Die Auskunftsverpflichtungen für Net-Zero-Transitionspläne im Vereinigten Königreich beinhalten Richtlinien, die Unternehmen zur Offenlegung ihrer Maßnahmen im Übergang zur Klimaneutralität als Beitrag zu einer emissionsärmeren Wirtschaft verwenden können. Dieses Rahmenwerk wurde von der Financial Disclosures (TCFD) entwickelt, eine vom Rat für Finanzsicherheit (FSB) geschaffenen Organisation, um einheitliches und transparentes Reporting zu klimabezogenen Risiken und Chancen durch Unternehmen zu fördern.
Dieses Rahmenwerk besteht aus vier Säulen: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Bilanzkennzahlen und Ziele. „Governance“ regelt, wie ein Unternehmen den Übergang zur Klimaneutralität handhabt und richtet den Blick auf seine Führungsstrukturen, Maßnahmen und Verfahren. „Strategie“ dagegen beschäftigt sich mit den langfristigen Plänen des Unternehmens für den Übergang zur Klimaneutralität und nimmt seine Ziele und Strategien zur Dekarbonisierung seiner Geschäftshandlungen sowie seiner Produkte oder Dienstleistungen in den Blick. „Risikomanagement“ beschäftigt sich mit den Maßnahmen des Unternehmens, die Risiken und Chancen in Bezug auf den Übergang zur Klimaneutralität zu identifizieren, zu bewerten und zu managen. „Bilanzkennzahlen und Ziele“ schließlich beleuchtet die Parameter und Ziele, die ein Unternehmen zugrunde legt, um seinen Fortschritt zur Klimaneutralität zu messen und offenzulegen.<br>
Die Auskunftsverpflichtungen für Net-Zero-Transitionspläne im Vereinigten Königreich sind bisher freiwillig, sollen aber Unternehmen mit einem einheitlichen und transparenten Instrument zur Offenlegung ihrer Maßnahmen im Übergang zur Klimaneutralität ausstatten und können einen wichtigen Beitrag zur Wende hin zur emissionsarmen Wirtschaft leisten. Sie sollen daneben Investor:innen, Kund:innen und anderen Stakeholdern Informationen zur Verfügung stellen, um einen Überblick über die Maßnahmen eines bestimmten Unternehmens im Umgang mit klimabezogenen Risiken und Chancen zu erhalten.
Die Auskunftsverpflichtungen für Net-Zero-Transitionspläne im Vereinigten Königreich werden künftig für die folgenden Organisationsformen verpflichtend werden:
Wie eingangs erwähnt sind die Auskunftsverpflichtungen für Net-Zero-Transitionspläne im Vereinigten Königreich freiwillig, sodass Unternehmen nicht zum Reporting unter diesem Rahmenwerk verpflichtet sind. Allerdings verfügen Unternehmen mit diesem Rahmenwerk über eine einheitliche und transparente Methode, ihre Maßnahmen beim Übergang zur Klimaneutralität offenzulegen und die Wende zu einer emissionsarmen Wirtschaft zu unterstützen. So werden Unternehmen, die die Dekarbonisierung ihrer Geschäftshandlungen aktiv vorantreiben und die Transition zur einer emissionsarmen Wirtschaft unterstützen, vermutlich die Offenlegung unter diesem Rahmenwerk begrüßen, um ihren Einsatz bei klimabezogenen Risiken und Chancen für alle Investor:innen zu demonstrieren.
Auch Investor:innen, Kund:innen und andere Stakeholder können Unternehmen davon überzeugen, unter diesem Rahmenwerk Angaben zu treffen, um auf einheitlichem und transparentem Wege einen Überblick über die Maßnahmen und Anstrengungen eines Unternehmens im Hinblick auf klimabezogene Risiken und Chancen zu erhalten. Auch bestimmte Kontroll- und Aufsichtsbehörden oder Industriegruppen könnten Unternehmen als Teil ihrer Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger und verantwortungsvoller Geschäftspraktiken dazu ermutigen oder verpflichten, entsprechende Informationen unter dieser Richtlinie offenzulegen.