Am 6. Juli 2021 verabschiedete die Europäische Kommission mehrere Maßnahmen zur Steigerung ihrer Ambitionen in der nachhaltigen Finanzierung.
Nachhaltigkeitsfinanzierungsstrategie
Die "Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft" umfasst sechs Maßnahmenpakete, die die EU-Kommission angehen möchte:
- Erweitern Sie den bestehenden Werkzeugkasten für nachhaltige Finanzen, um den Zugang zu Übergangsfinanzierungen zu erleichtern
- Verbessern Sie die Inklusion von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Verbrauchern, indem Sie ihnen die richtigen Werkzeuge und Anreize für den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen bieten.
- Verbessern Sie die Resilienz des Wirtschafts- und Finanzsystems gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken
- Erhöhen Sie den Beitrag des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit
- Sicherstellen der Integrität des EU-Finanzsystems und Überwachung seines geordneten Übergangs zur Nachhaltigkeit
- Entwickeln Sie internationale Initiativen und Standards für nachhaltige Finanzen und unterstützen Sie die Partnerländer der EU.
Europäische Green Bond Standards
- Die EU-Kommission hat eine Verordnung über einen europäischen Standard für grüne Anleihen (European green bond standard, EUGBS) vorgeschlagen.
- Der EU-Rat hat die Verordnung über europäische grüne Anleihen am 23. Oktober 2023 verabschiedet.
- Der EUGBS soll ein freiwilliger „Goldstandard“ für grüne Anleihen sein.
- Emittent:innen grüner Anleihen werden über ein solides Instrument verfügen, um nachzuweisen, dass sie grüne Projekte finanzieren, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen.
- Investoren, die die Anleihen kaufen, werden sehen können, dass ihre Investitionen leichter nachhaltig sind und somit das Risiko von Greenwashing verringern.
- Der Standard wird die detaillierten Definitionen grüner wirtschaftlicher Aktivitäten in der EU-Taxonomie verwenden, um eine grüne Investition zu definieren.
- Dieser Standard wird auf Bedenken über Greenwashing und den Schutz der Marktintegrität eingehen, um sicherzustellen, dass legitime Umweltprojekte finanziert werden.
Die EU-Taxonomie
Die **EU-Taxonomie** ist eine Klassifizierung, die Kriterien festlegt, um zu bestimmen, ob eine wirtschaftliche Aktivität wesentlich zu den sechs im Gesetz definierten Umweltzielen beiträgt. Es ist ein Instrument, das Unternehmen und Investoren hilft, nachhaltige Investitionsentscheidungen zu treffen.
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand über die aktuellen Entwicklungen in der EU-Taxonomie hier.
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