Anfang 2022 hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence vorgeschlagen. Sie zielt darauf ab, „nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Verhalten zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung von Unternehmen zu verankern.“
Diese neuen Regelungen sind nach Vorteilen für die Bürger:innen, für die Unternehmen und für die Entwicklungsländer gegliedert und bringen weitreichende Verbesserungen mit sich. Hier einige Beispiele: