Downstream-Leasingobjekte in Scope 3, Kategorie 13 des GHG Protocol beziehen sich auf Emissionen, die durch die Nutzung von vom berichtenden Unternehmen verleasten Vermögenswerten entstehen, wobei das Unternehmen der Leasinggeber ist. Diese Emissionen umfassen den gesamten Lebenszyklus des Leasingobjekts, einschließlich Herstellung, Transport, Lagerung, Nutzung und Entsorgung.
Diese Kategorie ist entscheidend, weil sie für Emissionen verantwortlich ist, die mit Vermögenswerten verbunden sind, die dem berichtenden Unternehmen gehören, aber im Hinblick auf die operative Nutzung nicht direkt kontrolliert werden. Solche Vermögenswerte können Fahrzeuge, Gebäude oder Maschinen umfassen, die das Unternehmen an andere Einheiten vermietet.
Die Anleitung zur Kategorisierung von Emissionen aus geleasten Vermögenswerten, ob sie unter Scope 1, 2 oder 3 eingeordnet werden, hängt vom Leasingtyp (Betriebs- oder Finanz-/Kapitalleasing) und dem gewählten Ansatz für die Organisationsgrenze (Eigenkapitalanteil, finanzielle Kontrolle oder operative Kontrolle) ab.
Unter Scope 3, Kategorie 13, fallen Emissionen aus an andere vermieteten Anlagen typischerweise in diese Kategorie, wenn ein Leasinggeber das Eigentum und die finanzielle Kontrolle über die Anlagen behält, jedoch keine operative Kontrolle darüber hat, wie die Leasingnehmer diese Anlagen nutzen.
In diesem Fall werden alle zugehörigen Emissionen als indirekt betrachtet und unter Scope 3 kategorisiert. Dies stellt sicher, dass Emissionen genau berichtet werden, ohne Doppelzählungen über Scope 1, 2 und 3 hinweg.