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Was ist das Europäische Klimagesetz?

  • Das Europäische Klimagesetz wurde am 9. Juli 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 29. Juli 2021 in Kraft.
  • Als eines der entscheidenden Elemente des Europäischen Grünen Deals verankert das Europäische Klimagesetz die Verpflichtung der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Was ist darin enthalten?

  • Ein EU-weites rechtliches Ziel für Klimaneutralität bis 2050, das die EU-Institutionen und die nationalen Regierungen bindet.
  • Ein Klimaziel für 2030, das eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Wert von 1990 vorsieht und Klarheit über den Beitrag von Emissionsreduktionen und -beseitigungen schafft.
  • Anerkennung der Notwendigkeit, die Kohlenstoffsenke der EU durch eine ehrgeizigere Regulierung zu stärken.
  • Ein Verfahren zur Festlegung eines Klimaziels für 2040 unter Berücksichtigung eines indikativen Treibhausgasbudgets für 2030 - 2050.
  • Eine Verpflichtung zu negativen Emissionen nach 2050.
  • Die Einrichtung eines Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für den Klimawandel, der unabhängige wissenschaftliche Beratung bieten wird.
  • Die Verpflichtung, gemeinsam mit den Sektoren sektorspezifische Fahrpläne zu erstellen, die den Weg zur Klimaneutralität in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft aufzeigen.

Umsetzung des europäischen Klimagesetzes

Unter dem EU-Klimagesetz bewertete die Kommission im Jahr 2023 die Fortschritte zu den Zielen der Klimaneutralität und Anpassung. Die Ergebnisse wurden im Klimaschutz-Fortschrittsbericht 2023 und in einem separaten Mitarbeiterarbeitsdokument über die nationalen Fortschritte bei der Umsetzung von Anpassungen veröffentlicht.

Wie geht es weiter?

Als Antwort auf die Anforderungen des EU-Klimagesetzes wurde das gesetzgeberische „Fit for 55“-Paket vorgelegt. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen und Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten werden folgen.

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