In einer Welt, in der 46 % der Verbraucher:innen Marken wählen, die beim nachhaltigen Wandel vorangehen und damit den wachsenden Bedarf für Unternehmen aufzeigen, ihre Nachhaltigkeitsagenda zu priorisieren, ist das Phänomen des Greenwashing von einigen Unternehmen eingesetzt worden, um umweltfreundlicher zu erscheinen, als sie wirklich sind. Um Greenwashing entgegenzuwirken, hat die Europäische Union strenge Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht, sodass Unternehmen Strafen von bis zu 4 % ihres Jahresumsatzes drohen, wenn sie missverständliche Umweltaussagen treffen. Vom europäischen Grünen Deal bis hin zur Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes „Loi Climat et Résilience" in Frankreich gewinnt der Kampf gegen Greenwashing langsam an Fahrt. Aufgrund des lückenhaften Rechtsrahmens und fehlender standardisierter Methoden zur Messung von ökologischen Fußabdrücken gibt es immer noch viel zu tun. In der Zwischenzeit müssen Unternehmen selbst Engagement zeigen, ihre Umweltaussagen kritischer Prüfung zu unterziehen und sie zu belegen, standardisierte Umweltkennzeichen einzuführen und in die ökologische Schulung des Personals zu investieren. Darüber hinaus müssen sie eine strenge CO₂-Bilanzierung verankern, um rechtliche Folgen und Wettbewerbsnachteile in Verbindung mit Greenwashing zu vermeiden.
In diesem Artikel befassen wir uns mit der komplexen Situation der geltenden Greenwashing-Bestimmungen und ihres Impacts auf die Privatwirtschaft, beleuchten die von Unternehmen einzuleitenden Maßnahmen, um Verstöße zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher:innen in einer Zeit wachsenden Umweltbewusstseins zu bewahren.
Was ist Greenwashing?
Für Unternehmen ist es wichtig, sich klarzumachen, was Greenwashing ist. Unter Greenwashing (oder deutsch Grünfärberei) versteht man die irreführende Taktik einiger Unternehmen, ihre Anstrengungen zum Umweltschutz in der Öffentlichkeit als bedeutender darzustellen als sie es eigentlich sind. Solche unrichtigen Darstellungen sind nicht nur irreführend, sondern können dem Ruf des Unternehmens schaden, das Kund:innenvertrauen erschüttern und letztlich die Entwicklung zu einer nachhaltigen Zukunft bremsen.
Greenwashing ist der Versuch, Menschen zu suggerieren, ein Unternehmen würde mehr für den Umweltschutz tun als dies tatsächlich der Fall ist.
Kurz gefasst besteht Greenwashing darin,falsche oder übertriebene Aussagen zu ökologischen Errungenschaften zu tätigen, die nicht mit den tatsächlichen Praktikenoder Werten des Unternehmens übereinstimmen. Indem sie Greenwashing vermeiden und nur wahrheitsgemäße Aussagen zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen treffen, bauen Unternehmen Vertrauen bei Verbraucher:innen auf und tragen zur umweltbewussteren Zukunft bei.
Wissenswertes zu den Gesetzesvorschriften gegen Greenwashing der Europäischen Union
Angesichts wachsender Sorge über das Phänomen des Greenwashings hat die EU eingeführt, die diese irreführenden Praktiken unter Strafe stellt und gewährleistet, dass Unternehmen ihre Maßnahmen zum Umweltschutz auf akkurate Weise kommunizieren.
Die Europäische Kommission sieht Greenwashing mit wachsender Sorge,, da es echte Maßnahmen zur Rettung des Klimas erschwert und die Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung untergräbt. Um diese Herausforderung zu meistern, im Europäischen Green Deal: „Unternehmen, die umweltbezogene Angaben machen, sollten diese anhand einer Standardmethode zum Umweltimpact belegen.“ Allerdings definiert dieser Passus nicht genau, was mit „umweltbezogenen Angaben“ genau gemeint ist, und bezieht sich vor allem auf die Waren und Tätigkeiten von Unternehmen. Um Greenwashing zu bekämpfen, müssen wir uns auf eine gemeinsame Definition einigen und diese für Unternehmen verpflichtend machen, damit sie ihre Behauptungen mit wissenschaftlichen Belegen fundieren.
Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie über grüne Werbeaussagen vorgeschlagen, um Greenwashing zu bekämpfen und Transparenz zu fördern. Die Verordnung legt klare Leitlinien für Unternehmen fest, die bei der Verwendung umweltbezogener Angaben einzuhalten sind. Dazu gehören Anforderungen an die Begründung, das Verbot irreführender Angaben und die Verwendung standardisierter Umweltzeichen. Die Rechtsvorschrift soll gilt auf alle in der EU vermarkteten Produkte und Dienstleistungen Anwendung finden, unabhängig von der Herkunft des Unternehmensgilt auf alle in der EU vermarkteten Produkte und Dienstleistungen Anwendung finden, unabhängig von der Herkunft des Unternehmensgilt auf alle in der EU vermarkteten Produkte und Dienstleistungen Anwendung finden, unabhängig von der Herkunft des Unternehmensgilt auf alle in der EU vermarkteten Produkte und Dienstleistungen Anwendung finden, unabhängig von der Herkunft des Unternehmensgilt auf alle in der EU vermarkteten Produkte und Dienstleistungen Anwendung finden, unabhängig von der Herkunft des Unternehmensgilt auf alle in der EU vermarkteten Produkte und Dienstleistungen Anwendung finden, unabhängig von der Herkunft des Unternehmensgilt auf alle in der EU vermarkteten Produkte und Dienstleistungen Anwendung finden, unabhängig von der Herkunft des Unternehmensgilt auf alle in der EU vermarkteten Produkte und Dienstleistungen Anwendung finden, unabhängig von der Herkunft des Unternehmens , und Verstöße gegen sie können zu Bußgeldern, Strafen und Produktrückrufen führen.
Gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie über Umweltaussagen müssen Unternehmen ihre Umweltaussagen von unabhängiger Stelle überprüft haben lassen und mit wissenschaftlichen Belegen stützen , bevor sie mit ihnen an die Öffentlichkeit treten. Das Überprüfungsverfahren soll durch unabhängigen Stellen Maßnahmen, um unbelegte Umweltaussagen zu verhindern e sowie Strafen für Unternehmen, die der Grünfärberei überführt werden. Kleinen und mittelgroßen Unternehmen wird Hilfe bei der Einhaltung in Aussicht gestellt, außerdem werden die einzelnen Maßnahmen zur Durchsetzung der Bestimmungen der Richtlinie aufgeführt.
Demgegenüber regelt der Aktionsplan 2020 für die Kreislaufwirtschaft, dass die „EU-Kommission außerdem vorschlagen wird, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen mithilfe von Methoden zum Umweltfußabdruck von Produkten und Organisation belegen.” Auch bei diesem Vorschlag handelt es sich nicht um eine ratifizierte oder umgesetzte Verordnung, es wurde also noch nicht über sie abgestimmt, so dass sie nicht durchsetzbar ist. Solange außerdem noch keine verbindlichen Methoden zur Messung des Umweltfußabdrucks vereinbart sind, bleibt dies ein steiniger Weg.
Greenwashing-Gesetzesvorschriften in Frankreich: Strengerer Rechtsrahmen für mehr gesetzliche Handhabe
Frankreich ist dabei, die Empfehlungen einer bürgerlichen Versammlung namens „La Loi Climat“, die auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Greenwashing enthält, zur Gesetzesvorschrift zu machen. Artikel 4 dieses „Klimagesetzes“ erklärt Grünfärberei zur irreführenden Handelspraxis, die strengere Strafen als früher nach sich zieht. Französische Verbraucher:innen werden demnächst vom weltweit höchsten Transparenzniveau profitieren, denn in Werbung und Produktverpackung ist künftig der Hinweis auf den sog. „Eco-Score“ vorgeschrieben. Die Höhe der zur Ahndung von Greenwashing festgelegten Bußgelder kann bis zu 80 % der Werbekampagnenkosten umfassen, außerdem muss die Strafe öffentlich kommuniziert werden. Allerdings sind solche vermeintlich irreführenden Aussagen im Vorfeld einer gewissenhaften Überprüfung zu unterziehen.
Das 2021 verabschiedete Loi Climat et Résilience hat in Frankreich die rechtliche Handhabe gegen Greenwashing gestärkt und neue Bestimmungen in das französische Umweltgesetzbuch einfließen lassen. Das neue Gesetz verbietet ab 2028 die Bewerbung fossiler Brennstoffe und neuer Autos mit festgelegten Kohlenstoffdioxid-Emissionsmengen. Außerdem müssen alle Aussagen zur Klimaneutralität oder ähnliche Aussagen wie „CO₂-neutral“ oder „emissionsfrei“ von einer Bewertung des unternehmenseigenen CO₂-Fußabdrucks über den gesamten Lebenszyklus des Produkts oder Services unterstützt werden. Diese Bewertungen sind der Öffentlichkeit zusammen mit den eingeleiteten vorrangigen Maßnahmen zur Vermeidung, Senkung und Kompensation von Treibhausemissionen problemlos erhältlich zu machen. Spezifische Standards zur Durchführung dieser Bewertungen und Offenlegungsanforderungen wurden am 1. Januar 2023 festgelegt.
In welchen Punkten ist die Gesetzgebung zum Greenwashing heute unzureichend?
Eine 2020 von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie fand heraus, dass über die Hälfte (53 %) der Umweltaussagen von Unternehmen zu ihren Produkten und Services vage, irreführend oder unbegründet waren. Dazu waren 40 % dieser Aussagen unbelegt, wiesen also keine Nachweise auf, die ihren behaupteten ökologischen Nutzen unterstützten. Allgemeinplätze wie „umweltfreundlich“, „ethisch“ oder „nachhaltig“ wurden als besonders problematisch kritisiert. Diese Erkenntnisse machen die Notwendigkeit eindeutiger und einheitlicher Standards für Umweltkennzeichen deutlich.
Derzeit werden in der Europäischen Union rund 230 verschiedene Umweltkennzeichen gebraucht, was zu Verwirrung und Misstrauen bei Verbraucher:innen führt. Gesetzgeber:innen arbeiten daher daran, weitere strenge und standardisierte Vorschriften zu erlassen, um Greenwashing-Praktiken einzudämmen und dafür zu sorgen, dass Unternehmen für ihre Umweltaussagen verantwortlich gemacht werden können.
Die Richtlinie über Umweltaussagen der EU ist ein begrüßenswerter Schritt in Richtung größerer Transparenz bei Umweltaussagen, greift aber in einigen Bereichen zu kurz. Interessengruppen haben darauf hingewiesen, dass in der Richtlinie etwa Begriffe wie „CO₂-neutral“ fehlen, mit denen Unternehmen ihre Produkte als umweltfreundlich bewerben, ohne aber tatsächlich nennenswerte Maßnahmen zur Nachhaltigkeit einzuleiten. Verbraucher:innen können daher immer noch von Greenwashing-Taktiken bestimmter Unternehmen irregeleitet werden.
Für Lindsay Otis, Expertin für globale CO₂-Märkte bei Carbon Market Watch, verpasst die EU damit eine echte Gelegenheit, Unternehmen für ihren Umweltimpact verantwortlich zu machen. Die Kommission ist sich zwar der durch Greenwashing erzeugten Probleme bewusst, gleichzeitig zeigen ihre Maßnahmen zu ihrer Eindämmung aber wenig Durchschlagskraft. Otis spricht sich für strengere Gesetzesvorschriften durch das Europäische Parlament und den Rat aus, die auch Aussagen zur CO₂-Neutralität verbieten, da Unternehmen sonst weiterhin Verbraucher:innen irreführen, ihr Vertrauen missbrauchen und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Praktiken behindern werden.
Insgesamt ist die EU-Richtlinie über Umweltaussagen ein positiver Schritt hinsichtlich größerer Transparenz, aber sie deckt nicht alle Taktiken der Unternehmen zur Verbraucher:innentäuschung ab. Um Greenwashing wirkungsvoll zu bekämpfen und Unternehmen dazu zu bringen, sich belegbare nachhaltige Praktiken zu eigen zu machen, ist ein strengerer, umfassender Regulierungsrahmen vonnöten.
Welchen Impact wird sie auf Unternehmen haben?
Die weltweite Verschärfung der Greenwashing-Gesetzgebung hat bedeutende Auswirkungen für Unternehmen. Zu diesen gehören:
- Reputationsverluft: Unternehmen, die der Grünfärberei überführt werden, können schwere Reputationsschäden erleiden, die eine Erosion des Verbraucher:innenvertrauens mit sich bringen sowie potenziell auch ihre Gewinnmargen beeinträchtigen.
- Rechtliche Folgen: Die Nichteinhaltung von Greenwashing-Bestimmungen kann Klagen zur Folge haben, die mit Bußgeldern, Strafen oder in einigen Fällen auch mit der Aussetzung der Geschäftstätigkeit enden können.
- Höhere Compliancekosten: Um die Einhaltung der Greenwashing-Bestimmungen zu gewährleisten, müssen Unternehmen möglicherweise zusätzliche Investitionen für Rechts- und Nachhaltigkeitsexpert:innen oder externe Audits zur Überprüfung ihrer Umweltaussagen treffen.
- Wettbewerbsnachteile:Unternehmen, die die rechtlichen Vorschriften zum Greenwashing nicht einhalten, können Wettbewerbsnachteile erleiden, da Verbraucher:innen zunehmend umweltbewusste Produkte und Services bevorzugen.
Wie können Unternehmen gegen Greenwashing vorgehen und die Vorschriften einhalten?
Um die EU-Bestimmungen gegen Greenwashing einzuhalten und die Irreführung von Verbraucher:innen zu vermeiden, sollten Unternehmen die folgenden Maßnahmen einleiten:
- Sämtliches Marketingmaterial sowie Umweltaussagen prüfen und ggf. überarbeiten: Unternehmen sollten eine gründliche Überprüfung ihres Marketingmaterials und ihrer Umweltaussagen durchführen, um sicherzustellen, dass sie den EU-Bestimmungen entsprechen. Um Problembereiche zu ermitteln, ist eventuell die Hinzuziehung von Rechts- und Nachhaltigkeitsexpert:innen erforderlich.
- Umweltaussagen belegenn: Unternehmen müssen künftig glaubhafte und überprüfbare Belege für ihre Umweltaussagen anbringen. Dies können wissenschaftliche Studien, externe Zertifizierungen oder Daten von Regierungsbehörden sein. Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein, diese Daten auf Aufforderung vorzulegen, wenn die Vorschriften eine solche Offenlegung vorsehen.
- Streng CO₂-Bilanzierung: Die Umweltauswirkungen eines Unternehmens sind künftig mit Daten zu untermauern. Bei der Berechnung des ökologischen Fußabdrucks eines Produkts oder einer Dienstleistung müssen Unternehmen von den Branchendurchschnittswerten abweichen. Wichtig ist, bereits vorhandene Belegen zu primären Tätigkeitsdaten wirksam einzusetzen. So kann Ihr Scope 1 und 2 beispielsweise leicht anhand von Energierechnungen und ähnlichen Dokumenten nachverfolgt werden. Auch wenn der Hauptanteil der Emissionen auf Scope 3-Emissionen liegt, sollten Unternehmen bereits jetzt beginnen, ihre Aussagen mit Belegen und Daten abzusichern.
- Einführung standardisierter Umweltkennzeichen: ie EU-Kommission fördert die Verwendung standardisierter Umweltkennzeichen wie das EU-Ecolabel , um Verbraucher:innen zuverlässige Informationen über die Umweltverträglichkeit von Produkten zu liefern. Wo dies möglich ist, sollten Unternehmen erwägen, diese Umweltkennzeichen zu verwenden, um die Einhaltung der Vorschriften zu demonstrieren.
- Schulungen von Personal zu Greenwashing und -bestimmungen: Unternehmen sollten ihre Beschäftigten zum Thema Greenwashing schulen, damit sie die Auswirkungen dieser Bestimmungen verstehen und potenzielle Problembereiche bei deren Einhaltung identifizieren.
- Laufende Überwachung und Aktualisierung von Marketingmaterial: Unternehmen sollten ihr Marketingmaterial und ihre Umweltaussagen regelmäßig überprüfen und überarbeiten, um sicherzustellen, dass sie den EU-Verordnungen entsprechen. Dazu kann es erforderlich sein, mit den neuesten Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsforschung sowie mit Änderungen am Regelungsumfeld Schritt zu halten.
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