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Was ist die Non-Financial Reporting Directive (NFRD)?

  • Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtet Unternehmen in ihrem Geltungsbereich zur Angabe nichtfinanzieller Informationen zu ihrer ESG-Leistung zusammen mit ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht.
  • Die NFRD soll Investor:innen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbraucher:innen, Gesetzgeber:innen und anderen Interessengruppen dabei helfen, die nichtfinanziellen Bilanzkennzahlen großer Unternehmen zu bewerten und die Unternehmen zur Ausarbeitung eines verantwortungsvollen Geschäftsansatzes anzuregen.
  • Die erste Fassung dieser Richtlinie stellte die Europäische Union 2014 vor, seit 2016 besitzt sie Gesetzeskraft. Das erste unter dieser Richtlinie offenzulegende Reporting betraf das Geschäftsjahr 2018.

Welche Unternehmen müssen die NFRD beachten?

Die NFRD findet auf etwa 11.700 Unternehmen und Gruppen in der Europäischen Union Anwendung, die:

  1. Große Unternehmen sind und 2 von 3 der folgenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungszeiträumen erfüllen:
○ Eine Gesamtbilanz von über 20 Mio. EUR, oder
○ Einen Nettoumsatz von 40 Mio. EUR, oder
○ Eine durchschnittliche Angestelltenzahl von 500.
  2. Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, d.h.:
    
○ Mit übertragbaren Wertpapieren am geregelten Markt eines Mitgliedsstaates handeln, oder

    ○ Ein Finanzinstitut sind, oder

    ○ Eine Versicherungsgesellschaft sind, oder

    ○ Von Mitgliedsstaaten als Unternehmen von öffentlichem Interesse bezeichnet werden (mehr Infos, wie Mitgliedsstaaten den Anwendungsbereich definieren, finden Sie hier).

Was müssen Unternehmen unter der NFRD offenlegen?

Nichtfinanzielle Angaben sollten Folgendes umfassen:

  • Eine kurze Beschreibung des unternehmenseigenen Geschäftsmodells;
  • Eine Beschreibung der Maßnahmen, die das Unternehmen in Bezug auf ESG-Fragen verfolgt, einschließlich umgesetzter Due Diligence-Prozesse;
  • Das Ergebnis dieser Maßnahmen;
  • Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind, in den Bereichen:
    
○ Umweltfragen

    ○ Soziale Fragen und Behandlung von Arbeitnehmer:innen

    ○ Achtung der Menschenrechte

    ○ Bekämpfung von Korruption und Bestechung

    ○ Diversität in Führungspositionen (hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund)
  • Die Hauptrisiken in Bezug auf diese Fragen.

Zeitplan der NFRD-Umsetzung: ‍

  • 2017 veröffentlichte die EU-Leitlinien, um Unternehmen bei der Offenlegung von Umwelt- und sozialen Informationen in ihren nichtfinanziellen Berichten zu unterstützen.
  • 2019 veröffentlichte die EU weitere Leitlinien zum Reporting klimabezogener Informationen in ihren nichtfinanziellen Berichten.
  • Diese EU-Leitlinien sind nicht verpflichtend und Unternehmen dürfen je nach ihren Eigenschaften oder ihres Geschäftsumfelds auf internationale, europäische oder nationale Leitlinien zurückgreifen.
  • Der erste CSRD-Bericht von Unternehmen im Geltungsbereich der NFRD ist 2025 für das Geschäftsjahr 2024 fällig.

Wie geht es weiter?

Die NFRD wird derzeit durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergänzt. Die CSRD wird Änderungen am Geltungsbereich und den Reportinganforderungen der NFRD vornehmen. Anders gesagt, die CSRD wird die NFRD ersetzen.

💡 Wichtig für Unternehmen, die nach der NFRD berichten: Der erste CSRD-Bericht von Unternehmen im Geltungsbereich der NFRD ist 2025 für das Geschäftsjahr 2024 fällig.

Da die CSRD vom Europäischen Rat offiziell genehmigt und angenommen worden ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die NFRD von der CSRD abgelöst wird. Mehr Infos zur CSRD und welche Auswirkungen sie auf Ihr Unternehmen hat, finden Sie hier.

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