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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue Gesetzgebung der Europäischen Union (EU), die alle großen Unternehmen verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre Umwelt- und Sozialaktivitäten zu veröffentlichen.

Die CSRD unterstützt Investoren, Verbraucher, politische Entscheidungsträger und andere Interessengruppen bei der Bewertung der nichtfinanziellen Leistung großer Unternehmen. Somit ermutigt sie diese Unternehmen, verantwortungsvollere Geschäftsansätze zu entwickeln. Beispielsweise verändert sie die Reichweite der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen grundlegend. Mit der CSRD definiert die Europäische Kommission erstmals einen einheitlichen Berichtsrahmen für nichtfinanzielle Daten.

Am 28. November 2022 genehmigte der Rat der Europäischen Union die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Nach der Zustimmung des Rates zur Position des Europäischen Parlaments wurde der CSRD-Gesetzgebungsakt verabschiedet.

Die Berichterstattung steht kurz bevor: Unternehmen müssen ihren CSRD-konformen Bericht bis zum 1. Januar 2025 für das Geschäftsjahr 2024 einreichen. Die Einhaltung der CSRD wird für Unternehmen eine Herausforderung darstellen, da die Datenerfassung und die Prüfung durch Dritte Zeit und Ressourcen erfordern.

Wenn Ihr Unternehmen mit dieser Verordnung noch nicht vertraut ist, fragen Sie sich möglicherweise: "Muss sich mein Unternehmen daran halten?" Es ist an der Zeit, sich zu einem Experten auf diesem Gebiet zu entwickeln. Wir haben das für Sie abgedeckt.

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

  • Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 das ehrgeizige und umfassende Paket für nachhaltige Finanzen verabschiedet, um den Geldfluss in nachhaltige Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union zu verbessern. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen innerhalb des Pakets ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
  • Die CSRD wurde vom Europäischen Rat offiziell angenommen und trat am 5. Januar 2023 in Kraft.
  • Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich und die Berichterstattungspflichten der vorherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Seit 2018 schreibt dieses regulatorische Rahmenwerk vor, dass bedeutende Unternehmen von öffentlichem Interesse über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten müssen.
  • Mit ihren neuen Anforderungen soll die CSRD sicherstellen, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen berichten, damit Investor:innen ihre Kapitalinvestitionen auf nachhaltigere Technologien und Branchen ausrichten können.

Welche Unternehmen müssen die CSRD beachten?

  • Die CSRD erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine größere Anzahl von Unternehmen im Vergleich zur vorherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
  • Während die NFRD nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern galt, erstreckt sich die CSRD auf große Unternehmen, die als solche definiert sind, die über 250 Mitarbeiter, einen Umsatz von 50 Mio. € und 25 Mio. € an Gesamtvermögen haben.
  • Unter der CSRD müssen alle börsennotierten Unternehmen (außer Kleinstunternehmen) ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten.
  • Die Durchsetzung der CSRD bedeutet, dass rund 50.000 Unternehmen in der gesamten EU, die 75 % des Umsatzes aller EU-Unternehmen ausmachen, verpflichtet sein werden, detaillierte EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards einzuhalten.
  • Nicht-europäische Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU und einem Nettoumsatz von €150 Mio. oder mehr innerhalb der EU müssen ebenfalls die CSRD einhalten, aber diese Anforderung wird später durchgesetzt.

Um mehr über den Schwellenwert der CSRD zu erfahren, lesen Sie unseren speziellen Inhalt.

Was wird künftig offengelegt werden müssen?

Die CSRD erweitert den Kreis der Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeit berichten müssen, und erhöht das erforderliche Offenlegungsniveau. Zusätzlich zu den Anforderungen der NFRD müssen Unternehmen detaillierte Berichte über Folgendes vorlegen:

  • Umweltschutzmaßnahmen: Unternehmen müssen spezifische Initiativen zur Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks offenlegen, einschließlich Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Strategien zur Vermeidung von Umweltverschmutzung.
  • Soziale Verantwortung und Behandlung der Mitarbeiter: Dies umfasst alles, von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen für Mitarbeiter bis hin zu Sozialleistungen und Unternehmenskultur.
  • Achtung der Menschenrechte: Die Unternehmen müssen über ihre Politik in Bezug auf die Menschenrechte sprechen und darüber, wie sie sicherstellen, dass diese Rechte im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nicht verletzt werden.
  • Maßnahmen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung: Unternehmen müssen ihre Strategien zur Verhinderung von Korruption und Bestechung erläutern, einschließlich Maßnahmen zur Unternehmensführung und Ethikschulungsprogramme.
  • Vielfalt in den Vorständen von Unternehmen: Die CSRD verlangt von den Unternehmen eine detaillierte Aufschlüsselung der Vielfalt ihrer Vorstandsmitglieder, wobei Aspekte wie Geschlecht, Alter und Nationalität im Vordergrund stehen.

Unternehmen müssen auch damit beginnen, darüber zu berichten, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken auf ihre Leistung auswirken könnten.

  • Während die EU freiwillige Reportingrichtlinien für NFRD-Reportings vorgibt, führt die CSRD detailliertere Reportinganforderungen und eine Verpflichtung zum Reporting gemäß den EU-Standards für Nachhaltigkeitsreporting ein.
  • Die CSRD-Berichterstattung steht im Einklang mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFRD) und der EU-Taxonomie

Erfahren Sie mehr über die ESRS in unserem detaillierten Whitepaper: Verstehen des European Sustainability Reporting Standard (ESRS).

Was sind die nächsten Schritte?

Die CSRD trat offiziell am 5. Januar 2023 in Kraft, nachdem sie am 28. November 2022 die endgültige Zustimmung des Rates der Europäischen Union erhalten hatte.

Die stufenweise Umsetzung der Richtlinie erfolgt wie folgt:

  • Ende 2023: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
  • 1. Januar 2024: Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSRD fallen und derzeit im Rahmen der NFRD berichten, sind verpflichtet, ihre Daten für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 zu melden. Ab Anfang 2024 sind alle anderen großen EU-Unternehmen, die in den Geltungsbereich der CSRD fallen, zum Reporting verpflichtet.
  • 1. Januar 2025: Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten.
  • 1. Januar 2026: KMU, die an einem geregelten Markt notiert sind (keine Kleinstunternehmen), müssen für das Geschäftsjahr 2025 berichten (aber unter weniger strengen Berichtsanforderungen).
  • 1. Januar 2028: Kleine und mittlere Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie captive Versicherungsunternehmen müssen mit der Berichterstattung für 2027 beginnen, mit einer weiteren Möglichkeit zum freiwilligen Opt-out bis 2028. Die Berichtsstandards für KMUs werden einfacher sein.
  • 1. Januar 2029: Nicht-europäische Unternehmen, die Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU mit einem Nettoumsatz von 150 Mio. € in der EU haben, müssen mit der Berichterstattung beginnen.

Erfahren Sie mehr über die Zeitleiste der CSRD und die Sorgfaltspflichtverpflichtungen im Zusammenhang mit der CSRD.

Können Unternehmen sanktioniert werden, wenn sie die Vorschriften nicht einhalten?

Es ist noch nicht genau bekannt, wann die EU-Kommission Unternehmen sanktionieren wird, die den Anforderungen der CSRD nicht nachkommen. Gemäß den Vorgaben der Kommission innerhalb der Richtlinie werden die Sanktionen voraussichtlich erheblich sein.

Die Höhe der Sanktionen und die Gesamtkosten hängen von den verschiedenen Mitgliedstaaten ab. Beispielsweise müssen deutsche Unternehmen die Einhaltung der deutschen Version der CSRD melden. In diesem Fall drohen ihnen Geldstrafen bis zur höchsten Summe: 10 Millionen Euro oder 5 % des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens oder das Doppelte der durch den Verstoß erzielten Gewinne oder vermiedenen Verluste.

Andererseits drohen französischen Unternehmen keine Geldbußen, wenn sie nicht gemäß der CSRD berichten, es sei denn, eine interessierte Partei fordert die Offenlegung der nicht-finanziellen Informationen. Ein Richter kann anschließend finanzielle Strafen verhängen, wenn diese Informationen nicht verfügbar sind.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die CSRD vor

Die Auswirkungen der CSRD auf Unternehmen sind enorm und betreffen alles, von den Abläufen bis zur strategischen Planung. Angesichts der kurzen Frist müssen Unternehmen mit den Vorbereitungen auf die CSRD beginnen. Durch den frühzeitigen Beginn des Datenerfassungsprozesses können Unternehmen sicherstellen, dass sie bereit sind, diese neuen Anforderungen zu erfüllen, wenn die Zeit gekommen ist.

Angesichts der umfassenden Natur der CSRD sollten Unternehmen Rat von Politikspezialisten einholen. Diese Experten können wertvolle Einblicke in die Bedeutung der CSRD für ihr Geschäft geben und ihnen helfen, eine effektive Compliance-Strategie zu entwickeln.

Beginnen Sie mit der Berichterstattung über Ihre Auswirkungen. Kontaktieren Sie unsere Richtlinienexperten, um unsere CSRD-Berichterstattungslösungen zu entdecken.

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