Die Europäische Kommission hat das Paket „Simplification Omnibus“ eingeführt und schlägt Änderungen vor - die noch nicht in Kraft sind - an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie.
Diese Vorschläge, in Erwartung der legislativen Genehmigung, zielen darauf ab, die Komplexität und den Umfang der nichtfinanziellen Berichterstattung für Unternehmen, die in der EU tätig sind, zu verringern. Dieser Vorschlag hat viel Aufsehen erregt, was es schwierig machen könnte, die wesentlichen Punkte herauszufiltern.
Plan A hilft Ihnen, über alle Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, mit diesem Artikel über die neuesten Entwicklungen und um das Kommende vorausahnen zu können.
1. Kontext und Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde geschaffen, um die Unternehmenstransparenz in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu verbessern und den Stakeholdern zu ermöglichen, fundierte Entscheidungen über ihre Lieferanten und Geschäftspartner zu treffen. Die Richtlinie ist nicht dazu gedacht, nur zum Zwecke der Berichterstattung zu berichten, sondern soll die Unternehmen dazu anregen, Sichtbarkeit über bisher ignorierte Abhängigkeiten zu schaffen. Dies würde es den Unternehmen im Gegenzug ermöglichen, vorhersehbaren und zukünftigen Belastungen wie:
- Unvorhersehbare Lieferketten: Klimereignisse, geopolitische Spannungen und globale Gesundheitskrisen haben die Lieferketten gestört und erfordern eine höhere Sichtbarkeit und Resilienz in den Betriebsabläufen.
- Steigende Energiekosten: Schwankungen der Energiepreise haben die Betriebskosten erhöht und Unternehmen dazu veranlasst, nach energieeffizienten Lösungen und alternativen Energiequellen zu suchen. Die Reduzierung des Energiebedarfs hat höchste Priorität.
- Bedarf an Autonomie und Unabhängigkeit: Unternehmen müssen ihre Abhängigkeiten verringern, um ihre Betriebsabläufe aufrechtzuerhalten, und lokale Beschaffung ist zu einem Unternehmensvorteil geworden.
Die nichtfinanzielle Welt der EU ist ein komplexes Gebilde von Verfahren. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung auf die Berichterstattung über diese Datenpunkte einzuräumen.
2. Wichtige vorgeschlagene Änderungen
Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten mehrere wesentliche Modifikationen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Änderungen um Vorschläge und nicht um Gesetze handelt:
- Schwellenanpassungen: Die Mitarbeitergrenze für die Pflicht zur Einhaltung der CSRD soll von 250 auf 1.000 Mitarbeiter angehoben werden. Diese Änderung würde viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Pflicht befreien. Unternehmen, die sich dieser Schwelle nähern, können die verlängerte Frist freiwillig nutzen, um ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern und sich auf zukünftige, unvermeidliche nicht-finanzielle Vorschriften vorzubereiten.
- Reporting-Pflichten verschlankt: Im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird aktuell eine Fokussierung auf direkte Zulieferer diskutiert. Zudem sollen verpflichtende Risikoanalysen nur noch alle fünf Jahre statt jährlich erfolgen. Für Unternehmen bietet das die Gelegenheit, stärkere Beziehungen zu ihren wichtigsten Lieferanten aufzubauen, effektive Monitoring-Systeme zu etablieren und ihre Aufmerksamkeit gezielt auf die emissionsintensivsten Partner zu richten.
- Erweiterungen des Implementierungszeitplans: Die Durchsetzung spezifischer Bestimmungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird vorgeschlagen, bis 2028 für Unternehmen der zweiten und dritten Berichtsphase verschoben zu werden, wobei die Anwendung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) möglicherweise auf Mitte 2028 verschoben wird. Diese Verlängerung gibt Unternehmen zusätzliche Zeit, um ihre Abläufe an die neuen Anforderungen anzupassen. Nutzen Sie diesen Zeitraum, um Nachhaltigkeit in die Kernstrategien Ihres Unternehmens zu integrieren und das Reporting zu automatisieren.
3. Was bleibt beim CSRD unverändert?
Das Verständnis darüber, was sich bei der CSRD nicht ändert, ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, während sie sich auf die Einhaltung vorbereiten. Einige Länder haben die CSRD in nationales Recht umgesetzt; andere befinden sich noch in der Entwurfsphase. Diese Gesetze werden während der Diskussionen weiterhin in Kraft bleiben.
Hier sind die wichtigsten Elemente, die sich nicht ändern:
- Berichterstattungsumfang: Die CSRD wird von Unternehmen verlangen, über verschiedene Nachhaltigkeitsthemen zu berichten, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (ESG). Dieser umfassende Ansatz stellt sicher, dass Unternehmen ihre Auswirkungen auf zahlreiche Stakeholder und die Umwelt berücksichtigen.
- Wesentlichkeitsanalyse: Die Anforderung an Unternehmen, eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, bleibt unverändert. Unternehmen müssen bewerten, welche Nachhaltigkeitsfragen für ihre Tätigkeiten und Stakeholder am bedeutendsten sind, und sicherstellen, dass ihre Berichte sich auf wesentliche Aspekte konzentrieren.
- Integration mit der Finanzberichterstattung: Die CSRD betont weiterhin die Integration von Nachhaltigkeitsberichterstattung und Finanzberichterstattung. Von Unternehmen wird erwartet, dass sie einen ganzheitlichen Überblick über ihre Leistung liefern, indem sie die Auswirkungen der Nachhaltigkeit mit wirtschaftlichen Ergebnissen verknüpfen, was für das Verständnis von langfristiger Wertschöpfung entscheidend ist. Es ist wichtig, dass Unternehmen die Zeit nutzen, um weiterhin Systeme zu entwickeln, die in der Lage sind, Finanzdaten zu erfassen und finanzielle mit nicht-finanziellen Berichten zu kombinieren.
- Einbeziehung von Stakeholdern: Die Bedeutung der Einbindung von Stakeholdern, um Erkenntnisse und Feedback zu Nachhaltigkeitspraktiken zu sammeln, bleibt ein Kernprinzip der CSRD. Unternehmen sollten bei der Entwicklung und Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsstrategien die Perspektive der Stakeholder berücksichtigen.
Die finalen CSRD-Vorgaben werden in unterschiedlichen Ausprägungen vorliegen, da die Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten jeweils eigenständig in nationales Recht überführt wird. Das bedeutet: Jedes Land entwickelt leicht abweichende Anforderungen an die CSRD-Berichterstattung.
4. Sofortige Maßnahmen für Unternehmensleiter
In Anbetracht der vorgeschlagenen Änderungen sind folgende sofortige Maßnahmen empfehlenswert:
- Stakeholder informieren: Kommunizieren Sie klar, dass dieser Vorschlag nicht in Gesetzesform verabschiedet wurde, und erklären Sie, was unverändert bleibt.
- Vorbereitungsmassnahmen fortsetzen: Trotz der vorgeschlagenen Erleichterungen ist es ratsam, die bestehenden Compliance-Vorbereitungen beizubehalten. Die CSRD ist bereits in mehreren Ländern in nationales Recht umgewandelt worden, darunter Belgien, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Norwegen, Polen und Rumänien. Diese Gesetze sind bis zur offiziellen Annahme und Umsetzung neuer Änderungen weiterhin verbindlich, ein Prozess, der über ein Jahr oder mehr dauern könnte.
- Konzentrieren Sie sich auf dauerhafte Berichterstattungsanforderungen: Richten Sie Ihre Bemühungen auf Aspekte des Nachhaltigkeitsreportings, die voraussichtlich unverändert bleiben, wie zum Beispiel die CO₂-Bilanzierung und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Diese Elemente bilden die Grundlagen des Nachhaltigkeitsreportings und werden weiterhin entscheidend sein, um unternehmerische Verantwortung zu demonstrieren. Erstellen Sie Ihre ersten Berichte im Jahr 2025 oder 2026, um sicherzustellen, dass das Team mit den Standards und Berichtsformaten vertraut ist.
5. Langfristige Überlegungen
Wer Nachhaltigkeitsberichterstattung pausiert und auf neue Vorschriften wartet, riskiert langfristige Nachteile. Unternehmen, die Nachhaltigkeit strategisch einsetzen, senken nicht nur ihre Kosten, sondern schützen sich auch vor Risiken in der Lieferkette – und schaffen belastbare Geschäftsmodelle.
Eines ist klar: Transparenz und Rechenschaftspflicht werden nicht verhandelbar sein, unabhängig davon, wie sich der Omnibus-Vorschlag weiterentwickelt. Auch wenn die EU versucht, die Vorschriften zu vereinfachen, ist der allgemeine Wandel hin zu Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung und verantwortungsvollen Geschäftspraktiken nicht mehr aufzuhalten.
- Nathan Bonnisseau, Mitbegründer von Plan A.
Die Unternehmen können davon ausgehen, dass die Bereitschaft, finanzielle und nichtfinanzielle Indikatoren zusammenzuführen, weiterhin ein Muss sein wird:
Nachhaltiges Engagement für Nachhaltigkeit: Die Aufrechterhaltung umfassender Nachhaltigkeitspraktiken gewährleistet die Einhaltung von Vorschriften, verbessert das Unternehmensimage, fördert das Vertrauen der Investoren und trägt zur langfristigen Wertschöpfung bei. Unternehmen, die Nachhaltigkeit in ihre Kernaktivitäten integrieren, sind besser in der Lage, zukünftige Herausforderungen zu bewältigen und sich bietende Chancen zu nutzen.
Adaptive Compliance-Infrastruktur: Investieren Sie in skalierbare und anpassungsfähige Berichtssysteme, die in der Lage sind, aktuellen Anforderungen und zukünftigen Änderungen der Vorschriften gerecht zu werden. Im Laufe der Zeit ist es unwahrscheinlich, dass die nicht-finanzielle Berichterstattung verschwindet, da festgestellt wurde, dass wir Sichtbarkeit über Verbindlichkeiten wie den Verlust der Biodiversität, den Wasserverbrauch und erhöhte Risiken durch Naturkatastrophen, unter vielen anderen, schaffen müssen. Unternehmen können zudem Kosten senken und ihre Geschäftsmodelle sowie Abläufe durch nicht-finanzielle Ansätze optimieren.
Wir bemühen uns, den Unternehmen die nötige Transparenz bei diesen komplexen Themen zu verschaffen. Wir werden den Gesetzgebungsprozess rund um CSRD, CSDDD und die EU-Taxonomie weiterhin beobachten und auf unseren Kanälen darüber berichten.
Unternehmen, die sich proaktiv nicht nur an die Compliance-Anforderungen, sondern auch an die Erwartungen der Stakeholder anpassen, werden langfristig am besten positioniert sein. In einem sich ständig wandelnden regulatorischen Umfeld wird die klare und glaubwürdige Darstellung von Klimaschutzmaßnahmen ein entscheidendes Unterscheidungsmerkmal bleiben.
Seien Sie den Änderungen der gesetzlichen Vorschriften einfach voraus. Buchen Sie eine Demo mit Plan A und optimieren Sie noch heute Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung