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Im Januar 2024 wurde die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) offiziell durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Die CSRD hat den Anwendungsbereich und die Berichterstattungsanforderungen der NFRD erweitert. 

Wesentlich für Unternehmen, die über die NFRD berichten: Der erste CSRD-Bericht von Unternehmen, die unter die NFRD fallen, ist im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 fällig.

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Berichtspflichten und erfahren Sie mehr über die CSRD und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen hier.

Was ist die Non-Financial Reporting Directive (NFRD)?

  • Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtet Unternehmen in ihrem Geltungsbereich zur Angabe nichtfinanzieller Informationen zu ihrer ESG-Leistung zusammen mit ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht.
  • Die NFRD soll Investoren, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbrauchern, politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessengruppen dabei helfen, die nichtfinanzielle Leistung großer Unternehmen zu bewerten und diese Unternehmen dazu ermutigen, eine verantwortungsvolle Geschäftsstrategie zu entwickeln.
  • Die Europäische Union schlug es 2014 vor und setzte es 2016 in Kraft. Der erste Bericht sollte für das Geschäftsjahr 2018 offengelegt werden.

Welche Unternehmen müssen die NFRD beachten?

Die NFRD gilt für etwa 11.700 Unternehmen und Unternehmensgruppen in der Europäischen Union, darunter auch Unternehmen, die:

Sind ein großes Unternehmen, das zwei von drei der folgenden Kriterien für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume überschreitet:

  • Eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro, oder
  • Ein Nettoumsatz von 40 Millionen EUR, oder
  • Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter: 500.

Sind eine Interessensgesellschaft von öffentlichem Interesse, was bedeutet, dass jede Entität, die:

  • Den Handel mit übertragbaren Wertpapieren am geregelten Markt irgendeines Mitgliedstaats oder
  • Ein Kreditinstitut oder
  • Ein Versicherungsunternehmen, oder
  • Als Unternehmen von öffentlichem Interesse von einem Mitgliedstaat benannt (weitere Informationen darüber, wie die Mitgliedstaaten den Anwendungsbereich definieren, finden Sie hier).

Was müssen Unternehmen unter der NFRD offenlegen?

Nichtfinanzielle Angaben sollten Folgendes umfassen:

  • Eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells des Unternehmens
  • Eine Beschreibung der vom Unternehmen verfolgten Richtlinien in Bezug auf ESG-Fragen, einschließlich umgesetzter Sorgfaltsprozesse.
  • Das Ergebnis dieser Politiken
  • Nichtfinanzielle Leistungskennzahlen, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind, in folgenden Bereichen:
    • Umweltangelegenheiten
    • Soziale Angelegenheiten und Behandlung der Mitarbeiter
    • Achtung der Menschenrechte
    • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
    • Vielfalt in den Unternehmensvorständen (in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und beruflicher Hintergrund)
    • Die Hauptrisiken in Bezug auf diese Fragen.

Die Implementierungszeitleiste der NFRD

  • Im Jahr 2017 veröffentlichte die EU Richtlinien, um Unternehmen dabei zu helfen, umweltbezogene und soziale Informationen in ihrem nicht-finanziellen Bericht offenzulegen.
  • Im Jahr 2019 veröffentlichte die EU zusätzliche Richtlinien zur Berichterstattung über klimabezogene Informationen in einem nicht-finanziellen Bericht.
  • Diese EU-Leitlinien sind nicht verbindlich, und Unternehmen können sich entscheiden, internationale, europäische oder nationale Leitlinien entsprechend ihren Eigenschaften oder ihrem Geschäftsumfeld zu verwenden.
  • Der erste CSRD-Bericht der Unternehmen im Anwendungsbereich der NFRD ist 2025 für das Geschäftsjahr 2024 fällig.

Erfahren Sie mehr über die CSRD und wie sie Ihr Unternehmen betrifft hier.

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