Einführung
Der Zweck von Plan A ist es, Organisationen bei der Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu unterstützen. Plan A erreicht dies, indem es Werkzeuge und Wissen bereitstellt, um umweltfreundliche Praktiken in ihren Betriebsabläufen zu verankern und gleichzeitig Sichtbarkeit hinsichtlich ihrer Umweltleistung zu gewinnen.
Der Zweck unseres Unternehmens ist es zudem, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt zu schaffen.
Wir streben danach, jederzeit als Vorbild zu agieren, indem wir nachhaltig ein Gleichgewicht zwischen Menschen, Planet und Profit schaffen.
Wir verpflichten uns, inklusive, kollaborative und sichere Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter von Plan A zu fördern, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Fähigkeiten, Ethnie, sozioökonomischem Status und Religion (oder dem Fehlen davon).
Wir führen unser Geschäft mit Integrität, auf rechtschaffene und ethische Weise, respektieren alle Menschenrechte sowie unsere Umwelt und handeln entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Wir erwarten von all unseren Vertragspartnern, Unternehmen oder Einzelpersonen, wie Lieferanten, Dienstleistern, Subunternehmern, unabhängigen Auftragnehmern, Beratern, Handelsvertretern oder Geschäftspartnern (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt), dass sie sich zu den gleichen gemeinsamen Werten bekennen. Dieser Kodex beschreibt unsere Erwartungen an alle Plan A Geschäftspartner sowie deren Verpflichtungen zur Einhaltung und Berichterstattung während der Geschäftsbeziehungen mit uns.
2. Integrität und Unternehmensethik
Anti-Bestechung und Anti-Korruption
Plan A hat sich dem Kampf gegen jegliche Form von Bestechung und Korruption verschrieben und ergreift daher Maßnahmen, um sicherzustellen, dass es die geltenden Gesetze gegen Bestechung und Korruption in allen Jurisdiktionen einhält, in denen Plan A gegründet ist oder Dienstleistungen erbringt. Dies bedeutet, dass Plan A eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Bestechung und korruptem Verhalten verfolgt. Alle unangemessenen Vereinbarungen mit öffentlichen Beamten, Kunden, Lieferanten oder anderen öffentlich oder privat tätigen Drittparteien sind daher strikt untersagt.
Unsere Geschäftspartner müssen ebenfalls verpflichtet sein, Bestechung und Korruption zu bekämpfen und sicherzustellen, dass ihre Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Partner keine Bestechungsgelder geben oder annehmen oder sich an anderen damit verbundenen unethischen Verhaltensweisen beteiligen.
Im Rahmen seiner Due-Diligence-Prozesse mit Geschäftspartnern behält sich Plan A das Ermessen vor, die Offenlegung persönlicher oder beruflicher Verbindungen zu öffentlichen Amtsträgern zu verlangen. Geschäftspartner sind verpflichtet, Plan A so schnell wie möglich über etwaige Verbindungen zu informieren, die nach dem Due-Diligence-Prozess entstehen oder während dieses Prozesses nicht offengelegt wurden.
Geschäftspartner müssen über interne Kontrollsysteme verfügen, um verwandte rechtswidrige Aktivitäten zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren, sowie genaue und aktuelle Aufzeichnungen darüber zu führen.
Internationale Sanktionen und Geldwäschebekämpfung, Bekämpfung von Betrug
Geschäftspartner müssen die in ihren Geschäftsbereichen geltenden Gesetze und Vorschriften zu Sanktionen, Exportkontrolle, Anti-Boykott sowie zur Bekämpfung von Geldwäsche einhalten.
Geschäftspartner haben das Ziel, stets gegen Betrug vorzugehen. Alle Rechnungen, die von einem Geschäftspartner an Plan A ausgestellt werden, müssen die Gebühren und andere Finanzaspekte, die mit einer Transaktion von Plan A in Zusammenhang stehen, in angemessener Detailgenauigkeit korrekt darstellen. Jeder potenzielle Betrugsfall, der Auswirkungen auf Plan A haben könnte, muss umgehend gemeldet werden.
Faire Konkurrenz
Plan A verpflichtet sich zu den Prinzipien des rechtmäßigen und freien Wettbewerbs, der auf den Verdiensten unserer Dienstleistungen basiert. Wir halten alle geltenden Antitrust- und Wettbewerbsgesetze in den Ländern ein, in denen wir tätig sind, und erwarten von unseren Geschäftspartnern ein ähnliches Engagement für fairen Wettbewerb sowie die Einhaltung der anwendbaren Antitrustgesetze und -vorschriften.
Interessenkonflikte
Geschäftspartner sollten angemessene Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, seien sie persönlicher oder beruflicher Natur, die verhindern könnten, dass eine der Parteien, die in einer Beziehung zu Plan A involviert ist, im besten Interesse von Plan A und/oder dessen Kunden handelt. Bei Entscheidungen, die mit Geschäfts transactions von Plan A in Zusammenhang stehen, dürfen Geschäftspartner nicht von persönlichen oder privaten Interessen beeinflusst werden. Persönliche Beziehungen zu einem Mitarbeiter von Plan A dürfen nicht genutzt werden, um das GeschäftsUrteil des Mitarbeiters zu beeinflussen. Wenn eine Mitarbeiterbeziehung einen tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt in einer Transaktion darstellt, müssen die Geschäftspartner diesen Umstand ihrem Ansprechpartner bei Plan A offenlegen oder sicherstellen, dass der Plan A Mitarbeiter dies tut.
Datenschutz und Sicherheit, Vertraulichkeit
Plan A erhebt, verarbeitet, nutzt und offenbart personenbezogene Informationen gemäß der Plan A Datenschutzerklärung, die unter https://plana.earth/privacy-policy. verfügbar ist.
Geschäftspartner müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz einhalten, insbesondere die EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016. Geschäftspartner müssen außerdem geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen („TOMs“) umsetzen, um natürliche Personen vor der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie vor Verlust, Diebstahl, versehentlichem oder betrügerischem Löschen, Veränderung oder Zerstörung, oder Beschädigung sowie unbefugter Offenlegung, Verwendung oder dem Zugriff auf personenbezogene Daten zu schützen. Geschäftspartner müssen insbesondere in Übereinstimmung mit der oben genannten Plan A Datenschutzrichtlinie handeln.
Wo erforderlich werden die Geschäftspartner und Plan A eine Datenschutz-Folgenabschätzung im Hinblick auf ihre Beziehung durchführen und einen Aktionsplan zur Minderung der darin identifizierten Risiken umsetzen. Plan A und die Geschäftspartner werden alle notwendigen Datenverarbeitungsverträge abschließen, wann immer dies erforderlich ist. Im Fall einer potenziellen oder tatsächlichen Verletzung personenbezogener Daten haben die Geschäftspartner Plan A umgehend, jedoch spätestens 72 Stunden nach Entdeckung, zu informieren und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die gemeinsam mit Plan A definiert werden, um die Folgen zu mindern.
Darüber hinaus sind alle Informationen, die von Geschäftspartnern im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erhalten werden, als streng vertraulich zu behandeln. Jede Offenlegung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung gemäß den ausgeführten Bedingungen, Vereinbarungen und anderen relevanten Dokumenten. Die Geschäftspartner müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Offenlegung oder unbefugte Nutzung von vertraulichen Informationen von Plan A, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, zu verhindern. Die Geschäftspartner sind verpflichtet, hohe Standards in ihrer Geschäftskommunikation sicherzustellen und diese mit der gebotenen Sorgfalt und Due Diligence zu behandeln.
Geistiges Eigentum
Die Geschäftspartner haben alle Rechte an geistigem Eigentum (IPRs) zu respektieren, einschließlich derer von Plan A und Dritten. Die Geschäftspartner müssen jederzeit alle IP-Gesetze und -Vorschriften an jedem Ort, an dem sie ihr Geschäft betreiben und/oder ihre Dienstleistungen erbringen, einhalten.
3. Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Menschenrechte
Umweltschutzmaßnahmen
Geschäftspartner haben alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz unserer Umwelt zu beachten und zu respektieren sowie Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Schutz zu gewährleisten, einschließlich der Achtung von Land- und natürlichen Ressourcen, den Rechten von Individuen, Tieren und Gemeinschaften. Geschäftspartner sollen sich dafür einsetzen, die Biodiversität zu bewahren, ihren ökologischen Fußabdruck weiter zu reduzieren und gegen den Klimawandel aktiv zu werden.
Menschenrechte
Geschäftspartner erkennen die Menschenrechte an und halten sie ein, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verankert sind.
Geschäftspartner sollen Verstöße gegen die Menschenrechte verhindern und alle, die aus ihrer Beziehung zu Plan A entstehen, beheben.
Im Allgemeinen verpflichten sich Geschäftspartner dazu, jegliche Verletzung der Menschenrechte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auftritt, zu identifizieren, zu verhindern und darauf zu reagieren. Sie werden entsprechende Richtlinien und Prozesse implementieren, um dies zu erreichen, einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel.
Sie haben die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Arbeitszeiten und Löhnen zu beachten, einschließlich derjenigen, die sich auf Mindestlöhne, Überstunden und Sozialleistungen beziehen.
Sie gewährleisten die Freiheit der Bewegung und die Vereinigungsfreiheit und respektieren das Recht ihrer Mitarbeiter, zu wählen, ob sie rechtmäßige Gewerkschaften und andere Organisationen ihrer Wahl gründen oder ihnen beitreten möchten, gemäß den geltenden Gesetzen.
4. Gesundheit und Sicherheit, Nichtdiskriminierung, Vielfalt und Inklusion
Die Geschäftspartner verpflichten sich, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz bereitzustellen, das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren und die Exposition gegenüber Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für alle Mitarbeiter zu reduzieren. Sie haben die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu ergreifen, um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, einschließlich Richtlinien, Verfahren und Schulungsprogrammen.
Geschäftspartner sollten nicht-diskriminierende Richtlinien implementieren und anwenden sowie ehrliche Kommunikation fördern, damit die Mitarbeiter ihre Ideen und Bedenken offen äußern können.
Geschäftspartner müssen alle Formen von Diskriminierung und Belästigung von Mitarbeitern aufgrund von, aber nicht beschränkt auf, persönlichen Merkmalen wie Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Glaubensüberzeugungen, Geschlecht, Alter, politischer Meinung, nationaler Herkunft, sozialer Herkunft, Schwangerschaft und Mutterschaft, Behinderung sowie sexueller Orientierung verbieten.
Die Rekrutierung, Vergütung und Beförderung von Mitarbeitern durch Geschäftspartner sollen ausschließlich auf Qualifikationen, Leistungen, Fähigkeiten und Fachkenntnissen basieren, ohne Berücksichtigung der oben genannten persönlichen Merkmale oder eines anderen durch geltende lokale Gesetze geschützten Status.
Geschäftspartner sollen Vielfalt und Inklusion für alle Mitarbeiter fördern und unterstützen.
5. Whistleblower-Richtlinie, Compliance und Reporting
Plan A unterstützt und ermutigt seine Mitarbeiter und Geschäftspartner, sich zu äußern, anonym oder nicht, wenn sie etwas beobachten, das in unserem Unternehmen geschieht und das ihrer Meinung nach gegen die Prinzipien dieses Ethikcodex verstößt oder rechtswidrig ist.
Bei Plan A unterstützen wir dies durch eine interne Meldestelle, die es Mitarbeitern ermöglicht, Probleme zu melden. Von Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie ähnliche Systeme einrichten, die eine Beschwerdeberichterstattung durch Einzelpersonen ermöglichen. Das Ziel eines jeden Hinweisgebersystems sollte darin bestehen, Vorwürfe zu verstehen, die Folgen abzuschwächen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Geschäftspartner müssen garantieren, dass es keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen gibt, die in gutem Glauben Beschwerden oder Bedenken äußern. Probleme sollten zeitnah und unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften behandelt werden.
Geschäftspartner sind verpflichtet, die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex festgelegten Mindeststandards durchzusetzen. Plan A erwartet von den Geschäftspartnern, dass sie eigene und Drittverstöße gegen diesen Verhaltenskodex melden, und ermutigt jede Person, jegliche Verstöße gegen die Compliance sowie rechtswidrige oder unethische Verhaltensweisen zu melden, von denen sie betroffen war oder die sie während der Geschäftsbeziehungen mit Plan A beobachtet hat.
Meldungen über Verstöße gegen die Compliance an Plan A können von externen Stakeholdern per E-Mail an [email protected] erfolgen. Die Angelegenheiten werden zeitnah bearbeitet, und die Person, die das Anliegen vorgebracht hat, wird umgehend über die nächsten Schritte informiert, die Plan A entsprechend einleitet.
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, aktiv zu kooperieren, falls dessen Mitarbeiter in einen vermuteten Verstoß gegen die Compliance verwickelt sind. Liegt ein solcher begründeter Verdacht vor und kooperiert der Geschäftspartner nicht ausreichend mit Plan A, um diesen zu untersuchen, kann Plan A nach eigenem Ermessen die Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner mit sofortiger Wirkung beenden. Plan A behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Letzte Aktualisierung: April 2024