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Was ist "Fit for 55"?

  • Ende Juni 2021 beschloss die Europäische Union das neue europäische Klimagesetz, das eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 vorsieht.
  • Mit "Fit for 55" hat die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 ihren Plan zur Erreichung dieser Reduktionsziele vorgestellt.
  • Das Massnahmenpaket stärkt acht bestehende Rechtsvorschriften. Er enthält fünf neue Initiativen für eine Reihe von verschiedene Politikbereichen und Wirtschaftssektoren: Klima, Energie und Kraftstoffe, Verkehr, Gebäude, Landnutzung und Forstwirtschaft.
  • Das neue Klimaziel und das "Fit for 55"-Paket sind wichtige Bestandteile der Strategie der Europäischen Union für grünes Wachstum - der Europäische Green Deal

Was ist für Unternehmen am wichtigsten?

Erweiterung des Emissionshandelssystems

  • Ein wesentliches Element des Pakets ist es, auf den wichtigen Errungenschaften des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) aufzubauen, indem es gestärkt und auf neue Sektoren angewendet wird.
  • Das EHS ist ein zentrales EU-Instrument zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Industrie und im Energiesektor. Es deckt derzeit rund 40 % der Emissionen in der EU ab.
  • Um die Rolle der Kohlenstoffbepreisung im Verkehrssektor zu stärken, schlägt die Kommission vor, das derzeitige EU-EHS zwischen 2023 und 2025 schrittweise auf den maritimen Sektor auszuweiten.
  • Auch von den Betreibern des Luftverkehrs werden größere Anstrengungen zur Verringerung ihrer Emissionen verlangt, weshalb die Kommission vorschlägt, die kostenlosen Emissionszertifikate, die dieser Sektor derzeit erhält, auslaufen zu lassen.
  • Darüber hinaus schlägt die Kommission ein separates Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und Gebäude ab 2026 vor, denn fossile Brennstoffe, die im Straßenverkehr und in Gebäuden verwendet werden, sind erhebliche Emissions- und Verschmutzungsquellen.
  • Zu all diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Steuern auf Schiffs- und Flugkraftstoffe, die schrittweise Abschaffung von Benzin- und Dieselfahrzeugen bis 2035 und neue Abgaben auf Emissionen aus der Gebäudeheizung und -isolierung.

Der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen (CBAM)

  • Wenn internationale Partnerländer keine vergleichbaren Ziele wie die EU verfolgen, besteht die Gefahr einer Verlagerung der Produktion von der EU in andere Länder mit geringeren Zielen bei der Emissionsreduzierung.
  • Um dies zu verhindern, schlägt die Europäische Kommission einen Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte vor, der die Einfuhr einer begrenzten Anzahl von Waren mit hohem Schadstoffausstoß auf der Grundlage ihres Kohlenstoffgehalts mit einem Preis belegt.
  • Im Rahmen dieses CBAM Systems müssen die Unternehmen Emissionsgutschriften kaufen, die den von der europäischen Industrie gezahlten Preisen entsprechen.

Ein sozialer Klimafonds

  • Die Kommission schlägt einen neuen sozialen Klimafonds vor, der Gerechtigkeit und Solidarität zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten fördert und gleichzeitig das Risiko der Energie- und Mobilitätsarmut mindern soll.
  • Der soziale Klimafonds wird zwischen 2025 und 2032 aus dem neuen Emissionshandelssystem 72,2 Milliarden Euro zu laufenden Preisen in den EU-Haushalt einbringen.
  • Er wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bedürftige Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen zu unterstützen, die von den Auswirkungen der Ausweitung des Emissionshandels auf Gebäude und Verkehr betroffen sind.

Was ist als nächstes zu erwarten?

  • Keiner der hier vorgeschlagenen Messwerte ist bisher in Stein gemeißelt; sie müssen noch etwa zwei Jahre lang zwischen dem Europäischen Parlament und den Regierungen der Kommissionsmitglieder verhandelt werden.
  • Die meisten Messwerte werden (sofern sie innerhalb der EU vereinbart werden) erst ab 2025 oder 2026 gelten.

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