach TCFD besteht darin, die klimabezogenen Risiken und Chancen eines Unternehmens sowie die finanziellen Auswirkungen offenzulegen, die diese auf die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsmodell des Unternehmens haben könnten.

Die TCFD-Berichtsrahmen bieten konsistente und transparente Informationen für alle Finanzakteure und globalen Märkte. Durch diese Initiative werden klimabezogene Offenlegungen von Unternehmen konsistenter und vergleichbarer. Zudem ist die TCFD der Ansicht, dass bessere Informationen es Unternehmen ermöglichen, klimabezogene Risiken und Chancen in ihre Risikomanagement-, strategische Planungs- und Entscheidungsprozesse zu integrieren. Dies ermöglicht auch eine bessere ESG-Verwaltung und die daraus resultierende Leistung.  

Der TCFD ist kein unternehmerischer Berichtsstandard, sondern eine Methode, um zu verstehen, wie Unternehmen die finanziellen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel angehen.

  • Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) wurde vom internationalen Financial Stability Board (FSB) mit dem Ziel ins Leben gerufen, ein einheitliches Reporting-System zu klimabezogenen Finanzinformationen für die Verwendung durch Unternehmen, Banken und Investor:innen einzurichten.
  • Hauptzweck des TCFD-Reportings ist es, klimabezogene Risiken und Chancen eines Unternehmens sowie die finanziellen Auswirkungen abzubilden, die sie auf das Geschäft des Unternehmens haben könnten.
  • Die TCFD hat eine einheitliche und transparente Reporting-Methode entwickelt, die Informationen für alle Finanzakteure und globale Märkte bereitstellt.
  • Es ist kein unternehmerischer Berichtsstandard, sondern eine Möglichkeit, zu verstehen, wie Unternehmen finanzielle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel angehen.

Welche Unternehmen fallen unter den Anwendungsbereich der TCFD?

Die Unterstützung der TCFD in Zahlen
Bildnachweis: Task Force on Climate-related Financial Disclosures - 2021 Status Report
  • Das TCFD ist immer noch vor allem ein freiwilliges Reporting-Instrument für Unternehmen aller Größen, Branchen und Gerichtsbarkeiten.
  • Immer mehr Länder jedoch arbeiten daran, das TCFD-konforme Reporting obligatorisch zu machen.

Die TCFD ist weiterhin hauptsächlich ein freiwilliger Rahmen für Unternehmen aller Größen, Branchen und Gerichtsbarkeiten. Allerdings erwägen immer mehr Länder, TCFD-konformes Berichtswesen über Klimarisiken verpflichtend zu machen. Unternehmen müssen beginnen, sich an die TCFD anzupassen, um der Konkurrenz voraus zu sein, eine zukunftssichere Roadmap für ihre Betriebsabläufe zu entwickeln, um aktuellen und zukünftigen Klimarichtlinien zu entsprechen, und Zugang zu fortschrittlichen finanziellen Ressourcen wie Unternehmensgrünanleihen zu erhalten.

Verpflichtende TCFD-konforme Berichterstattung im Vereinigten Königreich

Ab dem 6. April 2022 müssen über 1.300 der größten in Großbritannien registrierten Unternehmen und Finanzinstitute verpflichtend klimabezogene Finanzinformationen offenlegen.

Ab April 2022 sind britische Unternehmen mit den folgenden Kriterien verpflichtet, TCFD-konformes Reporting vorzunehmen:

1. Alle britischen Unternehmen, die derzeit verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Informationen Erklärung zu erstellen:

  • UK-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und
  • Übertragbare Wertpapiere, die zum Handel am regulierten Markt im Vereinigten Königreich zugelassen sind, Bankenunternehmen oder Versicherungsunternehmen (Relevante Public-Interest-Entities (PIEs)).

2. In Großbritannien registrierte Unternehmen mit an AIM zugelassenen Wertpapieren und mehr als 500 Mitarbeitern.

3. Die im Vereinigten Königreich registrierten Unternehmen, die nicht in die obigen Kategorien fallen, haben mehr als 500 Mitarbeiter und einen Umsatz von mehr als £500 Millionen.

4. LLPs, die mehr als 500 Mitarbeiter haben und einen Umsatz von mehr als £500 Millionen erzielen

Welche Angaben treffen Unternehmen in ihrem TCFD-konformen Report?

TCFD-Empfehlungen und unterstützende empfohlene Offenlegungen
Quelle: Task Force on Climate-related Financial Disclosures 2021 Statusbericht

Ein TCFD-konformer Bericht sollte alle relevanten Informationen zu den klimabezogenen Risiken und Chancen eines Unternehmens sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen enthalten.

Die TCFD verlangt von Unternehmen und LLPs, klimabezogene Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den vier übergeordneten Säulen der Empfehlungen der Verordnung auf verpflichtender Basis offenzulegen (Governance, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Ziele). Nun, lassen Sie uns erklären, wie diese Empfehlungen definiert sind:

  • Unternehmensführung: Die Governance der Organisation in Bezug auf klimabezogene Risiken und Chancen;
  • Strategie: Die aktuellen und potenziellen Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen auf die Geschäfte, die Strategie und die Finanzplanung der Organisation;
  • Risikomanagement: Die Prozesse, die die Organisation verwendet, um klimabezogene Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu verwalten;
  • Kennzahlen und Ziele: Die Kennzahlen und Ziele, die zur Bewertung und Verwaltung relevanter klimabezogener Risiken und Chancen verwendet werden.

Diese notwendigen Offenlegungen helfen Investoren und anderen, zu verstehen, wie berichtende Organisationen klimabezogene Risiken und Chancen bewerten und deren wirtschaftliche Auswirkungen einschätzen.

Finden Sie weitere Informationen in der TCFD Guidance on Metrics, Targets and Transition Plans und den TCFD Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures.

Prinzipien für die Berichterstattung

Die TCFD hat sieben Prinzipien für angemessene Offenlegungen definiert:

  1. Relevante Informationen darstellen;
  2. Seien Sie spezifisch und vollständig.
  3. Klar, ausgewogen und verständlich;
  4. Beständig über die Zeit;
  5. Vergleichbar unter anderem innerhalb eines Sektors, einer Branche oder eines Portfolios;
  6. Zuverlässig, überprüfbar und objektiv;
  7. Rechtzeitig bereitgestellt.

Wie müssen Unternehmen ihren TCFD-konformen Bericht offenlegen?

  • Die TCFD-konformen Berichte werden zusammen mit den regulären Finanzberichten eines Unternehmens veröffentlicht.
  • TCFD-konforme Berichte müssen innerhalb von vier Monaten nach dem Abschluss des Geschäftsjahres eines Unternehmens veröffentlicht werden.
  • Unternehmen müssen klimabezogene Finanzinformationen im nichtfinanziellen Berichtsteil angeben, der Teil des strategischen Berichts ist.
  • LLPs werden verpflichtet sein, klimabezogene Finanzinformationen entweder in der nichtfinanziellen Mitteilung, die Teil ihres strategischen Berichts ist, oder im Energie- und CO₂-Bericht, der Teil ihres Jahresberichts ist, zu melden.

Das Anwendungsdatum des TCFD

Die Vorschriften sollen bis Ende 2021 fertiggestellt werden und treten am gemeinsamen Stichtag, dem 6. April 2022, in Kraft. Sie gelten für Abrechnungszeiträume, die an diesem Datum oder danach beginnen.

Daher müssen die meisten Unternehmen mit einem kalenderbasierten Geschäftsjahr die verpflichtenden klimabezogenen Finanzangaben zum ersten Mal in ihren Jahresbericht und die Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr aufnehmen, das am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember 2023 endet.

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