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Die Biden-Harris-Administration hat bisher großen Einsatz bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Förderung nachhaltiger Verfahren und Praktiken gezeigt. Als Resultat dessen müssen Unternehmen und Auftragnehmer:innen, die mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, sich künftig an die neuen Klimaverordnungen anpassen und diese einhalten.

Eine dieser Verordnungen ist die vorgeschlagene Federal Supplier Climate Risks and Resilience Rule, die die Lieferketten der US-Bundesregierung vor erheblichen klimabezogenen finanziellen Risiken schützen soll. In diesem Artikel wollen wir Ihnen eine Übersicht des Gesetzes geben, seine Anforderungen skizzieren und die Schritte besprechen, die Unternehmen für seine Beachtung einleiten müssen.

Worum geht es in der Federal Supplier Climate Risks and Resilience Rule?

Die Federal Supplier Climate Risks and Resilience Rule wurde am 10. November 2022 als Teil des von der Biden- Administration ausgegeben Ziels eingebracht, das Beschaffungswesen bis 2050 klimaneutral zu machen.

Das Gesetz hält große Auftragnehmer:innen der Bundesregierung dazu an, ihre Treibhausgas (THG)-Emissionen, und klimabezogene finanzielle Risiken offenzulegen und wissenschaftlich begründete Ziele zur Emissionssenkung festzulegen.

Was fällt in den Geltungsbereich der Rechtsverordnung?

Die Vorschrift findet auf Auftragnehmer:innen der Bundesregierung Anwendung, die die höchsten jährlichen Auftragsvolumen für Bundesbehörden wahrnehmen. Sie unterscheidet dabei zwischen zwei Arten von Auftragnehmer:innen:

  • Significant contractors: Auftragnehmer:innen, die während des vorangegangenen Geschäftsjahrs der Bundesregierung zwischen 7,5 Mio. USD und 50 Mio. USD an Bundesvertragsverpflichtungen erhalten haben.
  • Major contractors: Auftragnehmer:innen, die während des vorangegangenen Geschäftsjahrs der Bundesregierung über 50 Mio. USD an Bundesvertragsverpflichtungen erhalten haben.


Zu den Auftragnehmer:innen, die nicht unter diese Rechtsvorschrift fallen, gehören höhere Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Forschungseinrichtungen sowie bundesstaatliche oder lokale Regierungen.

Welche Anforderungen müssen Unternehmen erbringen, die in den Geltungsbereich fallen?

  1. Auftragnehmer:innen der Klassen „Significant“ und „Major“ müssen eine Bestandsaufnahme aller Treibhausgas-Emissionen aufstellen. Diese Bestandsaufnahme sollte die jährliche Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen gemäß dem GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard umfassen.
  2. Auftragnehmer:innen der Klasse „Major“, die keine kleinen Unternehmen sind, müssen ihre jährliche Klimabilanzen offenlegen. Diese Angaben sollten sich mit den Empfehlungen der Financial Disclosures (TCFD) decken und im breiten Maße Teile des Fragebogens zum Klimawandel des CDP integrieren.
  3. „Major“-Auftragnehmer:innen, die keine kleinen Unternehmen sind, haben wissenschaftlich begründete Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen aufzustellen. Diese Ziele müssen von der Science Based Targets Initiative bestätigt werden.

Wann müssen Unternehmen mit dem Reporting beginnen?

  • Die vorgeschlagenen Vorschriften wurden noch nicht endgültig beschlossen oder umgesetzt, ihre endgültige Fassung wird noch 2023 erwartet.
  • Unternehmen müssen eine GHG-Bestandsaufnahme veröffentlichen und ihre jährlichen Gesamtemissionen in Scope 1 und Scope 2 innerhalb eines Jahrs nach Verabschiedung der endgültigen Vorschriftsfassung offenlegen.
  • Die Anforderung, jährliche Klimabilanzen und wissenschaftlich begründete Ziele offenzulegen, erlangt zwei Jahre nach Verabschiedung der finalen Version der Vorschrift Wirksamkeit.

Da die US Federal Supplier Climate Risks and Resilience Rule demnächst umgesetzt werden wird, sollten Unternehmen und Organisationen die Entwicklung genau verfolgen und sich auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorbereiten. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird nicht nur klimabezogene finanzielle Risiken senken, sondern auch zu einer nachhaltigeren und resilienteren Wirtschaft beitragen. Branchenführer:innen müssen ihre Bereitschaft zur Umsetzung dieser Änderungen proaktiv zeigen und ihre Organisationen zu einer ökologischeren und umweltbewussteren Zukunft führen.

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