Die EU-Taxonomie ist eine Klassifizierung, die Kriterien festlegt, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu den sechs in der Verordnung festgelegten Umweltzielen beiträgt:
In der Taxonomie-Verordnung sind sechs Umweltziele festgelegt, die in direktem Zusammenhang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit stehen:
1. Minderung des Klimawandels
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Ziel dieser Verordnung ist es, einen gemeinsamen Rahmen für die Bewertung der Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Tätigkeiten zu schaffen. Daher sind große Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer:innen nun verpflichtet, die Umweltauswirkungen ihrer Investitionen im Hinblick auf diese Säulen offen zu legen, damit Verbraucher:innen und Behörden die nicht-finanzielle Leistung in ihre Kaufentscheidungen einbeziehen können.